Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 225/2013 vom 05.11.2013 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Pläne zur Bebauung des Wäldchens und des
Steinforstgrabens am Würzburger Ring werden vonseiten der Verwaltung nicht
weiterverfolgt.
Das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 177
wird vonseiten der Verwaltung nicht eigenständig geändert.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Wäldchen
am Würzburger Ring
Das sogenannte „Wäldchen“ am Würzburger Ring, westlich der Schweinfurter
Straße, befindet sich im Geltungsbereich des 1. Deckblatts zum BPlan Nr. 177, das
am 11.01.1973 in Kraft getreten ist. Auf der bewaldeten städtischen Fläche ist
Baurecht für mehrere Wohngebäude mit bis zu sechs Geschossen und für eine
Stellplatzanlage vorhanden. Bereits in den 70er Jahren forderte die „Bürgerinitiative
Würzburger Ring“ den Erhalt des Wäldchens, um die Wohn- und Freizeitqualitäten
der Siedlung zu fördern. Daraufhin wurde im Jahr 1978 der bereits erfolgte
Verkauf der Fläche an die Gewobau rückabgewickelt und auf eine Bebauung
verzichtet.
Als der Öffentlichkeit im Jahr 2013 neue
Pläne zur Nutzung des immer noch bestehenden Baurechts vorgestellt wurden,
fanden diese abermals keine Zustimmung.
Die Planungen zur Bebauung des Wäldchens
sollen daher nicht weiterverfolgt werden. Im Hinblick auf die Auslastung des
Amtes 61 hat eine Bebauungsplanänderung zur Sicherung der Waldfläche
nachrangige Prioriät, solange die Grundstücke im Eigentum der Stadt Erlangen
verbleiben und die Entscheidungshoheit dazu der Stadtrat hat.
Flächen am Steinforstgraben nördlich des
Würzburger Rings
Die größtenteils bewaldeten städtischen
Grundstücke nördlich des Würzburger Rings befinden sich im Geltungsbereich des
2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 177, das am 18.10.1973 in Kraft getreten
ist. Sie sind als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“
festgesetzt und liegen im Landschaftsschutzgebiet „Steinforstgraben“.
Eine Bebauung dieser Flächen wäre mit den
Zielen des Flächennutzungsplans nicht vereinbar und widerspräche dem
rechtsverbindlichen Bebauungsplan sowie der Landschaftsschutzverordnung. Die
Planungen werden vonseiten der Bauverwaltung daher nicht weiterverfolgt.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion Nr. 225/2013 vom 05.11.2013