Betreff
Hortplatzsituation Eltersdorf
hier: CSU Fraktionsantrag Nr. 036/2014/CSU-A/004 vom 18.02.2014
Vorlage
512/115/2014
Aktenzeichen
IV/512/BBT T.2132
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine zusätzliche Betreuung für bis zu elf Kinder in einem von der Grundschule Eltersdorf zur Verfügung gestellten Raum einzurichten und die Betriebsaufnahme zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 sicher zu stellen.

 

  1. Der CSU Fraktionsantrag Nr. 036/2014 vom 18.02.2014 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhöhung der Hortplätze im Kinderhaus Storchennest in Eltersdorf

Das Kinderhaus Storchennest kann zum diesjährigen Schuljahresbeginn im September 2014 elf Kinder aus den eigenen Kindergartengruppen nicht in seine Hortgruppe aufnehmen. Während gemäß der Betriebserlaubnis der Regierung von Mittelfranken die Platzzahl für Schulkinder in der Einrichtung auf 35 begrenzt ist, würden 46 Plätze benötigt. Auf der Warteliste stehen vierzehn Kinder und nur drei Kinder können für einen Hortplatz berücksichtigt werden. Die nicht berücksichtigten Familien (allesamt in Vollzeit erwerbstätige Eltern) haben an den Nachmittagen einen sehr langen Betreuungsbedarf – auch während den Ferienzeiten. Die erwerbsstätigen Eltern brauchen schnellstmöglich eine verlässliche planbare Zusage für die Aufnahme ihres Kindes in den Hort.

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:

Die Grundschule Eltersdorf wird im Schuljahr 2013/14 von 131 Kindern in den Jahrgangsstufen eins bis vier besucht. In den zwei Einrichtungen der Jugendhilfe in diesem Sprengel stehen insgesamt 117 bedarfsanerkannte Plätze zur Verfügung. Dies ergibt eine rechnerische, lokale Versorgungsquote von ca. 89% und liegt damit deutlich über dem Erlanger Stadtdurchschnitt von ca. 79%.

Die Anfragen nach Betreuungsplätzen für Schulkinder für das Schuljahr 2014/15 übersteigen im Schulsprengel Eltersdorf die Anzahl der freien Plätze. Dieser lokale Umstand ist nicht unerheblich auf die faktische Belegungssituation in Eltersdorf zurückzuführen;

Während die städtische Einrichtung zu ca. 90% Kinder aus dem Schulsprengel betreut, beträgt der Anteil der unmittelbar im Schulsprengel Eltersdorf wohnenden Schulkinder in der Kindertageseinrichtung  St. Kunigund nur ca. ein Drittel. (Etwas mehr als die Hälfte der Schulkinder stammt aus anderen Erlanger Schulsprengen, etwa 10% stammen aus Umlandgemeinden). Der freie Träger St. Kunigund kann 5 – 6 Plätze für das nächste Schuljahr anbieten.

Aus Sicht der Bedarfsplanung ist augenblicklich  von einem faktisch ungedeckten Bedarf auszugehen. Eine zusätzliche Platzzahlerhöhung mit bis zu 11 Kindern sind aus Sicht der Jugendhilfeplanung geeignet diese Bedarfsunterdeckung aktuell zu beheben und sind daher aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.

 

Einschätzung des Schulverwaltungsamtes bezüglich Einrichtung einer Mittagsbetreuung / Ganztagesklasse:

Das Schulverwaltungsamt teilt in seiner Stellungnahme vom  06.03.2014 folgendes mit: „Der Schulsprengel verfügt über zwei Horte, die nach Auffassung der Schulleitung den Betreuungsbedarf in Eltersdorf sehr gut sicherstellen. Die hervorragende fachliche Arbeit der Horte wird seitens der Eltern anerkannt. Weder die Eltern noch die Schulleiterin sehen im Hinblick auf die kompetente Betreuung im Schulsprengel die Notwendigkeit einer Ganztagsschule noch einer Mittagsbetreuung. Das Fachpersonal der bestehenden Einrichtungen wird von den Eltern und der Schulleiterin hoch geschätzt. Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Einrichtungen.“

 

2.         Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Am 4.2.2014 fand in der Grundschule Eltersdorf ein Abstimmungsgespräch mit der Schulleitung, dem Jugendamt, dem Kinderhort Storchennest und dem Schulverwaltungsamt statt. Ziel dieses Gesprächs war es, für den Schulsprengel zum kommenden Schuljahr eine von allen Beteiligten getragene gemeinsame Lösung für den Betreuungsbedarf von noch unversorgten Schulkindern zu sichern. Dies sollte mit zusätzlichen Räumlichkeiten, die die Schule zur Verfügung stellt, gesichert werden. Sowohl Schulleitung als auch Schulverwaltungsamt stimmten einer Zwischenlösung für die Unterbringung von Hortkindern in der Schule zu. Zur Auswahl stehen zwei Räume, die noch einer fachlichen Begutachtung des Jugendamtes bedürfen. Das Schulverwaltungsamt stimmte einer Nutzungszeit von zwei Jahren zu. Hierzu ist noch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu treffen.

 

Die Regierung von Mittelfranken ist als Fachaufsicht über die städtischen Einrichtungen bereit, angesichts der akuten Platznot im Stadtgebiet Eltersdorf befristet für zwei Jahre bis zu elf Plätze in der Schule - mit einer konzeptionellen Anbindung an das Kinderhaus Strochennest - zu verbescheiden. Dazu fand am 11.03.2014 ein Gespräch und eine Begehung der Schulräume mit dem Vertreter der Regierung von Mittelfranken statt.

Die Hortkinder der vierten Klassen würden dann nach dem Mittagessen in die Grundschule gehen. Dort werden die Hausaufgaben betreut und danach gehen die Hortkinder wieder zurück in das Kinderhaus Storchennest. Zu dieser Zeit sind schon Kinder in der Einrichtung abgeholt, so dass auch die Betriebserlaubnis von der Anzahl der Kinder nicht überschritten wird.

Das bedeutet faktisch, dass aufgrund der Konzeption im Kinderhaus Storchennest durch das Hineinwachsen von Krippenkindern in den Kindergarten und weiter in den Hort kaum Kindergartenplätze und keine Hortplätze für externe Anmeldungen in den nächsten Jahren vorhanden sein werden.

 

3.         Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die konzeptionelle Anbindung an das Kinderhaus Storchennest ist zu planen; Personal ist einzustellen.

 

Das Jugendamt wird zusammen mit dem Personalamt den Betriebsbeginn ab September 2014 sicherstellen und die erforderlichen eineinhalb Stellen zum Stellenplan 2015 anmelden. Die Stellen werden zum 01.09.2014 überplanmäßig zu Lasten des Budgets  Amt 51 besetzt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

67.350,--€ jährlich

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca.  30.000,-- €

bei Sachkonto:  414101,432101

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      x                sind nicht vorhanden


Anlagen: