Der Bericht des Revisionsamtes vom 30.01.2014 über die Prüfung im Schulverwaltungsamt - Sach- und Personalbedarf beim MTG - (Nr. 21/2013) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Eine schriftliche Stellungnahme wurde vom Schulverwaltungsamt für nicht erforderlich gehalten.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Schulverwaltungsamt umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Schulverwaltungsamtes.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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