Betreff
Ausweisung einer Hundeanleinzone im Regnitztal;
Personelle Verstärkung der städtischen Naturschutzwacht
Vorlage
31/264/2014
Aktenzeichen
III/31
Art
Beschlussvorlage

Nach der Ausweisung einer Hundeanleinzone im Regnitztal wird die Verwaltung beauftragt, die städtische Naturschutzwacht um zwei Personen zu verstärken, die schwerpunktmäßig für die Einhaltung der Anleinpflicht im Regnitztal zuständig ist.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Landschaftsschutzgebiet Regnitztal war bislang das freie Laufenlassen von Hunden grundsätzlich möglich. Die Ausweisung einer großflächigen Anleinzone (siehe Sitzungsvorlage Nr. 31/255/2013) während der Vogelbrutzeit bedingt von Anfang an eine Überwachung durch Personen, die die Hundehalter über die Neuerungen informieren und ggf. Verstöße bei der Naturschutzbehörde zur Anzeige bringen können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der aktuelle Mitarbeiterstab der städtischen Naturschutzwacht (7 Personen) kann diese Zusatzaufgabe personell nicht leisten. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Verstärkung um zwei Personen erforderlich. Außerhalb der Vogelbrutzeit sollen die neuen Mitarbeiter/-innen zur Unterstützung der übrigen Naturschutzwächter eingesetzt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Öffentliche Ausschreibung zur Stellenbesetzung, Zuweisung geeigneter Bewerber zu den Ausbildungslehrgängen für Naturschutzwächter bei der Bayer. Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege. Einstellung nach Abschluss des naturschutzrechtlichen Verordnungsverfahrens zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung voraussichtlich im Frühjahr 2015. Die beiden Personen sollen (wie auch die übrigen Angehörigen der städt. Naturschutzwacht) auf der Basis von 20 Stunden im Monat eingesetzt werden. Nachdem Naturschutzwächter ehrenamtlich tätig sind, ist kein förmliches Stellenplanverfahren durchzuführen. Die Personalverwaltung hat am 18.02.2014 mitgeteilt, dass insofern keine gesonderte Vorlage im HFPA/Stadtrat erforderlich ist.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Monatliche Aufwandspauschale je Naturschutzwächter in Höhe von 164 EURO (Faktor 2) ergibt einen jährlichen Mehraufwand von 3.936,00 EURO.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

3.936,00 €

bei Sachkonto: 542111

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        -/-