Betreff
Sanierung der Hutgrabenbrücke, provisorischer Übergang für Fußgänger und Radfahrer; Antrag der CSU-Fraktion Nr. 044/2014
Vorlage
VI/049/2014
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Fraktionsantrag der CSU-Fraktion Nr. 044/2014 ist abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Brücke über den Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße muss auf Grund des kritischen Bauwerkszustandes dringend erneuert werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wird ein Stahlrohrdurchlass als Ersatz für das bestehende Bauwerk vorgesehen. Die Baumaßnahme wird in der Zeit von Anfang April 2014 bis Anfang Juni 2014 realisiert.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Entsprechend dem DA-Bau Beschluss vom 12.06.2012 erfolgt die Erneuerung im Rahmen einer Vollsperrung für alle Verkehrsarten. Basierend auf der aktuellen Beschlusslage ist die Errichtung einer Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer nicht vorgesehen und bei den zur Verfügung gestellten Projektmitteln auch nicht enthalten.

 

Im Rahmen einer überschlägigen Kostenschätzung hat sich ergeben, dass für die Erstellung einer verkehrssicheren Behelfsbrücke mit geeigneten Zuwegungen (incl. Rückbau und Wiederherstellung) Baukosten von mindestens 50.000,- € bis zu 75.000,- € zu veranschlagen wären. Diese hohen Kosten resultieren u.a. auch aus der für die bauliche Umsetzung (Gewässerumleitung, Abbrucharbeiten, Montage des Stahlrohrdurchlasses, Gewässeranpassung) erforderlichen Abrückung der Behelfsbrücke und der damit verbundenen längeren Wegeführung.

 

Je nach Verfügbarkeit div. Brückenbaumaterialien (z.B. Lieferung von neuen oder ggf. passenden gebrauchten Stahlträgern) können sich, wie oben dargestellt, sehr unterschiedliche Kosten für die Behelfsbrücke ergeben.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1: Antrag der CSU Fraktion Nr. 044/2014

                        Anlage 2: Anfragen BWA 18.02.2014, Punkt 4

                        Anlage 3: Umleitungsplan

                        Anlage 4: Busumleitungsplan