Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2014 gemäß DA Bau
Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2014 gemäß DA Bau.
Amt 66 wird beauftragt,
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogramms
des Amtes 66 über
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
1.120.000,- € |
bei
Sachkonto: 522102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522102
sind nicht vorhanden
Sachbericht
1. Allgemeines:
Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO, BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrechtlich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßenbaulastträgers für Schäden nach dem bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.
Um den vorgenannten Vorgaben gerecht zu werden, hat sich in
der Vergangenheit
2. Maßnahmen 2013:
Entsprechend dem im BWA vom 19.03.2013 beschlossenen Arbeitsprogramm konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2013 insgesamt ca. 39.600 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 1.150.000,- € in einen nachhaltig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.
Dabei wurden Deckenerneuerungen in der
- Wiener Straße zw. Bruckweiherstraße und Hüttendorfer Straße,
- Berner Straße zw. Osloer Straße und Budapester Straße,
- Budapester Straße zw. Londoner Straße und Wiener Straße,
- Rennesstraße zw. Lange Zeile und Eskilstunastraße,
- Südspange Auffahrt von Kurt-Schumacher-Straße
zur Äußeren-Nürnberger-Straße B 4,
- Dechsendorfer Straße zw. Martinsbühler Straße und
Dechsendorfer Damm,
- Weisendorfer Straße Ortsdurchfahrt,
- Dorfstraße zw. Frauenauracher Straße und Steudacher Straße,
- Kreuzung Frauenauracher Straße / Büchenbacher Damm,
- Frauenauracher Straße zw. Dorfstraße und Am Hafen,
- Kreuzung Münchener Straße / Parkplatzstraße,
- Fuchsengarten zw. Zufahrt Parkhaus Handelshof und
Engelstraße,
- Mozartstraße zw. Gebbertstraße und Schellingstraße,
- Theodor-v.-Zahn-Straße zw. Hausnr. 13 u. 15
- Reitersbergstraße
zw. Kosbach und Häusling
durchgeführt.
Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2013 = ca. 1,15 Mio. €.
3. Maßnahmen 2014:
Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2011 auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2014 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.
Straße |
Fläche |
Kostenumfang |
Am Europakanal
zw. Abfahrt Kosbacher Damm und Auffahrt zur Weisendorfer Straße St. 2240
(Anlage 1) |
15.500 m² |
420.000,- € |
Mendelstraße zw. Grundherrstraße und Holzschuherring
(Anlage 2) |
1.200 m² |
30.000,- € |
Weinstraße zw. A3
und Saidelsteig
(Anlage 3) |
5.300 m² |
143.000,- € |
Reitersbergstraße zw. Kosbacher Stadl und Hegenigstraße
(Anlage 4) |
2.000 m² |
55.000,- € |
Forststraße zw. Hegenigstraße und Ortsausgang
(Anlage 5) |
1.600 m² |
44.000,- € |
Hegenigstraße zw. Reitersbergstraße und östl. Ortsausgang
(Anlage 6) |
4.500 m² |
125.000,- € |
Palmstraße zw. Spardorfer Straße bis Ludwigsbrücke (Anlage 7) |
1.400 m² |
38.000,- € |
Bismarckstraße zw. Palmsanlage und Schillerstraße
(Anlage 8) |
2.700 m² |
75.000,- € |
Schallershofer Straße zw. Albrecht-Dürer-Straße und südl. Auffahrt Büchenbacher
Damm |
5.100 m² |
140.000,- € |
Gesamtumfang |
39.300 m² |
1.070.000 ,- € |
Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau (u. a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 50.000,- € auszuführen.
Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:
Für die oben genannten Straßen wurde im Vorfeld auch die
Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft. Hierbei
wurden
Die Verwaltung kommt nach
Abwägung der Kriterien zu dem Schluss, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeit-
und Dauerhaftigkeitserfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer,
fehlende Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen
Zwangspunkten – Fahrbahnaufbau, Kreuzungsbereiche (primäre Lärmentwicklung
durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf
Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des
Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach
derzeitigem Stand der Technik bei
Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2014 kann das Fahrbahndeckenerneuerungs-programm 2014 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.
Vorgesehener Gesamtaufwand
Fahrbahndeckensanierung 2014 somit: ca. 1,12 Mio €.
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des weiterhin vorhandenen erheblichen Rückstaues an Erneuerungen eine Verdoppelung der Sanierungsmittel erforderlich sein müsste, um der gesetzlichen Erhaltungspflicht auch nur annähernd nachkommen zu können.
4.
Zustandsbedingte Straßenerneuerungsmaßnahmen / Vollausbau:
Aufgrund von Untersuchungen und Gutachten hat sich bei den unten aufgelisteten betroffenen Straßen ergeben, dass eine alleinige Sanierung durch Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge - mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke - technisch und wirtschaftlich nicht bzw. nicht mehr möglich und ungeeignet ist.
Die Ursachen hierfür liegen zum einen in den für heutige
Verhältnisse zu gering dimensionierten und substantiell veralteten
Fahrbahnaufbauten,
Eine Beseitigung der daraus resultierenden Straßenschäden kann demzufolge nurmehr durch einen der Verkehrsbelastung entsprechenden Vollausbau erfolgen.
Für eine Finanzierung werden
Straße |
Ausbau-umfang
|
Kostenumfang |
Bemerkung |
Memelstraße zw. Nürnberger Straße und Zeppelinstraße |
1.900 m² |
280.000,- € |
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Kochstraße |
1.500 m² |
190.000,- € |
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Äußere Brucker Straße zw. Kreuzung Paul-Gossen-Str. und Langfeldstraße |
1.800 m² |
315.000,- € |
Gutachten LGA |
Komotauerstraße zw. Zeppelinstraße und Gebbertstraße |
2.800 m² |
350.000,- € |
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Hedenusstraße |
1.100 m² |
135.000,- € |
Eigenuntersuchung Amt 66 |
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit für o. g. Straßen wird bis zum Vollzug der Straßenerneuerung im Rahmen des baulichen Unterhaltes nach finanzieller Möglichkeit des Budgets wahrgenommen.
Anlagen: Anlage 1 – 9 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung)