Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung

                        1 Lageplan                             Pl.-Nrn.           2-1402.1.1/E               M 1:1000

                        1 Höhenplan                           Pl.-Nrn.           2-1402.3.1/E               M 1:1000/100

                        3 Regelquerschnittspläne      Pl.-Nrn.           2-1402.4.1 bis 4.3/E   M 1:50

zum Bau des Ringschlusses Adenauerring – Abschnitt Nord – zwischen Mönaustraße und Häuslinger Straße wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zusammenführung des bereits von Norden (bis Kreuzung Mönaustraße) wie auch von Süden (bis Einmündung Häuslinger Straße) bestehenden Adenauerrings.

Beitrag zur Entlastung des Ortskerns Büchenbach vom Durchgangsverkehr, zur Erhöhung der Schulwegsicherheit im Bereich der Heinrich-Kirchner-Schule sowie zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen im Ortskern Büchenbach.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bau einer leistungsfähigen und verkehrssicheren Hauptverkehrsstraße.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beschluss der vorgelegten Entwurfsplanung.

Auf Grundlage des seit 18.10.2007 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 421 – Ringschluss Adenauerring – wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro Gauff die Entwurfsplanung für den Abschnitt Nord zwischen Kreuzung Adenauerring/Mönaustraße und Häuslinger Straße erstellt.

Die Linienführung, die Geometrie der Knotenpunkte, die Fahrbahnaufbauten und die Querschnittsausbildungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Anfallendes Oberflächenwasser wird je nach Straßenabschnitt einerseits in vorhandene Straßenentwässerungsleitungen im Adenauerring Nord/Mönaustraße bzw.  in die geplante öffentliche Kanalisation des BP 411 geleitet. Ein anderer Teil der Oberflächenentwässerung wird über das entsprechend dimensionierte Regenrückhaltebecken an der Häuslinger Straße dem Bimbach zugeführt. Die hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 08.05.2009 erteilt.

Für die Maßnahme wurde am 28.08.2013 ein Zuwendungsantrag gestellt. Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 20.12.2013 wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit aus BayGVFG-Mitteln bestätigt. Ein abschließender Bescheid steht noch aus.

Entsprechend dem Zuwendungsantrag setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

- Baukosten (einschl. Bepflanzung und landschaftspfl. Begleitmaßnahmen)     ca. 1.437 Mio. €

- Grunderwerbskosten                                                                                 ca. 1.931 Mio. €

  Gesamtkosten lt. Zuwendungsantrag                                                   ca. 3.338 Mio.

 

Die Straßenbauarbeiten sind von Juni 2014 (Veröffentlichung der Ausschreibung im März 2014) bis Dezember 2014 vorgesehen, wobei aber für die Einhaltung der Termine sämtliche Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt geschaffen sein müssen.

Die Trasse der StUB würde gemäß den Ergebnissen der Standardisierten Bewertung süd-östlich parallel zum Ringschluss des Adenauerrings verlaufen. Ein entsprechender Trassenkorridor wird hierfür freigehalten. Detaillierte Planungen zum Trassenverlauf sind im Rahmen der Erstellung des formalen Zuschussantrages StUB vorgesehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.437.000,- €

bei IPNr.: 541.144

 

1.931.000,- €

bei IPNr.: 541.147

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca. 1.500.000,- €

bei IPNr.: 541.144 ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.144 bzw. 541.147

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                                veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)


                                                                                                          28.02.2014, gez. Deuerling

 

 

Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        Lageplan (Anlage 2)
                        Regelquerschnitt Baubeginn (Anlage 3)
                        Regelquerschnitt 0+185 bis 0+850(Anlage 4)
                        Regelquerschnitt Bauende (Anlage 5)
                        Höhenplan (Anlage 6)