Rathsberger Straße 57; Fl.-Nr. 2508/99;
Az.: 2014-2-BA und 2013-955-BA
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Diese Mitteilung zur Kenntnis beinhaltet 2 Baugenehmigungen, die am St. Marien Waldkrankenhaus erteilt werden konnten:
1. Az 2014-2-BA, Neubau einer Trafostation mit Notstromversorgung
2. Az 2013-955-BA, Erweiterung des Herzlabors und Neubau einer Lüftungszentrale
Beide Vorhaben liegen im unbeplanten Innenbereich, so dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Hiernach muss sich ein Vorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Zu 1.:
1. Seitens des Waldkrankenhauses wurde die Errichtung eines Versorgungsgebäudes, welches die Stromversorgung der medizinischen Einrichtung sicherstellen soll, beantragt. Für den Fall eines Stromausfalles soll das Gebäude zudem eine redundante Notstromversorgung sicherstellen.
2. Diese technischen Versorgungsanlagen waren bisher im Kellergeschoss des Krankenhauses untergebracht. Die Notwendigkeit der neuen Technikanlage wurde von Seiten der Antragstellerin damit begründet, dass die bestehenden Trafoanlagen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit mit der immer weiterschreitenden Technisierung im Medizinbereich an eine Grenze gekommen sind. Auch aufgrund des hohen Betriebsalters der Trafoanlagen sei die Sicherstellung der Stromversorgung nicht mehr ausreichend gewährleistet.
3. Die neue Versorgungsanlage ist auch für künftige technische Entwicklungen ausgelegt und kann aufgrund des hiermit gestiegenen Platzbedarfes nicht mehr in den Kellerräumen des Krankenhauses untergebracht werden. Auch können die alten Trafos erst dann abgeschaltet und ausgebaut werden, wenn die neue Anlage betriebsbereit ist.
Das Vorhaben konnte nach Planüberarbeitung genehmigt werden.
Zunächst situierte der Bauantrag das Versorgungsgebäude fast grenzständig an der Rudelsweiherstraße und beeinträchtigte in dieser Lage den das Klinikum umgebenden Waldsaum, welcher an dieser Stelle auch namensgebend für die medizinische Einrichtung ist. In der städtebaulichen Beurteilung musste seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass das Einfügegebot gem. § 34 BauGB hierbei nicht erfüllt war.
Nach einem Termin mit Vertretern der Antragstellerin, des planenden Architekturbüros und der Stadtverwaltung konnten alternative Standorte vor Ort begutachtet und bewertet werden. Im Ergebnis wurde einvernehmlich der nun genehmigte Standort in einer Anbausituation an den Südtrakt des Krankenhauses (vgl. rotes Gebäude in Anlage 1) als zielführend erachtet, da er einerseits wirtschaftliche Kriterien und technische Notwendigkeiten berücksichtigt, andererseits eine wirksame Eingrünung und Ergänzung des Waldsaumes durch beauflagte Ersatzpflanzungen ermöglicht.
Zu 2.:
Das bestehende Herzlabor im 1. OG des Klinikums muss aufgrund verschärfter hygienischer Richtlinien der EU erweitert und umgebaut werden. Die neuen Anforderungen betreffen zum einen den Einschleusevorgang der Patienten in das Herzlabor, bei welchem für das begleitende Klinikpersonal künftig ein Kleiderwechsel (unrein -> rein) gefordert wird. Zum anderen müssen die Behandlungsräume künftig den hygienischen Anforderungen eines OP-Bereichs entsprechen. Hierdurch ist der Neubau einer eigenen Lüftungszentrale für das Herzlabor erforderlich, welche im 2. OG über der Erweiterung des Herzlabors angeordnet wurde (vgl. gelber Gebäudeteil in Anlage 1). Mit dem nun genehmigten Bauantrag können diese Vorgaben erfüllt werden; eine Erhöhung der Patientenfrequenz ist hiermit jedoch nicht verbunden.
Wesentliche Auflagen der Genehmigungen beider Vorhaben betrafen brandschutzrechtliche Aspekte und immissionsschutzrechtliche Vorgaben für das südlich der Rudelsweiherstraße gelegene reine Wohngebiet.
Anlagen: Anlage 1 (Luftbild mit Eintrag o.g. Bauvorhaben)
Anlage 2 (Schnitt und Teilansicht von Osten)