Betreff
Rad- und Fußwegeverbindung im Bebauungsplan E 286 "Gewerbegebiet Straßäcker"
Vorlage
613/186/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Das Planungsziel zur Realisierung der im Bebauungsplan E 286 „Gewerbegebiet Straßäcker“ dargestellten Fuß- und Radwegeverbindung in Verlängerung der Volckamerstraße in Richtung Süden wird aufgegeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen einschließlich Erwerb der erforderlichen Grundstücke südlich des Lärmschutzwalles zu treffen, um die in diesem Bereich bestehende Lücke im Lärmschutzwall zu schließen. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aus der Bürgerschaft in Eltersdorf werden immer wieder Forderungen laut, die bestehende Lücke im Lärmschutzwall entlang der Autobahn A 73 nördlich der Anschlussrampe Erlangen-Eltersdorf zu schließen (Lageplan und Fotos in Anlage 1).

Im Bebauungsplan E 286 „Gewerbegebiet Straßäcker“ ist in beschriebenem Bereich eine Fuß- und Radwegeverbindung in Richtung Süden vorgesehen (Ausschnitt des Bebauungsplanes in Anlage 2). Im weiteren Verlauf des Weges würde im Bereich der ER 5 ein Unterführungsbauwerk notwendig.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Gewährung eines ausreichenden Lärmschutzes für die Eltersdorfer Bürger soll ein Lückenschluss des Lärmschutzwalles herbeigeführt werden.

Die verkehrliche Notwendigkeit der Fuß- und Radwegeverbindung, die gemäß Bebauungsplan in diesem Bereich vorgesehen ist, ist aus aktueller Sicht nicht gegeben. Eine Radwegeführung in Richtung Süden ist entlang der St 2242 parallel zu der Wegeführung im Bebauungsplan bereits vorhanden. Ebenso ist das Wohngebiet in Eltersdorf zwischen Eltersdorfer Straße, Weinstraße und Frankenschnellweg in Richtung Osten über den Tunnel Sonnenstraße verbunden. Ein verkehrliches Erfordernis besteht allenfalls für naherholungssuchende Anwohner des Gebietes. Nachdem östlich und westlich Eltersdorfs im Regnitztal und im Bereich des Hutgrabens ausreichende Erholungsflächen zur Verfügung stehen, sollte mit Blick auf die entstehenden Kosten und im Sinne der Verhältnismäßigkeit auf die Erstellung der Wegeverbindung verzichtet werden.

Im Zuge der Planungen zur Verlängerung der ER 5 von der Autobahnanschlussstelle Erlangen-Eltersdorf zur Weinstraße wird die Verwaltung ein Konzept zur Führung des Radverkehrs erarbeiten und dem Ausschuss erneut vorlegen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die beschriebene Thematik zur Fuß- und Radwegeverbindung im Bebauungsplan E 286 wurde am 13. Februar 2014 in der AG Rad behandelt. Die AG Rad ist einstimmig der Ansicht, dass die verkehrliche Notwendigkeit des Fuß- und Radweges nicht besteht. Der Lückenschluss des Lärmschutzwalles soll erfolgen. Vor der Herstellung des Lückenschlusses sind durch die Stadt Erlangen südlich des Walles noch Grundstücke zu erwerben.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden derzeit nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Lücke im Lärmschutzwall Eltersdorf Süd - Lageplan und Fotos

Anlage 2: Bebauungsplan E 286 „Gewerbegebiet Straßäcker“ - Ausschnitt mit Fuß- und Radwegeführung