Betreff
Biberberater für das Stadtgebiet Erlangen
Vorlage
31/266/2014
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Der Biber, eine nach Anlage 4 der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (EU) streng geschützte Tierart, ist seit ca. fünf Jahren im Stadtgebiet von Erlangen an mehreren Orten (u. a. Regnitz, Schwabach) aktiv. Der strenge Schutzstatus bedingt eine äußerst sensible Vorgehensweise bei Aktivitäten des Tieres, besonders wenn durch Überstauung von Fließgewässern Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft entstehen oder z.B. öffentliche Fuß- und Radwege durch Überschwemmungen in ihrer Passierbarkeit beeinträchtigt werden.

 

Die untere Naturschutzbehörde des Umweltamtes war in den vergangenen Jahren oftmals zu kurzfristigem Handeln sowohl aus fachlicher wie auch aus rechtlicher Sicht angehalten; ein gelegentliches Hinzuziehen des Biberberaters für Nordbayern war einzelfallbezogen ebenso unerlässlich wie auch die oftmals sehr zeitaufwendige naturschutzfachliche Arbeit vor Ort. Diese Gegebenheiten führten im vergangenen Jahr bei der unteren Naturschutzbehörde zu der Überlegung, einen örtlichen Biberberater zu suchen und bei der Bayer. Naturschutzakademie ausbilden zu lassen. Erfreulicherweise konnte ein Mitarbeiter der Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V. gefunden werden, der vor kurzem die erforderliche Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Herr Wolfgang Maisel hat im März 2014 die Tätigkeit des Biberberaters aufgenommen.

 

Das Ehrenamt wird gemäß den Richtlinien für das Bibermanagement mit 8,20 EURO/Std. und einer Wegstreckenentschädigung von 0,35 EURO/km aus den Mitteln des Freistaats Bayern gewährt; für den gemeindlichen Haushalt entstehen insofern keine Konsequenzen.

 


Anlagen: