Betreff
Nachverdichtung am Würzburger Ring; Antrag der SPD-Fraktion Nr. 225/2013 vom 05.11.2013
Vorlage
VI/047/2014
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 225/2013 vom 05.11.2013 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Pläne zur Bebauung des Wäldchens und des Steinforstgrabens am Würzburger Ring werden vonseiten der Verwaltung nicht weiterverfolgt.

 

Das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 177 wird vonseiten der Verwaltung nicht eigenständig geändert.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Wäldchen am Würzburger Ring
Das sogenannte „Wäldchen“ am Würzburger Ring, westlich der Schweinfurter Straße, befindet sich im Geltungsbereich des 1. Deckblatts zum BPlan Nr. 177, das am 11.01.1973 in Kraft getreten ist. Auf der bewaldeten städtischen Fläche ist Baurecht für mehrere Wohngebäude mit bis zu sechs Geschossen und für eine Stellplatzanlage vorhanden. Bereits in den 70er Jahren forderte die
„Bürgerinitiative Würzburger Ring“ den Erhalt des Wäldchens, um die Wohn- und Freizeitqualitäten der Siedlung zu fördern. Daraufhin wurde im Jahr 1978 der bereits erfolgte Verkauf der Fläche an die Gewobau rückabgewickelt und auf eine Bebauung verzichtet. 

 

Als der Öffentlichkeit im Jahr 2013 neue Pläne zur Nutzung des immer noch bestehenden Baurechts vorgestellt wurden, fanden diese abermals keine Zustimmung.

 

Die Planungen zur Bebauung des Wäldchens sollen daher nicht weiterverfolgt werden. Im Hinblick auf die Auslastung des Amtes 61 hat eine Bebauungsplanänderung zur Sicherung der Waldfläche nachrangige Prioriät, solange die Grundstücke im Eigentum der Stadt Erlangen verbleiben und die Entscheidungshoheit dazu der Stadtrat hat.


 

Flächen am Steinforstgraben nördlich des Würzburger Rings
Die größtenteils bewaldeten städtischen Grundstücke nördlich des Würzburger Rings befinden sich im Geltungsbereich des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 177, das am 18.10.1973 in Kraft getreten ist. Sie sind als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt und liegen im Landschaftsschutzgebiet „Steinforstgraben“.

 

Eine Bebauung dieser Flächen wäre mit den Zielen des Flächennutzungsplans nicht vereinbar und widerspräche dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan sowie der Landschaftsschutzverordnung. Die Planungen werden vonseiten der Bauverwaltung daher nicht weiterverfolgt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der SPD-Fraktion Nr. 225/2013 vom 05.11.2013