Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Von den über viele Jahre untersuchten Luftschadstoffen sind in der Bundesrepublik noch zwei Schadstoffe in Konzentrationen zu beobachten, die im Hinblick auf ihre gesundheitliche Relevanz weiterhin Aufmerksamkeit erfordern: Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2. In Erlangen sind diese Schadstoffe in den letzten Jahren jeweils nur in Konzentrationen unterhalb der gültigen Grenzwerte aufgetreten.
1
Luftbelastung mit Feinstaub PM10
Der geltende Jahresmittel-Grenzwert von 40 mg/m3 wurde im Jahr 2010 in Erlangen nicht überschritten.
Der geltende Tagesmittel-Grenzwert von 50 mg/m3 darf nach der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung pro Jahr 35 mal überschritten werden. Diese Anzahl wurde an beiden Erlanger Messstellen nicht überschritten.
Feinstaubmesswerte in Erlangen |
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|
Kraepelinstraße |
Pfarrstraße |
||
Jahr |
Jahresmittelwert |
Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittel-Grenzwertes
von |
Jahresmittelwert |
Anzahl der Überschreitungen des
Tagesmittel-Grenzwertes von 50 m/m3 |
2005 |
23,4 |
15 |
28,1 |
22 |
2006 |
22,6 |
14 |
27,6 |
23 |
2007 |
18,8 |
7 |
24,0 |
11 |
2008 |
17,8 |
4 |
21,4 |
9 |
2009 |
20,5 |
15 |
22,3 |
15 |
2010 |
20,0 |
13 |
23 |
17 |
2011 |
20,0 |
? |
Ab
2011 keine PM10-Messwerte mehr |
|
2012 |
Ab
2012 keine PM10-Messwerte mehr |
-- |
-- |
|
2013 |
-- |
-- |
-- |
-- |
2
Luftbelastung mit Stickstoffdioxid NO2
im Jahr 2013
Seit dem Jahr 2010 sind folgende NO2-Grenzwerte
einzuhalten:
1-Stunden-Wert von 200 mg/m3,
Jahresmittelwert von 40 mg/m3
Diese Werte wurden im Jahr 2010 nicht überschritten.
Stickstoffdioxidmesswerte in
Erlangen |
||||
|
Kraepelinstraße |
Pfarrstraße |
||
Jahr |
Jahresmittelwert |
Anzahl der Überschreitungen des 1-Stundenmittel-Grenzwertes
von |
Jahresmittelwert |
Anzahl der Überschreitungen des 1-Stundenmittel-Grenzwertes
von |
2005 |
23 |
0 |
41 |
0 |
2006 |
23 |
0 |
39 |
0 |
2007 |
20 |
0 |
31 |
0 |
2008 |
25 |
0 |
35 |
0 |
2009 |
25 |
0 |
38 |
1 |
2010 |
22 |
0 |
36 |
0 |
2011 |
20 |
0 |
Ab
2011 keine NO2-Messwerte mehr |
|
2012 |
22 |
0 |
-- |
-- |
2013 |
20* |
n.n. |
-- |
-- |
* Vorläufiger
Wert
3 Umweltzone
Bei dieser Schadstoffimmissionsentwicklung wurde nach längeren Beratungen letztendlich auf die Einrichtung einer Umweltzone in Erlangen verzichtet.
4 Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB), Abbau der Luftmessstation Pfarrstraße
Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt zur Beurteilung der Luftgüte
das ,,Lufthygienische Landesüberwachungssystem
Bayern
(LÜB)". Die Vorgaben der ,,Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für
Europa", die mit der
Neununddreißigsten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BlmSchV) mit Gültigkeit ab
06. August 2010 in nationales Recht überführt wurden, erfordern eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des LÜB.
Die
erforderliche Mindestzahl an Probenahmestellen in einem Ballungsraum oder Gebiet richtet sich im Wesentlichen nach der Bevölkerungszahl und ist in
Anlage 5 der neuen 39. BlmSchV für die Schadstoffe Schwefeldioxid,
Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5),
Blei, Benzol und Kohlenmonoxid sowie in Anlage 9 für Ozon festgelegt. Im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen wurden daher die Messstation Erlangen-Pfarrstraße und
Nürnberg-Ziegelsteinstraße abgebaut. Deren Daten korrelieren mit denen der Station Nürnberg/Von-der-Tann-Straße, die den Einfluss des Verkehrs jedoch besser
wiedergibt.
Die Stadt Erlangen hat mit Hinweis auf die zeitweise gestiegenen NO2-Werte gegen den Abbau protestiert. Dieser Protest wurde abgelehnt. In der Folgezeit blieben die Messwerte an der Messstation Nürnberg-von-der-Tann-Straße relativ stabil, ohne signifikante Steigerungen der Messwerte, so dass auch für Erlangen nicht von einer Steigerung auszugehen ist. Bei den regelmäßigen Besprechungen der Steuerungsgruppe Luftreinhaltung wurde deswegen auch nur für Nürnberg der Bedarf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans gesehen.
Als Folge der Erkenntnisse über die Gefährlichkeit kleiner und kleinster Feinstaubpartikel wurde von der EU auch die Ermittlung von PM2,5 vorgegeben. In Erlangen ist eine solche Messstation gemäß den Vorgaben nicht erforderlich.
5
Luftreinhalteplan Großraum Nürnberg
Im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung des
Luftreinhalteplans „Großraum Nürnberg“ berichtet die
.
Anlagen: keine