Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8
Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld / S-Bahn Nürnberg - Forchheim Planfeststellungsabschnitt 16 Fürth Nord
hier: Planfeststellungsbeschluss
Vorlage
611/233/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Stadt Erlangen wird einem Bündnis „Pro S-Bahn ohne Verschwenk“ nicht beitreten.

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. 


Verfahren

Das Eisenbahn Bundesamt hat am 30.01.2014 den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Fürth Nord (PFA 16) der Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld erlassen. Der Beschluss ist der Stadt Erlangen am 13.03.2014 zugegangen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Unterlagen hat vom 18.03. bis zum 31.03.2014 stattgefunden.

 

Die Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss beträgt 1 Monat nach Zugang der Unterlagen bzw. für private Einwender nach Ende der Auslegung. Der Fürther Stadtrat wird bis zur Sitzung des UVPA voraussichtlich die dortige Verwaltung zu einem juristischen Vorgehen gegen die Planfeststellung ermächtigt haben. Sofern Klage erhoben wird, ist gerichtlich auch zu klären, ob diese aufschiebende Wirkung für das Projekt hat.

 

Das Planfeststellungsverfahren wurde ursprünglich am 18.12.1996 eingeleitet. Mit dem 1. Planänderungsverfahren wurde am 11.01.2006 die ursprüngliche Planung ersetzt. Eine 2. Planänderung in Teilbereichen erfolgte im Jahr 2008.

 

Gegenstand der Planung

Der PFA 16 beginnt im Süden des Fürther Ortsteils Stadeln (bestehende Bahnlinie und S-Bahn) bzw. nördlich des Ortsteils Kronach (Güterzugstrecke) und endet auf Nürnberger Gebiet bei Kleingründlach. Inhalt der Planfeststellung sind drei getrennte Strecken, die südlich des Bahnhofs Eltersdorf auf die dann 4-gleisig ausgebaute Bestandsstrecke (PFA 17) zusammengeführt werden:

 

  • Bestehende Hauptstrecke als Teil der Neu-/Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld (– Erfurt)
  • S-Bahnstrecke Nürnberg – Forchheim – Bamberg mit eingleisigem Verschwenk zum neuen Haltepunkt Fürth-Steinach
  • Neue Güterzugstrecke Nürnberg Rbf – Eltersdorf

 

Belange der Stadt Erlangen

Auf Erlanger Gebiet ist lediglich ein Stellrechnergebäude in der Gemarkung Eltersdorf Bestandteil des PFA 16 (siehe Anlage 1). Das Gebäude ist unmittelbar neben einer im PFA 17 bereits errichteten Anlage geplant. Betroffen ist weiter das Wasserschutzgebiet des Zweckverbands (ZV) zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe auf Fürther Stadtgebiet.

 

Die Stadt Erlangen hat gemäß Beschluss des Stadtrats vom 23.02.2006 gegen die 1. Planänderung Einwendungen erhoben (vgl. Anlage 2). Wesentlicher Bestandteil der Stellungnahme waren Äußerungen zu liegenschaftlichen Belangen der Stadt und Einwendungen des Ortsbeirats Eltersdorf. Zur 2. Änderung wurden seitens der Stadt Erlangen 2008 keine zusätzlichen Einwendungen vorgebracht.

 

Hinsichtlich der Belange des ZV zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe erfolgten eigene Stellungnahmen durch den ZV (vgl. UVPA vom 21.03.2006 und 09.12.2008).

 

Stellungnahme der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwendungen gegen die Planfeststellung.

 

Die Stadt Erlangen sieht keine Veranlassung, dem Bündnis „Pro S-Bahn ohne Verschwenk“ beizutreten, da es größtenteils Vorgänge auf Fürther Stadtgebiet betrifft. Auf den Antrag der Fraktion Grüne Liste Nr. 133/2013 (s. Anlage 3) wird Bezug genommen.

 

Seitens der Erlanger Stadtwerke und des ZV zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe wird das Ergebnis der Planfeststellung derzeit noch geprüft. Sollten weitere Schritte erforderlich werden, so wird im UVPA darüber informiert.


Anlagen:       

Anlage 1: Lageplan Stellrechner Eltersdorf

Anlage 2: Beschluss des Stadtrats vom 23.02.2006

Anlage 3: Fraktionsantrag Nr. 133/2013 der Grünen Liste Fraktion