Betreff
Entwurfsplanung gem. DA Bau zur Umgestaltung Mozartstraße-Ost zwischen Werner-von-Siemens-Straße und Gebbertstraße
Vorlage
66/255/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Mozartstraße-Ost zwischen Werner-von-Siemens-Straße und Gebbertstraße gemäß

 

                        1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.: 2-1401.0

                        1 Lageplan                              Pl.-Nr.: 2-1401.1

                        1 Höhenplan                           Pl.-Nr.: 2-1401.3

                        4 Regelquerschnitten             Pl.-Nr.: 2-1401.4

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fahrbahn der Mozartstraße befindet sich nach der Straßenzustandsbewertung des Tiefbauamtes in einem baulich schlechten bis sehr schlechten Zustand, da der vorhandene Fahrbahnaufbau den aktuellen Verkehrsbelastungen nicht mehr genügt. Zur Verbesserung des baulichen Zustands und der Verkehrssicherheit muss die Mozartstraße als 1. Bauabschnitt im Bereich zwischen Werner-von-Siemens-Straße und Gebbertstraße im Rahmen eines Vollausbaus grundlegend erneuert werden.

Aufgrund des gleichen Schadensbildes sind in den kommenden Jahren

-     der 2. Abschnitt der Mozartstraße zwischen Sieboldstraße und Werner-von-Siemens-Str.

-     die Werner-von-Siemens-Straße zwischen Hofmannstraße und Mozartstraße einschl. der        jeweiligen Kreuzungsbereiche zum Ausbau vorgesehen.

Der Ausbau der Werner-von-Siemens-Straße soll hierbei im Rahmen der Beantragung entsprechender Fördermittel nach dem BayGVFG erfolgen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf der Grundlage des UVPA Beschlusses vom 23.07.2013 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die Mozartstraße – Ost zwischen Werner-von-Siemens- und Gebbertstraße erarbeitet.

Die Querschnittaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Der Radverkehr wird künftig mittels Schutzstreifens auf der Fahrbahn geführt. Für den ruhenden Verkehr sind Parkbuchten vorgesehen. An der Einmündung in die Werner- von- Siemens- Straße entsteht eine Linksabbiegerspur.

Die Haltestelle Mozartstraße wird barrierefrei mittels Kasseler Sonderbord ausgeführt.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die Beleuchtung wird in gleichen Abständen wie vorhanden ausgeführt und der neuen Straßenführung angepasst, wobei die überalterten Beleuchtungsanlagen zur Erneuerung vorgesehen sind.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme im Frühjahr 2014 auszuschreiben, sowie zwischen Juni und Dezember 2014 durchzuführen.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen in Höhe von 550.000 €. Gegenüber dem Ansatz im HH 2014, der auf Basis einer groben Kostenschätzung beantragt war, ergibt sich somit ein Mehrbedarf von 100.000 €. Der Mehrbedarf ist folgendermaßen zu begründen:

 

·     Erhöhung der Asphaltschichten aufgrund der in 2013 ge-
änderten „ Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“

 

ca. 25.000 €

·     Berücksichtigung des Kasseler Sonderbords an den Bushaltestellen

 

ca. 15.000 €

·     Mehraufwendungen aufgrund der aktuellen Planungstiefe der Entwurfsplanung (u.a. bei Beleuchtung, Bepflanzung, Straßenausstattung etc.)

 

ca. 30.000 €

·     Anpassungsmaßnahmen in der Gebbertstraße im Einmündungsbereich zur Mozartstraße

 

ca. 10.000 €

·     Preissteigerung gemäß Baupreisindex seit der groben Kostenschätzung

 

ca. 20.000 €

Für den gesamten Ausbaubereich sind KAG- Beiträge in Höhe von ca. 275.000 € nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich stehen die Informationen zur Baumaßnahme wie gewohnt im Internet zur Verfügung.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

550.000,- €

bei IPNr.: 541.125

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind in Höhe von 450.000 € auf IvP- Nr. 541.125 für das HH- Jahr 2014

                  vorhanden. Für die zusätzlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 100.000 €            wird im März 2014 ein Mittelbereitstellungsantrag mit Deckungsvorschlag

                  eingebracht.

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          3.02.2014, gez. Deuerling

Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan

                        Anlage 2: Lageplan

                        Anlage 3: Höhenplan

                        Anlage 4: Regelquerschnitt 1

                        Anlage 5: Regelquerschnitt 2

                        Anlage 6: Regelquerschnitt 3

                        Anlage 7: Regelquerschnitt 4