Personelle Verstärkung der städtischen Naturschutzwacht
Nach der Ausweisung einer Hundeanleinzone im Regnitztal wird die Verwaltung beauftragt, die städtische Naturschutzwacht um zwei Personen zu verstärken, die schwerpunktmäßig für die Einhaltung der Anleinpflicht im Regnitztal zuständig ist.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Landschaftsschutzgebiet
Regnitztal war bislang das freie Laufenlassen von Hunden grundsätzlich möglich.
Die Ausweisung einer großflächigen Anleinzone (siehe Sitzungsvorlage Nr.
31/255/2013) während der Vogelbrutzeit bedingt von Anfang an eine Überwachung
durch Personen, die die Hundehalter über die Neuerungen informieren und ggf.
Verstöße bei der Naturschutzbehörde zur Anzeige bringen können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der aktuelle Mitarbeiterstab der städtischen Naturschutzwacht (7 Personen) kann diese Zusatzaufgabe personell nicht leisten. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Verstärkung um zwei Personen erforderlich. Außerhalb der Vogelbrutzeit sollen die neuen Mitarbeiter/-innen zur Unterstützung der übrigen Naturschutzwächter eingesetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Öffentliche Ausschreibung zur Stellenbesetzung, Zuweisung geeigneter Bewerber zu den Ausbildungslehrgängen für Naturschutzwächter bei der Bayer. Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege. Einstellung nach Abschluss des naturschutzrechtlichen Verordnungsverfahrens zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung voraussichtlich im Frühjahr 2015. Die beiden Personen sollen (wie auch die übrigen Angehörigen der städt. Naturschutzwacht) auf der Basis von 20 Stunden im Monat eingesetzt werden. Nachdem Naturschutzwächter ehrenamtlich tätig sind, ist kein förmliches Stellenplanverfahren durchzuführen. Die Personalverwaltung hat am 18.02.2014 mitgeteilt, dass insofern keine gesonderte Vorlage im HFPA/Stadtrat erforderlich ist.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Monatliche Aufwandspauschale je
Naturschutzwächter in Höhe von 164 EURO (Faktor 2) ergibt einen jährlichen
Mehraufwand von 3.936,00 EURO.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
3.936,00
€ |
bei
Sachkonto: 542111 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: -/-