- Energiewirtschaftlicher und wasserrechtlicher Ausbau 2030 -
Betr.: Zustimmung zum Vorentwurf "Neubau Energiezentrale" gem. Nr. 5.4 DA Bau
Im
Vollzug der DA Bau wird
1. dem
aufgezeigten Vorentwurf zum Neubau
einer Energiezentrale für das Klärwerk Erlangen gem. Nr. 5.4 DA Bau
zugestimmt und
2. der Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der Entwurfsplanung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
·
Umsetzung der energiepolitischen Zielvorgaben aus den Beschlüssen des
Bau- und Werkausschusses vom 19.07.2011 und des Stadtrates vom 08.12.2011.
·
Fortsetzung des Beschlusses des Bau- und Werkausschusses vom 29.01.2013
mit der Zustimmung zum Vorentwurf der aufgezeigten Projektstruktur zur
energiewirtschaftlichen und wasserrechtlichen Ausbaukonzeption bis 2030 für das
Klärwerk Erlangen.
·
Neubau einer Energiezentrale mit Energiespeicherung und Sozial- und
Sanitärräumen, sowie Schlammwasserteilstrombehandlung und Schlammentwässerung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
·
Energieeinsparung und schrittweise Erhöhung des Anteiles der
Eigenstromerzeugung sowie der Energiespeicherung zur mittelfristigen
Eigenstromdeckung des Klärwerks ohne Annahme externer Energieträger von derzeit
rd. 50 % auf 100% und somit zum energieautarken Klärwerk bzw. zum
PlusEnergie-Klärwerk und dadurch zu einer energieautarken Stadtentwässerung.
·
Dass die
Energieeinsparung nicht zu Lasten der Abwasserreinigung erfolgt, ist hierbei
oberster Grundsatz!
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In Fortsetzung des
Beschlusses des Bau- und Werkausschusses vom 29.01.2013 „Energiewirtschaftlichen und
wasserrechtlichen Ausbaukonzeption bis 2030“ hat der Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen die Planungen zum
Neubau einer Energiezentrale mit
Energiespeicherung und Sozial- und Sanitärräumen, sowie
Schlammwasserteilstrombehandlung und Schlammentwässerung in der Qualität
eines Vorentwurfes erarbeiten lassen.
Für die Vorplanung
wurden folgende Rahmenbedingungen definiert:
·
Räumliche Trennung von „Sozialräumen und Werkstätten“ und „KWK-Anlage mit
Energieverteilung“ zur Sicherstellung der
sozialen Qualität
·
Neubau ohne „Bauen im Bestand“, d.h. ohne Provisorien und Zuschläge
·
Erweiterbarkeit für die Schlammtrocknung
·
Ost-West-Ausrichtung der neuen Hochbauten (Photovoltaikanlagen)
Für die technische
Umsetzung der Erneuerung der Kraft-Wärme-Kopplung wurden unter Berücksichtigung
des übergeordneten Gesamtkonzeptes zum energiewirtschaftlichen Ausbau des Klärwerks
Erlangen, der o. g. Rahmenbedingungen sowie der hierfür erforderlichen
verfahrenstechnischen Einheiten verschiedene Varianten geprüft und im Ergebnis folgende Anlagenkomponenten
ermittelt:
Maschinengebäude
·
KWK-Anlage (BHKW)
·
Energieverteilung
·
Stationäre Schlammentwässerung mit Schlammspeicherung
„Menschengebäude“ –
kombiniertes Sozial- und Werkstattgebäude
·
Sanitäranlagen
·
Werkstätten (M | E | Schicht | Außenpflege)
·
Sozialräume
·
Zentrale Schaltwarte
·
Büros Meister
Energiespeicherung
·
2 Niederdruckgasbehälter
·
Gasmessraum mit Gastrocknung und Gasreinigung
Schlammwasserteilstrombehandlung
·
2 SBR-Reaktoren
·
1 Vorspeicher
Die Energiezentrale mit Kraft-Wärme-Kopplung und Energieverteilung
bildet künftig über die Medien Faulgas, Erdgas, Strom, Wärme und Abgas den
verfahrenstechnischen Knotenpunkt mit zentraler Bedeutung für die
Anlagenstruktur des Klärwerks Erlangen. Die ökologisch, ökonomisch und
technisch optimale Anordnung und Einbindung einer neuen Energiezentrale wird
durch einen Neubau gewährleistet. Die Netzstrukturen der mit der
Kraft-Wärme-Kopplung in Wechselwirkung stehenden Medien können hierbei, ihrer
Priorität entsprechend, berücksichtigt werden. Gleichzeitig werden mit einem
Neubau die Aufgabenstellungen aus der Energieverteilung sowie des Notstromkonzeptes
„Ringeinspeisung“ abschließend gelöst. Mit der zentralen und kompakten Anordnung
werden Übertragungsverluste bei der Energieverteilung auf ein Minimum
reduziert.
Unter Berücksichtigung des
Leistungsbedarfs im Netzersatzbetrieb in Höhe von rund 1.100 kW sowie der
Anforderung ein Reserveaggregat für die Anlagenverfügbarkeit vorzuhalten,
errechnet sich für einen angesetzten Faulgasanfall von 5.500 m³/d im
24h-Volllastbetrieb eine Anlagenkonzeption der KWK-Anlage mit 3 x 600 kWel.
Der Anteil der Eigenstromerzeugung steigt damit von derzeit 51 % auf 78 %
bezogen auf den aktuellen Jahresstromverbrauch. Für die vorgeschlagene
Anlagenkonzeption beträgt die KWK-Zuschlagszahlung der BAFA nach derzeitigem
Kenntnisstand mindestens 1,437 Mio. Euro.
Die bestehende
Schlammentwässerung wurde im Jahr
1998 in Betrieb genommen. Die Entwässerungsanlage wurde in die bestehende
Bausubstanz integriert. Die Bausubstanz wurde seinerzeit nicht saniert und
entspricht dem energetischen Standard der Entstehungszeit aus dem Baujahr
1977/78. Die durchschnittliche Nutzungsdauer für maschinelle
Schlammentwässerungen über Zentrifugen liegt gemäß Leitlinien zur Durchführung
dynamischer Kostenvergleichsrechnungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
(LAWA) bei 10-14 Jahren. Der Abschreibungszeitraum ist damit überschritten.
Mit modernen
Hochleistungszentrifugen ist aktuell ein spezifischer Stromverbrauch von 1,3
kWh/m³ erzielbar. Der Strombedarf für die Schlammentwässerung des Klärwerks
Erlangen liegt mit neuen Hochleistungszentrifugen um 60 % bzw. 220.000 kWh/a
niedriger als mit der bestehenden Anlagentechnik. Unter Berücksichtigung der
Anforderungen aus der übergeordneten Projektstruktur ist der bestehende
Standort der Schlammentwässerung nicht zu erhalten.
Aufgrund des
Maschinenalters sowie des Zustandes der vorhandenen Bausubstanz wird vorgeschlagen,
die Priorität für die Maßnahmen zur Erneuerung
der stationären Schlammentwässerung von B auf A zu ändern. Die
Rahmenbedingungen zur Anlagenkonzeption sehen die räumliche Trennung von
„Sozialräumen und Werkstätten“ und „KWK-Anlage mit Energieverteilung“ zur
Sicherstellung der sozialen Qualität vor. Es wird vorgeschlagen, die neue
stationäre Schlammentwässerung in den Hochbau der Energiezentrale zu
integrieren. Alle Anforderungen aus der übergeordneten Projektstruktur werden
hierdurch erfüllt.
Die bestehenden Werkstätten
des Klärwerks Erlangen sind im nördlichen Bereich in einem gemeinsamen Gebäude
zusammen mit der stationären Schlammentwässerung angeordnet. Die vorhandene
Bausubstanz stammt aus den Jahren 1977/78 und liegt, bedingt durch die
Umstellung auf ein einstufiges, biologisches Reinigungsverfahren, rund 150 m
vom Anlagenzentrum, der zentralen Leitwarte, entfernt. Die bestehenden
Sozialräume sind im Maschinenhaus 1 angeordnet, wurden im Jahr 1956 errichtet
und entsprechen nicht mehr den Anforderungen an die Arbeitsstättenrichtlinien.
Weiterhin sind die vorhandenen Sanitäreinrichtungen veraltet.
Aufgrund der langen
Wegezeiten zwischen Werkstätten, Zentraler Warte und Sozialräumen, der
anstehenden energetischen Sanierungsarbeiten an der bestehenden Bausubstanz
sowie im Hinblick auf die durch eine Verlegung der Werkstätten in das
Anlagenzentrum entstehenden Erweiterungsflächen im Klärwerksgelände, ist der
Neubau eines kombinierten Sozial- und
Werkstättengebäudes mit zentraler Warte auch im Hinblick auf die zu
erwartende Energie- und Betriebskostenreduzierung wirtschaftlich. Der Neubau
eines Sozialgebäudes mit Werkstätten und zentraler Warte ist die konsequente
Weiterführung des übergeordneten Anlagenkonzeptes und Übertragung in die
genannten Arbeitsbereiche.
Die Faulgasspeicherung
erfolgt im Klärwerk Erlangen derzeit in einem Niederdruckgasbehälter (Vgeo
= 1.000 m³ | p = 30 mbar | Bj. 1997) sowie 3 Mitteldruckgasspeichern (Vgeo
= 180 m³ | p = 8 bar | Bj. 1986). Der Abschreibungszeitraum der
Mitteldruckgasbehälter (20a) ist bereits überschritten und wird für den
Niederdruckgasbehälter im Jahr 2017 erreicht.
Im Klärwerk Erlangen
schwankt der Faulgasanfall aktuell zwischen 3.200 m³/d und 7.000 m³/d. Mit der
bereits installierten Überschussschlammdesintegration, der längeren Faulzeit
nach Wiederinbetriebnahme des sanierten Faulbehälters 1 sowie der
Inbetriebnahme der neuen mechanischen Reinigungsstufe (neues VKB | neuer PRS
Abzug | Sandwäsche | Rechengutwäsche) ist eine Steigerung der Faulgasproduktion
um rund 15-20% zu beobachten. Weiterhin wird, bezogen auf den Betrachtungsraum,
eine Zunahme der mittleren Belastung des Klärwerks prognostiziert.
Die Speicherung von Faulgas
(Regelenergie) wird in Zukunft als Primärenergiespeicher
von zentraler Bedeutung für das Energiemanagement des Klärwerks Erlangen
sein. Weiterhin trägt ein großer Faulgasspeicher, über den damit verbundenen
stromschwankungsarmen Betrieb des Klärwerks zur Entlastung der öffentlichen
Stromversorgungsnetze, bei. Die Faulgasspeicherung wird aus den vorgenannten
Gründen neu, als Niederdruckgasspeicherung und unter Berücksichtigung des
künftig zu erwartenden, maximalen Tagesfaulgasanfalls, für ein
Gesamtspeichervolumen von 10.000 m³ (V = 2 x 5.000 m³) bemessen, was einer
Volumensteigerung um 90% entspricht.
Für die Druckerhöhung an
den Mitteldruckgasbehältern sowie der erforderlichen Druckerhöhung vor den
Blockheizkraftwerken wird bisher ein Strombedarf in Höhe von 100.000 kWh/a
ausgelöst. Durch die Umstellung auf Niederdruckspeicherung entfällt die Gasdruckerhöhung
im Faulgassystem vollständig.
Im Nacheindicker der
Schlammfaulung fällt ein Schlammwasserüberlauf an, der in den Zulauf zur
Nitrifikation abgeleitet wird. Dass bei der maschinellen Schlammentwässerung
anfallende Zentrat wird ebenfalls in den belüfteten Teil der Biologie
abgeleitet. Die aus Schlammfaulung sowie Schlammentwässerung anfallenden
Schlammwässer sind hoch mit Stickstoff und Phosphor belastet. Abwässer mit
hoher Schmutzfracht und stabiler Zusammensetzung eigenen sich daher für eine
getrennte Behandlung im Teilstrom. Mit der Teilstrombehandlung wird eine
gezielte Regelung der Rückbelastung in den Hauptstrom, eine
betriebswirtschaftlich günstigere Abwasserreinigung sowie ein wesentlicher
Beitrag zur Prozessstabilität der Stickstoffelimination erzielt.
Für die Deammonifikation
von Rückläufen aus der Schlammbehandlung werden sehr niedrige
Energieverbrauchswerte von etwa 1-1,2 kWh/kgNeli erzielt. Im
Wesentlichen ist dies durch die Einsparung von Belüftungsenergie begründet. Im
Vergleich zur Stickstoffelimination im Hauptstrom ist der Energieverbrauch für
die Elimination der Stickstofffracht aus dem Teilstrom der Schlammbehandlung
bei Nutzung der Deammonifikation um etwa 35% niedriger als im Hauptstrom der biologischen
Abwasserreinigung. Der Energieverbrauch der Gesamtanlage kann hierdurch um 5 %
bzw. 400.000 kWh/a gesenkt werden.
Für die Schlammwasserteilstrombehandlung wird
unverändert die Priorität A beibehalten. Für die technische Umsetzung einer
Deammonifikationsanlage haben sich SBR-Reaktoren aus Stahlbeton bewährt.
Aufgrund der gewählten Anordnung von Energiezentrale und Sozialräumen bietet
sich für die Installation der Schlammwasserteilstrombehandlung die Fläche der
bestehenden Gasspeicherung an.
Mit der Erneuerung der
Biologischen Reinigungsstufe wurde der Planungsgrundsatz, alle Versorgungsleitungen
und Kabel in begehbaren Installationsgängen anzuordnen, definiert und baulich
umgesetzt. Mit dem Neubau des Faulbehälters 2 sowie der Mechanischen
Reinigungsstufe wurde das Installationsgangsystem entsprechend erweitert.
Für die konsequente Weiterführung des bestehenden
Installationsgangsystems wird für die Anbindung der geplanten
Energiezentrale, des Sozialgebäudes, der Schlammwasserteilstrombehandlung sowie
der Energiespeicherung ein Installationsgang geplant.
Zusätzlich wird bei den
Neubaumaßnahmen eine Ergänzung der vorhandenen Betriebswege erforderlich und
die neuen Baukörper werden über das geplante Installationsgangsystem an das
bestehende Waschwassernetz angebunden.
Der Umgriff der vorgenannten Maßnahmen zum Neubau
einer Energiezentrale für das Klärwerk Erlangen sowie die technischen
Zusammenhänge werden im Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb im
Rahmen eines Sachvortrages als Präsentation vorgestellt!
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenschätzung zur „Energiewirtschaftlichen und
wasserrechtlichen Ausbaukonzeption bis 2030“, Beschlusses des Bau- und
Werkausschusses vom 29.01.2013, ergab ein Kostenvolumen von rund 48,920 Mio. €
brutto, einschl. Nebenkostenanteil.
Für die daraus nunmehr
entwickelten und oben beschriebenen
Maßnahmen betragen die voraussichtlichen Investitionskosten 18,640 Mio. €
netto. Einschließlich 19 % Umsatzsteuer und 20 % Baunebenkosten werden die
Gesamtherstellungskosten auf ca. 26,618 Mio. € geschätzt.
Die vorgeschlagenen
Maßnahmen sollen in den Jahren 2014 - 2019 durchgeführt werden. Das
durchschnittliche Investitionsvolumen liegt somit bei ca. 5 Mio. €/Jahr und
entspricht etwa dem der vergangenen 10 Jahre für den Neubau der einstufigen
Biologie / Mechanik / Faulstufe / Zulaufanlagen / Installationsgang /
Ablaufmessung und Verbesserung der Anlagenstruktur mit ca. 52 Mio. € bzw.
ebenfalls ca.
5 Mio. €/Jahr.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 07009
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersicht der energiewirtschaftlichen
und wasserrechtlichen Maßnahmen bis 2030
mit
den vorab beschriebenen Maßnahmen 2014 - 2019