Betreff
Inklusion - Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in der Stadt Erlangen
Vorlage
50/154/2014
Aktenzeichen
V/50/VOA
Art
Beschlussvorlage

Alle Dienststellen der Stadt Erlangen werden aufgefordert, künftig die Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen der Stadt mit einem Zusatz zu versehen, wie im Sachbericht beschrieben sowie die daraufhin angeforderten Unterstützungen für eine Teilhabe behinderter Menschen zu realisieren.


Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behindertenrechtskonvention – BRK). Die allgemeinen Menschenrechte sind demnach so anzuwenden und auszulegen, dass auch für Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich ist.

 

Durch Transformationsgesetz vom 26.03.2009 ist die BRK auch für Deutschland in Kraft getreten. Damit ist die BRK geltendes Recht – Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet an der Umsetzung der BRK mitzuarbeiten.

 

Diese Aufgabenstellung gilt selbstverständlich für alle Bereiche der Stadtverwaltung. Die Aufgabenstellung ist deshalb als fachbereichsübergreifende Anforderung zu verstehen. Sie ist aber auch als Daueraufgabe anzusehen, da eine vollständige und optimale Erfüllung der Inklusion derzeit nicht absehbar ist.

 

Um dabei einen weiteren Schritt voranzukommen sollte auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt (z.B. Bürgerversammlungen, öffentliche Anhörungen usw.) die Anforderungen der Inklusion stärker beachtet und die Teilnahme behinderter Menschen erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen alle Dienststellen der Stadtverwaltung aufgefordert werden, öffentliche Veranstaltungseinladungen mit einem Zusatz zu versehen, wie er in der Einladung zur Inklusionskonferenz am 28.02.2014 (siehe Anlage) erfolgt ist. Selbstverständlich sind dann auch alle Vorkehrungen vom veranstaltenden Amt zu treffen, um die angeforderten Unterstützungen realisieren zu können.

 

 


Anlagen:        1. Einladung zur Inklusionskonferenz am 28.02.2014