Bissingerstraße, Hans-Geiger-Straße und Jaminstraße
Der aufgehängten Entwurfsplanung zum Umbau der Straßenbeleuchtung in dem Bereich Bissinger Straße, Hans-Geiger-Straße, Jaminstraße, Aufseßstraße und Strümpellstraße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung vorzubereiten und entsprechend den im Sachbericht genannten Terminen zu realisieren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend. Rund 40% der Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen haben die betriebsübliche Nutzungsdauer überschritten. Dem daraus resultierenden Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Straßenbeleuchtungserdkabel ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch sowie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Hierzu wurde im Rahmen der IvP. Nr. 541.604, Sonderprogramm Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen, entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.
Die in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Beleuchtungsanlagen wurden auf Grund des sehr hohen Alters und des schlechten Zustandes der Gesamtanlage als vordringlich zu erneuernd eingestuft. Die vorhandenen Betonmaste sind älter als 50 Jahre und zum Teil sehr verschlissen. Dies gilt ebenso für die Leuchten und die bestehenden Kabelanlagen, die mit einem vorhandenen Alter von z.T. über 50 Jahren, deutlich über der betriebsüblichen Nutzungsdauer liegen.
Darüber hinaus entspricht die Straßenbeleuchtung in diesem Bereich hinsichtlich der einzuhaltenden Beleuchtungskenngrößen (z.B. Helligkeit, Gleichmäßigkeit) nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erlangen ist in dem o.g. Straßenabschnitt eine neue und den aktuellen und künftigen Anforderungen genügende Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Beleuchtungsanlage in den vorgenannten Straßen wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert. Dies hat zur Folge, dass die vorhandene und überalterte Anlage vollständig abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil neuen Maststandorten ersetzt wird.
Grundsätzlich ist in diesem Gebiet der Einsatz von LED-Leuchten vorgesehen. In Einzelfällen (z.B. in Straßenabschnitten (Koldestraße), in denen die vorhandene Beleuchtung nur ergänzt wird), kommen auch Leuchten mit energieeffizienten Natriumdampfhochdrucklampen zum Einsatz. Die Montage der Leuchten erfolgt größtenteils auf Alumasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,5 m. In Einzelfällen kommen je nach Erforderlichkeit auch Stahlmaste zum Einsatz. Gleichzeitig werden auch die störanfälligen überalterten NKBA Straßenbeleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert. Insgesamt sind ca. 2,6 km Straßenbeleuchtungskabel in diesem Bereich zu erneuern.
Die geplanten Investitionskosten belaufen sich auf ca. 540.000,- €, wobei alleine ca. 329.000,- für die Erneuerung der überalterten Kabelanlagen veranschlagt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Entsprechend der beschlossenen Entwurfsplanung wird die bauliche Umsetzung ab dem Jahr 2014 begonnen und soll 2015 abgeschlossen werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) in Verbindung mit der Komplexität der Schaltstellenverkabelung ist eine aufwendige Terminplanung und Abstimmung erforderlich.
Derzeit planen die ESTW in dem gleichen Bereich eine umfangreiche Sanierung- / Neuverlegung des Strom- und Kommunikationsnetzes. Die beiden Planungen wurden bereits grundsätzlich aufeinander abgestimmt, so dass eine Kombination angestrebt wird. Es soll versucht werden die beiden Projekte so zu kombinieren, dass für beide Bauherren Synergien generiert werden können.
Für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung sind gemäß Ausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen Ausbaubeiträge zu erheben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
540.000 € |
bei
IPNr.: 545.604 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
ca. 270.000 € |
bei
Sachkonto: 545.604EP |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 545.604
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
6.03.2014, gez. Deuerling
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan (Anlage
2)