Alle Dienststellen der Stadt Erlangen werden aufgefordert, künftig die Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen der Stadt mit einem Zusatz zu versehen, wie im Sachbericht beschrieben sowie die daraufhin angeforderten Unterstützungen für eine Teilhabe behinderter Menschen zu realisieren.
Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten
Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN Behindertenrechtskonvention – BRK). Die allgemeinen
Menschenrechte sind demnach so anzuwenden und auszulegen, dass auch für
Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen
Lebensbereichen möglich ist.
Durch Transformationsgesetz vom 26.03.2009 ist die BRK auch für
Deutschland in Kraft getreten. Damit ist die BRK geltendes Recht – Bund, Länder
und Kommunen sind verpflichtet an der Umsetzung der BRK mitzuarbeiten.
Diese Aufgabenstellung gilt selbstverständlich für alle Bereiche der
Stadtverwaltung. Die Aufgabenstellung ist deshalb als fachbereichsübergreifende
Anforderung zu verstehen. Sie ist aber auch als Daueraufgabe anzusehen, da eine
vollständige und optimale Erfüllung der Inklusion derzeit nicht absehbar ist.
Um dabei einen weiteren Schritt voranzukommen sollte auch bei
öffentlichen Veranstaltungen der Stadt (z.B. Bürgerversammlungen, öffentliche
Anhörungen usw.) die Anforderungen der Inklusion stärker beachtet und die Teilnahme
behinderter Menschen erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen alle
Dienststellen der Stadtverwaltung aufgefordert werden, öffentliche
Veranstaltungseinladungen mit einem Zusatz zu versehen, wie er in der Einladung
zur Inklusionskonferenz am 28.02.2014 (siehe Anlage) erfolgt ist.
Selbstverständlich sind dann auch alle Vorkehrungen vom veranstaltenden Amt zu
treffen, um die angeforderten Unterstützungen realisieren zu können.
Anlagen: 1. Einladung zur Inklusionskonferenz am 28.02.2014