Der in den Haushaltsberatungen 2014 beschlossene Investitionszuschuss für Einrichtungen/Geräte für Jugendorganisationen i.H.v. 10.000,00 Euro wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, dem Stadtjugendring übertragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Verbesserung des Einrichtungs-/Gerätschaftspools, der den Jugendorganisationen zur Verfügung steht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Stadtjugendring schafft in Absprache mit den Verbänden Geräte für seine Medienstelle an.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
10.000,00
€ |
bei
IPNr.: 366B.K881 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 366B.K881
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: