Planungsauftrag aus Beschlussvorlage 321/115/2013 vom 03.12.2013
Die zweiteilige Mittelinsel sowie die Aufstelltaschen für ein- und abbiegende Radfahrer im Bereich des Knotenpunktes Gebbertstraße / Am Röthelheim werden gemäß Anlage 1 errichtet. Dem Entwurf der Verwaltung wird zugestimmt.
Der UVPA-Beschluss Nr. 321/115/2013 vom
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Zuge der Prüfung des Schulweges zum Ohmgymnasium wurde auch die Querungssituation am Knotenpunkt Gebbertstraße / Am Röthelheim untersucht.
Laut UVPA-Beschluss 321/115/2013 vom
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur Vereinfachung der Querungsmöglichkeit und zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger werden im Bereich des Knotenpunktes Gebbertstraße / Am Röthelheim zwei Mittelinseln errichtet (Detailentwurf siehe Anlage 1).
Um dem ebenfalls hohen Querungsbedarf durch Radfahrer Rechnung zu tragen, werden gemäß Vorgabe der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, Auszug siehe Anlage 3) im Schutzbereich zwischen den Mittelinseln jeweils Aufstelltaschen für sowohl ein- als auch abbiegende Radfahrer errichtet.
Zur Sicherstellung der freizuhaltenden Sichtfelder an der südlichen Mittelinsel ist gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) das Parken in der südlichen Gebbertstraße für den Bereich von bis zu 20 Metern zu unterbinden (genaue Abmessungen siehe Anlage 1).
Die Befahrbarkeit der Verkehrsanlage wurde mittels Schleppkurvenprüfung (siehe Anlage 2) nachgewiesen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für die Umsetzung des Entwurfes sind zwei Mittelinseln gemäß den Entwurfsvorgaben, den Vorgaben der ERA sowie unter Berücksichtigung der RASt zu errichten.
Es sind zwei Aufstelltaschen für ab- und einbiegende Radfahrer mit rotem Asphalt herzustellen.
Folgende Markierungsarbeiten sind durchzuführen:
- der Schutzbereich zwischen den Mittelinseln
- die Aufstelltaschen
- die Leit-, Warn- und Trennlinien in Annäherung an die Mittelinseln
- die kleinen Sperrflächen in der südlichen Gebbertstraße
Gegebenenfalls ist das Parkverbot in der südlichen Gebbertstraße mittels Verkehrszeichen zu verdeutlichen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung wurden die Kosten für die
Umsetzung der Maßnahme auf ca. 20.000,- € geschätzt.
Investitionskosten: |
€
20.000 |
bei
IPNr.: 541.840 (Amt 66) |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden und werden von Amt 66 für den Haushalt 2015 angemeldet
Anlagen: 1
Detailentwurf
2 Schleppkurvenprüfung
3 Auszug aus den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen