Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten
Entwurfsplanung
1 Lageplan Pl.-Nrn. 2-1402.1.1/E M 1:1000
1 Höhenplan Pl.-Nrn. 2-1402.3.1/E M 1:1000/100
3
Regelquerschnittspläne Pl.-Nrn. 2-1402.4.1 bis 4.3/E M 1:50
zum Bau des Ringschlusses Adenauerring – Abschnitt Nord – zwischen Mönaustraße und Häuslinger Straße wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zusammenführung des bereits von Norden (bis Kreuzung Mönaustraße) wie auch von Süden (bis Einmündung Häuslinger Straße) bestehenden Adenauerrings.
Beitrag zur Entlastung des Ortskerns Büchenbach vom Durchgangsverkehr, zur Erhöhung der Schulwegsicherheit im Bereich der Heinrich-Kirchner-Schule sowie zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen im Ortskern Büchenbach.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bau einer leistungsfähigen und verkehrssicheren Hauptverkehrsstraße.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Beschluss der vorgelegten Entwurfsplanung.
Auf Grundlage des seit 18.10.2007 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 421 – Ringschluss Adenauerring – wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro Gauff die Entwurfsplanung für den Abschnitt Nord zwischen Kreuzung Adenauerring/Mönaustraße und Häuslinger Straße erstellt.
Die Linienführung,
die Geometrie der Knotenpunkte, die Fahrbahnaufbauten und die
Querschnittsausbildungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Anfallendes
Oberflächenwasser wird je nach Straßenabschnitt einerseits in vorhandene
Straßenentwässerungsleitungen im Adenauerring Nord/Mönaustraße bzw. in die geplante öffentliche Kanalisation des
BP 411 geleitet. Ein anderer Teil der Oberflächenentwässerung wird über das
entsprechend dimensionierte Regenrückhaltebecken an der Häuslinger Straße dem
Bimbach zugeführt. Die hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wurde
mit Bescheid vom 08.05.2009 erteilt.
Für die Maßnahme
wurde am 28.08.2013 ein Zuwendungsantrag gestellt. Mit Schreiben der Regierung
von Mittelfranken vom 20.12.2013 wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit aus
BayGVFG-Mitteln bestätigt. Ein abschließender Bescheid steht noch aus.
Entsprechend dem Zuwendungsantrag setzen sich die Kosten
wie folgt zusammen:
- Baukosten (einschl. Bepflanzung und landschaftspfl. Begleitmaßnahmen) ca. 1.437 Mio. €
- Grunderwerbskosten ca. 1.931 Mio. €
Gesamtkosten lt. Zuwendungsantrag ca.
3.338 Mio. €
Die Straßenbauarbeiten sind von Juni 2014 (Veröffentlichung der Ausschreibung im März 2014) bis Dezember 2014 vorgesehen, wobei aber für die Einhaltung der Termine sämtliche Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt geschaffen sein müssen.
Die Trasse der StUB würde gemäß den Ergebnissen der Standardisierten Bewertung süd-östlich parallel zum Ringschluss des Adenauerrings verlaufen. Ein entsprechender Trassenkorridor wird hierfür freigehalten. Detaillierte Planungen zum Trassenverlauf sind im Rahmen der Erstellung des formalen Zuschussantrages StUB vorgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
1.437.000,- € |
bei
IPNr.: 541.144 |
|
1.931.000,- € |
bei
IPNr.: 541.147 |
Sachkosten: |
|
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
ca. 1.500.000,- € |
bei
IPNr.: 541.144 ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.144 bzw. 541.147
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
28.02.2014, gez. Deuerling
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan (Anlage
2)
Regelquerschnitt
Baubeginn (Anlage 3)
Regelquerschnitt
0+185 bis 0+850(Anlage 4)
Regelquerschnitt
Bauende (Anlage 5)
Höhenplan (Anlage
6)