Betreff
Beendigung des Durchgangsverkehrs in der Friedhofstraße; Antrag der Fraktion erlanger linke Nummer 241/2013
Vorlage
321/119/2014
Aktenzeichen
III/321
Art
Beschlussvorlage

Eine Unterbindung des Durchgangsverkehrs in der Friedhofstraße mittels Absperrpfosten ist nicht umzusetzen.
Der Antrag Nummer 241/2013 ist damit abschließend bearbeitet.


Mit Schreiben - eingegangen am 18.11.2013 - beantragt die Fraktion erlanger linke den Verkehr in der Friedhofstraße mittels Einbau von Absperrpfosten zu unterbinden (Anlage). Begründet wird der Antrag mit Zunahme des Durchgangsverkehrs. Der Antrag wird durch eine Unterschriftenliste von 33 Anwohnern unterstützt. Die Anwohner weisen ebenfalls auf den Durchgangsverkehr hin, der häufig mit stark überhöhten Geschwindigkeiten fahre, um einige Ampeln in der Fürther Straße zu umgehen.

Sachverhalt

Informativ wird darauf hingewiesen, dass die beantragte Durchfahrtssperre bereits im Jahr 2009 Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Prüfung war. Dem Antrag konnte damals nicht entsprochen werden, weil auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens (459 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden) kein Handlungsbedarf gegeben war.

Gegenwärtig ist die Durchfahrt von der Tennenloher Straße über Garten- und Friedhofstraße zur Fürther Straße und umgekehrt für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme für den Anliegerverkehr per Beschilderung untersagt.


Um beurteilen zu können, inwieweit sich die Situation zu 2009 verändert hat, wurden die Polizei sowie die städtischen Fachdienststellen um Stellungnahmen gebeten. Die Einschätzung der Dienststellen stellt sich wie folgt dar:


Die Polizei kann sich eine Mehrung des Durchgangsverkehrs auf Grund der Sperrung der Eisenbahnbrücke in der Tennenloher Straße vorstellen und stimmt einer für die Dauer der Baumaßnahme eingerichteten baulichen Sperrung zu. Nachdem das Fahrverhalten mit Fertigstellung der Brücke wieder entfallen dürfte, wird seitens der Polizei eine dauerhafte Sperrung für nicht erforderlich gehalten.


Nach Einschätzung des Tiefbauamtes wäre eine temporäre Absperrung grundsätzlich dann vorstellbar, wenn durch Verkehrszählung eine gravierende Verkehrszunahme nachgewiesen werden kann. Das Tiefbauamt weist zudem darauf hin, dass nach dem Verursacherprinzip die Kosten für Sperrmaßnahmen von der Bahn bzw. der beauftragten Firma zu tragen wären.


Bei der von Abteilung Verkehrsplanung am 14.1.2014 durchgeführten 24-Stunden-Zählung in der Friedhofstraße wurden insgesamt 447 Kraftfahrzeuge erfasst. Verglichen mit den Zählwerten aus dem Jahr 2009 (459 Fahrzeuge / 24 h) war in der Friedhofstraße sogar eine geringe Abnahme des Verkehrsaufkommens zu verzeichnen.

Wäre die Friedhofstraße tatsächlich eine attraktive Umfahrung LSA Fürther Straße / Felix-Klein-Straße, dann müsste sich in den typischen Zeiten des Berufsverkehrs ein deutlicher Anstieg des Verkehrsaufkommens zeigen. Allerdings ist dies nicht der Fall, denn die Spitzenstunde, also das Zeitintervall mit dem höchsten Verkehrsaufkommen je Stunde, lässt sich zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr feststellen. In dieser Stunde wurden 50 Fahrzeuge vom Verkehrszählgerät erfasst, wohingegen während den von Berufsverkehr geprägten Tageszeiten lediglich 30 - 35 Fahrzeuge pro Stunde die Friedhofstraße passierten.

Sowohl die Werte aus 2009 als auch die aktuellen Werte sind für Anliegerstraße als unproblematisch einzustufen.

Für die Abteilung Verkehrsplanung untermauern die Zahlen der Zählung vom 14.1.2014 die Aussage, dass keine Durchfahrtssperre notwendig ist.


Das Straßenverkehrsamt teilt uneingeschränkt die Einschätzung der Abteilung Verkehrsplanung und weist zudem darauf hin, dass der Anteil am Durchgangsverkehr wegen der unattraktiven und schmalen Streckenführung als relativ gering einzuschätzen ist. Zudem würde eine mechanische Sperre insbesondere für Anwohner eine Verschlechterung der verkehrlichen Anbindung bedeuten und zu unnötigen Umwegfahrten führen.


Resümee


Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die von den Antragstellern geschilderte Erhöhung des Durchgangsverkehrs ein subjektives Empfinden darstellt. Nachdem das Verkehrsaufkommen im Jahr 2009 und 2014 mit jeweils ca. 450 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden in etwa gleich ist, kann die beantragte Sperre mittels Pfosten nicht befürwortet werden. Informativ wird darauf hingewiesen, dass nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen in Wohnstraßen Verkehrsstärken bis zu 400 Kraftfahrzeuge pro Stunde zulässig sind.

Bezüglich der von den Bürgern genannten überhöhten Geschwindigkeiten wurde der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg um Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen gebeten.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag 241/2013