Eine höhere Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer
kann durch Umgestaltung der Einmündung Donato-Polli-Straße / Dompropststraße
nicht erreicht werden und kann deshalb nicht befürwortet werden.
Der Antrag Nummer 78/2013 ist damit abschließend bearbeitet.
Mit Schreiben vom 14.5.2013 beantragt die SPD Fraktion die
Umgestaltung des Einmündungsbereiches Donato-Polli-Straße / Dompropststraße,
damit die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger und Radfahrer gewährleistet
ist. Hinsichtlich detaillierter Begründung wird auf den als
Anlage 1 beigefügten Antrag Bezug genommen.
Sachverhalt
Die verkehrsrechtliche Ausweisung des Neubaugebiets Büchenbach,
Bebauungsplan 403, erfolgte Anfang der 90er Jahre. Wie im Fraktionsantrag
richtig dargestellt, stellte sich schon bald nach dem Bau heraus, dass u. a.
der Einmündungsbereich Donato-Polli-Straße / Dompropststraße insbesondere für
Fußgänger und Radfahrer Probleme beim Queren bereiten kann. Wiederholt wurden
Beschwerden aus der Bürgerschaft an die Verwaltung herangetragen. Eine Lösung
der Problematik konnte mangels Alternativen leider nicht erreicht werden. Der
Fraktionsantrag vom 14.5.2013 wurde zum Anlass genommen, die aktuelle Verkehrssituation
erneut zu überprüfen und intensiv nach Verbesserungsmöglichkeiten zur suchen.
Insgesamt wurden von der Verwaltung und Polizei
7 Vorschläge/Entwürfe ausgearbeitet und diskutiert. Übereinstimmend kam man zum
Ergebnis, dass folgende 3 Alternativen in Frage kommen könnten und daher näher
zu untersuchen waren:
Ø Errichtung einer Mittelinsel mit Rückbau beider Hochborde (Anlage 2)
Ø Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) mit begleitendem roten Radweg (Anlage 3)
Ø Errichtung eines FGÜ mit Radwegführung auf der Fahrbahn (Anlage 4)
Bei der Bewertung der jeweiligen Alternativen waren die Aspekte der
Verkehrsströme, des Verkehrsverhaltens und besonders der Punkt der Sicherheit
der Fußgänger - insbesondere Sicherheit der Kinder - zu berücksichtigen.
Aus der Verkehrszählung der Abteilung Verkehrsplanung (Anlage 5) geht hervor, dass zur maßgeblichen Spitzenstunde (16:45 - 17:45 Uhr) 62 Fußgänger und 81 Radfahrer die Donato-Polli-Straße von Ost nach West und umgekehrt querten. Aus Norden wurden zu dieser Zeit 179 Fahrzeuge registriert. Von der Dompropststraße bogen 52 Fahrzeuge nach links ab und in der Donato-Polli-Straße wurden in Richtung Adenauerring 63 Rechtsabbieger gezählt. Ergänzend ist zu beachten, dass die Buslinie 293 in der Donato-Polli-Straße verkehrt.
Nach Mitteilung der Polizei wird aus Sicherheitsgründen beim offiziellen
Schulweg die Donato-Polli-Straße nicht an der in Anlage 5 dargestellten Stelle
nördlich der Dompropststraße gequert. Schulkinder aus Osten umgehen diese für
Kinder gefährliche Stelle, queren die Donato-Polli-Straße weiter östlich von
der Nord- auf die Südseite, laufen entlang der Südseite bis zur
Dompropststraße, um dann dort wieder auf die Nordseite in Richtung
Heinrich-Kirchner-Schule zu wechseln.
Bewertung der
Alternativen
Ø Mittelinsel mit Rückbau beider Hochborde (Alternative 1)
Vorteil:
- Fußgänger müssen nur auf den Verkehr aus einer Richtung achten
Nachteile:
- Vorrangverhältnis Fußgänger - Abbieger unklar
- hohe Geschwindigkeiten des Abbiegeverkehrs sind wegen der großen Aufweitung
des
Einmündungstrichters zu erwarten
(Schleppkurven Busverkehr)
- Fällen von 2 Bäumen erforderlich
- Kosten für Umbaumaßnahme und Baumfällung insgesamt 40.000 Euro
- Beeinträchtigung des Winterdienstes
Ø
FGÜ mit rotem Radweg (Alternative 2)
Vorteil:
- Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang bzw. Vorfahrt
Nachteile:
- Alternative ist insbesondere für Kinder gefährlich
- schlechte Erkennbarkeit des FGÜ auf Grund der örtlichen Situation
- FGÜ ist nach den maßgeblichen Richtlinien in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich
- Fällen eines Baumes erforderlich
- Herstellungskosten mit Baumfällung insgesamt 23.500 Euro plus jährliche
Strom- und
Wartungskosten
Ø
FGÜ mit Radwegführung auf der Fahrbahn (Alternative
3)
Vorteil:
- Fußgänger haben Vorrang
Nachteile:
- Alternative ist insbesondere für Kinder gefährlich
- schlechte Erkennbarkeit des FGÜ auf Grund der örtlichen Situation
- FGÜ ist nach den maßgeblichen Vorschriften in Tempo 30-Zonen entbehrlich
- Herstellungskosten 15.000 Euro plus jährliche Strom- und Wartungskosten
Resümee
Trotz intensivster
Bemühungen und Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten kann die Verwaltung und
Polizei eine Umgestaltung des Einmündungsbereiches nicht empfehlen. Bei allen
drei Alternativen würde sich mit großer Wahrscheinlichkeit die Sicherheit für
Fußgänger und Radfahrer beim Queren eher verschlechtern.
Bei Alternative 1
müsste auf Grund der erforderlich Aufweitung für den Busverkehr bis auf über
7 m auf Grund der Fahrgeometrie mit wesentlich höheren Geschwindigkeiten beim
Abbiegen gerechnet werden. Zudem stellt sich die Vorrangs- bzw.
Vorfahrtsregelung beim Abbiegen in Richtung Norden rechtlich problematisch dar.
Quert ein Radfahrer bzw. Fußgänger die Fahrbahn in einem Abstand zur Kreuzung
bzw. Einmündung von mehr als 5 m, so gelten nicht mehr die Vorrang- bzw.
Vorfahrtsvorschriften beim Abbiegen. Radfahrer bzw. Fußgänger sind in diesem
Fall gegenüber dem Kfz.-Verkehr wartepflichtig. Beim Queren der Donato-Polli-Straße
kann eine Querung in einem Abstand von etwa 4 - 6 Metern - ja nach Nutzung des
Sonderweges - erfolgen und fällt damit in den rechtlich kritischen Bereich.
Die Alternativen 2 und 3 mit Errichtung eines FGÜ sind insbesondere für Kinder gefährlich. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat hierzu nachvollziehbar ausgeführt, dass FGÜ gerade für Kinder problematisch sein können. Die Einrichtung von FGÜ, insbesondere zur Schulwegsicherung wird häufig gefordert, wobei die Schutzwirkung falsch eingeschätzt wird. Das Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeug ist in der Praxis häufig unklar, so dass eine "Abstimmung" erfolgen muss. Diese kann man von Kindern jedoch noch weniger als von erwachsenen Fußgängern erwarten. Kinder können häufig nicht einschätzen, ob der Fahrer anhält bzw. anhalten kann. Gerade für kleine Kinder ist es schwierig, die Überquerungsabsicht deutlich zu machen. Die Abschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen ist nicht einfach. Außerdem reagieren Kinder vielfach spontan. Zusammenfassend stellt das Bayerische Staatsministerium des Inneren fest, dass Fußgängerüberwege auch bei vorschriftsmäßigem Einsatz häufig für Kinder eher zu mehr Gefahren führen und deshalb zur Schulwegsicherung abzulehnen sind.
Die Querungsstelle ist zwar nicht der offizielle Schulweg, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs würde jedoch Einfluss auf die Streckenwahl der Kinder zu bzw. von den vorhandenen Einrichtungen bzw. Schule haben, weil subjektiv angenommen wird, ein Zebrastreifen wäre sicherer.
Des Weiteren ist die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen vorgeschriebene Erkennbarkeit des FGÜ auf Grund der örtlichen Verhältnisse nur eingeschränkt vorhanden, was ebenfalls zur Reduzierung der Verkehrssicherheit beim Queren beiträgt.
Nach Mitteilung der Polizei stellt sich das Unfallaufkommen
im betreffenden Bereich als absolut unauffällig dar.
Nachdem mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die o. g. Alternativen eher zu einer Verschlechterung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer führen würden, empfiehlt die Verwaltung und Polizei die Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung.
Anlagen:
Fraktionsantrag 78/2013 (Anlage 1)
Plan Mittelinsel (Anlage 2)
Plan FGÜ mit rotem Radweg (Anlage 3)Plan
Plan FGÜ (Anlage 4)
Übersicht Verkehrszahlen (Anlage 5)