IvP.-Nr. 541.125 "Mozartstraße"
Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für:
IP-Nr.
541.125 |
|
|
|
|
|
Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von
Verpflichtungsermächtigungen bei:
IP-Nr. 541.144 |
|
|
|
|
|
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
./. € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
450.000,- € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
./. € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
./. € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
450.000,- € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
550.000,- € |
Die Mittel werden benötigt auf Dauer
einmalig für Auftragsvergabe im Jahr 2014
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
Die bei der IP-Nr. 541.144 im Jahr 2013 für das Jahr 2015 veranschlagte VE in Höhe von 450.000 € wurde in 2013 nicht in Anspruch genommen, da die Ausschreibung der Maßnahme aufgrund des nicht vollständig durchgeführten Grunderwerbs in 2013 nicht erfolgen konnte.
Die im Jahr 2013 für das Jahr 2015 veranschlagte VE in Höhe von 450.000 € gilt während der haushaltslosen Zeit 2014 weiter (Art. 67 Abs. 3 GO).
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch Verbesserung des baulichen Zustands (s.a. DA Bau-Beschluss der Entwurfsplanung des BWA vom 18.02.2014).
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Vollausbau der Mozartstraße zwischen Werner-von-Siemens-Straße und Gebbertstraße.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen in Höhe von 550.000 €. Gegenüber dem Ansatz im HH 2014, der auf Basis einer groben Kostenschätzung beantragt war, ergibt sich somit ein Mehrbedarf von 100.000 €. Der Mehrbedarf ist folgendermaßen zu begründen:
· Erhöhung der Asphaltschichten aufgrund
der in 2013 ge- |
ca. 25.000 € |
· Berücksichtigung des Kasseler Sonderbords an den Bushaltestellen |
ca. 15.000 € |
· Mehraufwendungen aufgrund der aktuellen Planungstiefe der Entwurfsplanung (u.a. bei Beleuchtung, Bepflanzung, Straßenausstattung etc.) |
ca. 30.000 € |
· Anpassungsmaßnahmen in der Gebbertstraße im Einmündungsbereich zur Mozartstraße |
ca. 10.000 € |
· Preissteigerung gemäß Baupreisindex seit der groben Kostenschätzung |
ca. 20.000 € |
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Ausschreibung der Maßnahme nach VOB
Anlagen: