Betreff
Straßenerhaltung - Bedarfsplan Fahrbahndeckenerneuerungen;
Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2014 gemäß DA Bau
Vorlage
66/254/2014
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2014 gemäß DA Bau.

Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2014 durchzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahre 2014 gemäß DA Bau.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.120.000,- €

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  660290 / 54121066 / 522102

                   sind nicht vorhanden


Sachbericht

 

1. Allgemeines:

Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO, BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrechtlich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßenbaulastträgers für Schäden nach dem bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.

Um den vorgenannten Vorgaben gerecht zu werden, hat sich in der Vergangenheit die Fahrbahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt nach geltender Rechtsprechung nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

2. Maßnahmen 2013:

Entsprechend dem im BWA vom 19.03.2013 beschlossenen Arbeitsprogramm konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2013 insgesamt ca. 39.600 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 1.150.000,- € in einen nachhaltig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.

 

Dabei wurden Deckenerneuerungen in der

 

-        Wiener Straße zw. Bruckweiherstraße und Hüttendorfer Straße,

-        Berner Straße zw. Osloer Straße und Budapester Straße,

-        Budapester Straße zw. Londoner Straße und Wiener Straße,

-        Rennesstraße zw. Lange Zeile und Eskilstunastraße,

-        Südspange Auffahrt von Kurt-Schumacher-Straße zur Äußeren-Nürnberger-Straße B 4,

-        Dechsendorfer Straße zw. Martinsbühler Straße und Dechsendorfer Damm,

-        Weisendorfer Straße Ortsdurchfahrt,

-        Dorfstraße zw. Frauenauracher Straße und Steudacher Straße,

-        Kreuzung Frauenauracher Straße / Büchenbacher Damm,

-        Frauenauracher Straße zw. Dorfstraße und Am Hafen,

-        Kreuzung Münchener Straße / Parkplatzstraße,

-        Fuchsengarten zw. Zufahrt Parkhaus Handelshof und Engelstraße,

-        Mozartstraße zw. Gebbertstraße und Schellingstraße,

-        Theodor-v.-Zahn-Straße zw. Hausnr. 13 u. 15

-        Reitersbergstraße zw. Kosbach und Häusling

 

durchgeführt.

 

 

     Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2013 = ca. 1,15 Mio. €.

 

3. Maßnahmen 2014:

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2011 auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2014 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

 

Straße

Fläche
ca.

Kostenumfang
ca.

Am Europakanal zw. Abfahrt Kosbacher Damm und Auffahrt zur Weisendorfer Straße St. 2240

                                                            (Anlage 1)

15.500 m²

420.000,- €

Mendelstraße zw. Grundherrstraße und Holzschuherring                                          (Anlage 2)

1.200 m²

30.000,- €

Weinstraße zw. A3 und Saidelsteig

                                                             (Anlage 3)

5.300 m²

143.000,- €

Reitersbergstraße zw. Kosbacher Stadl und Hegenigstraße                                          (Anlage 4)

2.000 m²

55.000,- €

Forststraße zw. Hegenigstraße und Ortsausgang                                                     (Anlage 5)

1.600 m²

44.000,- €

Hegenigstraße zw. Reitersbergstraße und östl. Ortsausgang                                        (Anlage 6)

4.500 m²

125.000,- €

Palmstraße zw. Spardorfer Straße bis Ludwigsbrücke                                                  (Anlage 7)

1.400 m²

38.000,- €

Bismarckstraße zw. Palmsanlage und Schillerstraße                                                  (Anlage 8)

2.700 m²

75.000,- €

Schallershofer Straße zw. Albrecht-Dürer-Straße und südl. Auffahrt Büchenbacher Damm
                                                             (Anlage 9)

5.100 m²

140.000,- €

Gesamtumfang

39.300 m²

1.070.000 ,- €

 

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau (u. a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 50.000,- € auszuführen.

 

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

Für die oben genannten Straßen wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft. Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (Kfz/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.

Die Verwaltung kommt nach Abwägung der Kriterien zu dem Schluss, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeit- und Dauerhaftigkeitserfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen Zwangspunkten – Fahrbahnaufbau, Kreuzungsbereiche (primäre Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik bei diesen Straßen nicht befürwortet wird.

 

Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2014 kann das Fahrbahndeckenerneuerungs-programm 2014 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.

   Vorgesehener Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2014 somit: ca. 1,12 Mio €.

 

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des weiterhin vorhandenen erheblichen Rückstaues an Erneuerungen eine Verdoppelung der Sanierungsmittel erforderlich sein müsste, um der gesetzlichen Erhaltungspflicht auch nur annähernd nachkommen zu können.

 

 

4. Zustandsbedingte Straßenerneuerungsmaßnahmen / Vollausbau:

 

Aufgrund von Untersuchungen und Gutachten hat sich bei den unten aufgelisteten betroffenen Straßen ergeben, dass eine alleinige Sanierung durch Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge - mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke - technisch und wirtschaftlich nicht bzw. nicht mehr möglich und ungeeignet ist.

 

Die Ursachen hierfür liegen zum einen in den für heutige Verhältnisse zu gering dimensionierten und substantiell veralteten Fahrbahnaufbauten, die bei weitem nicht den gestiegenen aktuellen Verkehrsbelastungen (Zunahme der LKW-Achslasten sowie Zunahme der Verkehrsmenge, insbesondere Busse und LKW) genügen. Zum anderen spielt aber auch die Überalterung der weiteren Bestandteile der Straßeninfrastruktur, wie z. B. marode Straßenablaufleitungen, eine gravierende Rolle.

 

Eine Beseitigung der daraus resultierenden Straßenschäden kann demzufolge nurmehr durch einen der Verkehrsbelastung entsprechenden Vollausbau erfolgen.

 

Für eine Finanzierung werden die Möglichkeiten der Zuschussgewährung sowie die Anwendung der Ausbaubeitragssatzung geprüft.

 

 

Straße

Ausbau-umfang
ca. (m²)

Kostenumfang
ca. (€)
(Grobschätzung)

Bemerkung

Memelstraße zw. Nürnberger Straße und Zeppelinstraße

1.900 m²

280.000,- €

Eigenuntersuchung

Amt 66

Kochstraße

1.500 m²

190.000,- €

Eigenuntersuchung

Amt 66

Äußere Brucker Straße zw. Kreuzung Paul-Gossen-Str. und Langfeldstraße

1.800 m²

315.000,- €

Gutachten LGA

Komotauerstraße zw. Zeppelinstraße und Gebbertstraße

2.800 m²

350.000,- €

Eigenuntersuchung

Amt 66

Hedenusstraße

1.100 m²

135.000,- €

Eigenuntersuchung

Amt 66

 

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit für o. g. Straßen wird bis zum Vollzug der Straßenerneuerung im Rahmen des baulichen Unterhaltes nach finanzieller Möglichkeit des Budgets wahrgenommen.

 

 

 

Anlagen:        Anlage 1 – 9 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung)