Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Nachgang eines Workshops am 10.02.2014 zum Programm zur interkulturellen Öffnung der Kommunen (XENOS PIK) haben die Führungskräfte des Personal- und Organisationsamtes der Stadt Erlangen einvernehmlich ein Vorgehen verabredet, welches das Ziel, die Erhöhung des Migrantenanteils beim Arbeitgeber Stadt Erlangen, unterstützen wird.
Die Festlegung hat folgenden Wortlaut:
„Bei
der Personalauswahl der Stadt Erlangen wird das Ziel der interkulturellen
Öffnung verfolgt.
Aktuell
leben in Erlangen etwa 38% Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund,
bei den Beschäftigten der Stadt beträgt der Anteil ca. 7,3% (Umfrageergebnis
aus dem Jahr 2011), der Anteil bei den Nachwuchskräften beträgt ca. 19%.
Im
Leitbild Integration der Stadt Erlangen ist im Satz 4 als Ziel festgelegt: „Eine verstärkte Beschäftigung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund wird angestrebt.
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz sind bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
als Schlüsselqualifikationen anzusehen.“
Interkulturelle
Kompetenz wird im Personalauswahlverfahren unter dem Kriterium der Sozialkompetenz
bereits hoch gewichtet.
Bei
allen Personalauswahlverfahren werden die Kriterien Eignung, Befähigung und
fachliche Leistung zugrunde gelegt. Dabei werden AGG und SGB IX beachtet.
Konkretes
Verfahren bei Stellenbesetzungen der Stadt Erlangen:
Im
Auswahlverfahren mit den Bewerberinnen und Bewerbern der engeren Wahl werden
bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung mehrsprachige
Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung von SGB IX und AGG bevorzugt.
Die
Entscheidung trifft das jeweils zuständige Personal-Auswahlgremium.
Mehrsprachigkeit
bedeutet, über weit gehende Kompetenzen in zwei oder mehreren Sprachen zu
verfügen. Es geht eher darum, sich im Alltag und in jeweils spezifischen
beruflichen Situationen in verschiedenen
Sprachen (abwechselnd) verständigen zu können, als jede Sprache „perfekt“ zu
beherrschen.
Überprüft
wird bei Stellenbesetzungsverfahren die Mehrsprachigkeit im Konkurrenzfall möglichst
durch ein der Funktion angemessenes Gespräch mit mehrsprachigen
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Stadtverwaltung. „