hier: CSU Fraktionsantrag Nr. 036/2014/CSU-A/004 vom 18.02.2014
- Die Verwaltung wird beauftragt eine
zusätzliche Betreuung für bis zu elf Kinder in einem von der Grundschule
Eltersdorf zur Verfügung gestellten Raum einzurichten und die
Betriebsaufnahme zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 sicher zu stellen.
- Der CSU Fraktionsantrag Nr. 036/2014
vom 18.02.2014 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhöhung der
Hortplätze im Kinderhaus Storchennest in Eltersdorf
Das Kinderhaus
Storchennest kann zum diesjährigen Schuljahresbeginn im September 2014 elf
Kinder aus den eigenen Kindergartengruppen nicht in seine Hortgruppe aufnehmen.
Während gemäß der Betriebserlaubnis der Regierung von Mittelfranken die
Platzzahl für Schulkinder in der Einrichtung auf 35 begrenzt ist, würden 46
Plätze benötigt. Auf der Warteliste stehen vierzehn Kinder und nur drei Kinder
können für einen Hortplatz berücksichtigt werden. Die nicht berücksichtigten
Familien (allesamt in Vollzeit erwerbstätige Eltern) haben an den Nachmittagen
einen sehr langen Betreuungsbedarf – auch während den Ferienzeiten. Die
erwerbsstätigen Eltern brauchen schnellstmöglich eine verlässliche planbare
Zusage für die Aufnahme ihres Kindes in den Hort.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich
folgendes Bild:
Die Grundschule
Eltersdorf wird im Schuljahr 2013/14 von 131 Kindern in den Jahrgangsstufen
eins bis vier besucht. In den zwei Einrichtungen der Jugendhilfe in diesem
Sprengel stehen insgesamt 117 bedarfsanerkannte Plätze zur Verfügung. Dies
ergibt eine rechnerische, lokale Versorgungsquote von ca. 89% und liegt damit
deutlich über dem Erlanger Stadtdurchschnitt von ca. 79%.
Die Anfragen nach Betreuungsplätzen für Schulkinder für das Schuljahr
2014/15 übersteigen im Schulsprengel Eltersdorf die Anzahl der freien Plätze.
Dieser lokale Umstand ist nicht unerheblich auf die faktische
Belegungssituation in Eltersdorf zurückzuführen;
Während die städtische Einrichtung zu ca. 90% Kinder aus dem Schulsprengel betreut, beträgt der Anteil der unmittelbar im Schulsprengel Eltersdorf wohnenden Schulkinder in der Kindertageseinrichtung St. Kunigund nur ca. ein Drittel. (Etwas mehr als die Hälfte der Schulkinder stammt aus anderen Erlanger Schulsprengen, etwa 10% stammen aus Umlandgemeinden). Der freie Träger St. Kunigund kann 5 – 6 Plätze für das nächste Schuljahr anbieten.
Aus Sicht der
Bedarfsplanung ist augenblicklich von einem faktisch ungedeckten Bedarf
auszugehen. Eine zusätzliche Platzzahlerhöhung mit bis zu 11 Kindern sind aus
Sicht der Jugendhilfeplanung geeignet diese Bedarfsunterdeckung aktuell zu
beheben und sind daher aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.
Einschätzung des
Schulverwaltungsamtes bezüglich Einrichtung einer Mittagsbetreuung /
Ganztagesklasse:
Das Schulverwaltungsamt teilt in seiner Stellungnahme vom 06.03.2014 folgendes mit: „Der Schulsprengel
verfügt über zwei Horte, die nach Auffassung der Schulleitung den
Betreuungsbedarf in Eltersdorf sehr gut sicherstellen. Die hervorragende
fachliche Arbeit der Horte wird seitens der Eltern anerkannt. Weder die Eltern
noch die Schulleiterin sehen im Hinblick auf die kompetente Betreuung im
Schulsprengel die Notwendigkeit einer Ganztagsschule noch einer Mittagsbetreuung.
Das Fachpersonal der bestehenden Einrichtungen wird von den Eltern und der
Schulleiterin hoch geschätzt. Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit den
Einrichtungen.“
2. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Am 4.2.2014 fand in der Grundschule Eltersdorf ein
Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung, dem Jugendamt, dem Kinderhort
Storchennest und dem Schulverwaltungsamt statt. Ziel dieses Gesprächs war es,
für den Schulsprengel zum kommenden Schuljahr eine von allen Beteiligten
getragene gemeinsame Lösung für den Betreuungsbedarf von noch unversorgten
Schulkindern zu sichern. Dies sollte mit zusätzlichen Räumlichkeiten, die die
Schule zur Verfügung stellt, gesichert werden. Sowohl Schulleitung als auch
Schulverwaltungsamt stimmten einer Zwischenlösung für die Unterbringung von
Hortkindern in der Schule zu. Zur Auswahl stehen zwei Räume, die noch einer
fachlichen Begutachtung des Jugendamtes bedürfen. Das Schulverwaltungsamt
stimmte einer Nutzungszeit von zwei Jahren zu. Hierzu ist noch eine
entsprechende schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Die Regierung von Mittelfranken ist als Fachaufsicht über die städtischen Einrichtungen bereit, angesichts der akuten Platznot im Stadtgebiet Eltersdorf befristet für zwei Jahre bis zu elf Plätze in der Schule - mit einer konzeptionellen Anbindung an das Kinderhaus Strochennest - zu verbescheiden. Dazu fand am 11.03.2014 ein Gespräch und eine Begehung der Schulräume mit dem Vertreter der Regierung von Mittelfranken statt.
Die Hortkinder der vierten Klassen würden dann nach dem Mittagessen in die Grundschule gehen. Dort werden die Hausaufgaben betreut und danach gehen die Hortkinder wieder zurück in das Kinderhaus Storchennest. Zu dieser Zeit sind schon Kinder in der Einrichtung abgeholt, so dass auch die Betriebserlaubnis von der Anzahl der Kinder nicht überschritten wird.
Das bedeutet faktisch, dass aufgrund der Konzeption im Kinderhaus Storchennest durch das Hineinwachsen von Krippenkindern in den Kindergarten und weiter in den Hort kaum Kindergartenplätze und keine Hortplätze für externe Anmeldungen in den nächsten Jahren vorhanden sein werden.
3. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die konzeptionelle Anbindung an das Kinderhaus Storchennest ist zu planen; Personal ist einzustellen.
Das Jugendamt wird zusammen mit dem Personalamt den Betriebsbeginn ab September 2014 sicherstellen und die erforderlichen eineinhalb Stellen zum Stellenplan 2015 anmelden. Die Stellen werden zum 01.09.2014 überplanmäßig zu Lasten des Budgets Amt 51 besetzt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
67.350,--€
jährlich |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
ca. 30.000,-- € |
bei
Sachkonto: 414101,432101 |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
x sind nicht vorhanden
Anlagen: