Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 01.01.2015;
Information der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen
Vorlage
EBE-V/027/2014
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Dem Handlungskonzept des EBE für die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 01.01.2015 wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Umstellung der bisher einheitlichen Abwassergebühr auf eine getrennte Niederschlagswassergebühr und eine Schmutzwassergebühr zum 01.01.2015 soll für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar umgesetzt werden.
In Vollzug des BWA-Beschlusses vom 24.07.2012 (Handlungskonzept zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und selbstständigen Gebührenerhebung) und des StR-Beschlusses vom 27.06.2013 (Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2015) soll die Öffentlichkeit deshalb ab Ende März 2014 über verschiedene Informationsmedien umfassend informiert werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ab Ende März 2014 startet plangemäß die Öffentlichkeitsarbeit des EBE, bei der erstmals die gesamte betroffene Bürgerschaft über die Einführung des Gebührensplittings in Kenntnis gesetzt wird. Zugleich wird durch die Bürgerbeteiligung die Datenbasis für den erstmaligen Erlass der Niederschlagswasser-Gebührenbescheide verifiziert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Öffentlichkeitsarbeit zur Abwassergebührenumstellung setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:

1.    Informationsschreiben/Versandphasen

·         Die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der betroffenen ca. 20.000 Grundstücke (bzw. die Verwalter von Eigentümergemeinschaften) erhalten ein Informationsschreiben über die geplante Gebührenveranlagung des jeweiligen Grundstücks. Bei zutreffenden Daten zur gebührenpflichtigen Grundstücksfläche ist keine Rückmeldung und keine weitere Mitwirkung des Betroffenen notwendig. Bei unrichtigen Daten kann/soll sich der Betroffene melden und bei Vorliegen der Voraussetzungen (Abweichung um 20% der angenommenen gebührenpflichtigen Grundstücksfläche oder um 250 m²) einen Antrag auf Einzelfallveranlagung stellen. Diese Rückmeldungen werden vom beauftragten Dienstleister Fa. BFUB gesammelt, geprüft und in die Datenbasis eingepflegt.
Die Rückmeldemöglichkeit noch vor dem erstmaligen Bescheiderlass ermöglicht es, notwendige Änderungen, die nur durch Einbindung der Grundstückseigentümer ermittelt werden können, außerhalb eines formellen Widerspruchs-/Klageverfahrens abzuwickeln.

Um die Rückmeldungen zu den Informationsschreiben bewältigen zu können, werden diese in drei Phasen verschickt:
Die erste Versandphase umfasst die Innenstadt einschließlich Burgberg, Sieglitzhof, Röthelheimpark, Uni-Südgelände bis zum Anger. Versandtermin ist Fr. 28.03.2014.
Die zweite Versandphase umfasst Bruck, Alterlangen, Büchenbach und In der Reuth. Versandtermin ist Fr. 04.04.2014.
Die dritte Versandphase umfasst die südlichen und westlichen Stadtteile Tennenlohe, Eltersdorf, Hüttendorf, Kriegenbrunn, Frauenaurach, Neuses, Steudach, Häusling, Kosbach und Dechsendorf. Versandtermin ist Fr. 25.04.2014. Die Pause zwischen dem 2. und 3. Versandtermin ist durch die Osterferien bedingt.

2.    Flyer/Internetauftritt/Presseartikel

·         Den Informationsschreiben liegt ein bebilderter und leicht verständlicher Flyer mit allgemeinen Informationen zur Gebührenumstellung bei.

·         Umfangreiche Informationen zum Thema Gebührensplitting sind ab Ende März im Internet unter www.erlangen.de/abwassergebuehr abrufbar. Hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet und weitergehende Hintergrundinformationen geliefert.

3.    Informationsveranstaltungen/Bürger-Informationsbüro/Hotline

·         Bei den Informationsveranstaltungen am 26.03.2014 und am 07.04.2014 (zusätzlich bei Bedarf auch noch am 23.04.2014) erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, nach einem ausführlichen Vortrag zum Thema Gebührensplitting offene Fragen mit Vertretern des Entwässerungsbetriebs und des beauftragten Dienstleisters zu diskutieren.

·         Zur Bewältigung des zu erwartenden Publikumsverkehrs wird ein Bürger-Informationsbüro beim Entwässerungsbetrieb mit erweiterten Öffnungszeiten eingerichtet. In der Zeit von Mo. 31.03.2014 bis Fr. 09.05.2014 ist das Informationsbüro jeweils Mo. 08:00 - 18:00 Uhr, Di.-Do. 08:00-17:00 Uhr, Fr. 08:00-15:00 Uhr besetzt und steht für persönliche Beratung bei Anträgen auf Einzelfallveranlagung etc. bereit.

·         Während dieser Zeit ist auch eine städtische Rufnummer (86-1818) als Hotline für telefonische Anfragen und Terminvereinbarungen geschaltet, die vom beauftragten Dienstleister Fa. BFUB betreut wird (Hotline-Zeiten Mo. bis Fr. jeweils 08:00 – 18:00 Uhr).

4.    Großkunden

·         „Großkunden“ (wie Universität, GEWOBAU etc.) sollen unabhängig von den genannten Versandphasen direkt durch Mitarbeiter des EBE informiert werden. Die für deren Grundstücke erzeugten Informationsschreiben werden gesammelt übergeben und von den zuständigen dortigen Abteilungen geprüft und ggf. beantwortet werden.

Die o.g. Unterlagen (Informationsschreiben, Flyer) wurden bereits in Druck gegeben, um die genau getaktete Zeitschiene einhalten zu können.

5.    Weitere Schritte

 

Mai – August 2014:

Einarbeitung sämtlicher Rückläufe und Einzelfallveranlagungen, Erstellen der Gebührenkalkulation (Kalkulationszeitraum 2015/2016)


September – Oktober 2014:

Integration der Daten in das Veranlagungsprogramm und Stadtratsbeschluss über die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

 

01.01.2015:

Inkrafttreten der neuen BGS/EWS

danach erstmaliger Versand der Bescheide über die Niederschlagswassergebühr

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Mittel für die geschilderte Öffentlichkeitsarbeit sind im Rahmen der Gebührenumstellung im Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebes enthalten.

 


Anlagen:        --