Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB)
GSB-Bericht 2013
Vorlage
EBE/009/2014
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2013 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art 38. haben Gewässerbenutzer, die an einem  Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (§ 65 WHG), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.

Die Bestellung des Werkleiters des EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit
Schreiben vom 06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F. mit Wirkung
zum 01. April 2003.

 

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2013, d.h. vom 01.01.2013 bis 31.12.2013, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt werden.

 

Der für das Jahr 2013 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 23,11 % über dem Vorjahreswert von 19,91 % und somit noch unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

 

Aufgrund des Anstiegs des ermittelten Fremdwasseranteils von 16,84 % in 2011 über 19,91 % in 2012 auf 23,11 % in 2013 ist im Jahr 2014 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.

 

Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf die Seiten 43 bis 47 der Umwelterklärung 2013 verwiesen.

 

Auf die diesbezügliche Vorlage in gleicher Sitzung wird verwiesen.


Anlagen:        ---