Eine Unterbindung des Durchgangsverkehrs in der
Friedhofstraße mittels Absperrpfosten ist nicht umzusetzen.
Der Antrag Nummer 241/2013 ist damit abschließend bearbeitet.
Mit Schreiben - eingegangen am 18.11.2013 -
beantragt die Fraktion erlanger linke den Verkehr in der Friedhofstraße mittels
Einbau von Absperrpfosten zu unterbinden (Anlage). Begründet wird der Antrag
mit Zunahme des Durchgangsverkehrs. Der Antrag wird durch eine
Unterschriftenliste von 33 Anwohnern unterstützt. Die Anwohner weisen ebenfalls
auf den Durchgangsverkehr hin, der häufig mit stark überhöhten
Geschwindigkeiten fahre, um einige Ampeln in der Fürther Straße zu umgehen.
Sachverhalt
Informativ wird darauf hingewiesen, dass die beantragte
Durchfahrtssperre bereits im Jahr 2009 Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen
Prüfung war. Dem Antrag konnte damals nicht entsprochen werden, weil auf Grund
des geringen Verkehrsaufkommens (459 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden) kein
Handlungsbedarf gegeben war.
Gegenwärtig ist die Durchfahrt von der Tennenloher Straße über Garten- und Friedhofstraße zur Fürther Straße und umgekehrt für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme für den Anliegerverkehr per Beschilderung untersagt.
Um beurteilen zu können, inwieweit sich die Situation zu 2009 verändert
hat, wurden die Polizei sowie die städtischen Fachdienststellen um
Stellungnahmen gebeten. Die Einschätzung der Dienststellen stellt sich wie
folgt dar:
Die Polizei kann sich eine
Mehrung des Durchgangsverkehrs auf Grund der Sperrung der Eisenbahnbrücke in
der Tennenloher Straße vorstellen und stimmt einer für die Dauer der
Baumaßnahme eingerichteten baulichen Sperrung zu. Nachdem das Fahrverhalten mit
Fertigstellung der Brücke wieder entfallen dürfte, wird seitens der Polizei
eine dauerhafte Sperrung für nicht erforderlich gehalten.
Nach Einschätzung des
Bei der von Abteilung Verkehrsplanung
am 14.1.2014 durchgeführten 24-Stunden-Zählung in der Friedhofstraße wurden
insgesamt 447 Kraftfahrzeuge erfasst. Verglichen mit den Zählwerten aus dem
Jahr 2009 (459 Fahrzeuge / 24 h) war in der Friedhofstraße sogar eine geringe
Abnahme des Verkehrsaufkommens zu verzeichnen.
Wäre die Friedhofstraße tatsächlich eine attraktive Umfahrung LSA Fürther Straße / Felix-Klein-Straße, dann müsste sich in den typischen Zeiten des Berufsverkehrs ein deutlicher Anstieg des Verkehrsaufkommens zeigen. Allerdings ist dies nicht der Fall, denn die Spitzenstunde, also das Zeitintervall mit dem höchsten Verkehrsaufkommen je Stunde, lässt sich zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr feststellen. In dieser Stunde wurden 50 Fahrzeuge vom Verkehrszählgerät erfasst, wohingegen während den von Berufsverkehr geprägten Tageszeiten lediglich 30 - 35 Fahrzeuge pro Stunde die Friedhofstraße passierten.
Sowohl die Werte aus 2009 als auch die aktuellen Werte sind für Anliegerstraße als unproblematisch einzustufen.
Für die Abteilung Verkehrsplanung untermauern die Zahlen der Zählung vom 14.1.2014 die Aussage, dass keine Durchfahrtssperre notwendig ist.
Das Straßenverkehrsamt teilt
uneingeschränkt die Einschätzung der Abteilung Verkehrsplanung und weist zudem
darauf hin, dass der Anteil am Durchgangsverkehr wegen der unattraktiven und
schmalen Streckenführung als relativ gering einzuschätzen ist. Zudem würde eine
mechanische Sperre insbesondere für Anwohner eine Verschlechterung der verkehrlichen
Anbindung bedeuten und zu unnötigen Umwegfahrten führen.
Resümee
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die von den Antragstellern
geschilderte Erhöhung des Durchgangsverkehrs ein subjektives Empfinden
darstellt. Nachdem das Verkehrsaufkommen im Jahr 2009 und 2014 mit jeweils ca.
450 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden in etwa gleich ist, kann die beantragte
Sperre mittels Pfosten nicht befürwortet werden. Informativ wird darauf
hingewiesen, dass nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen in
Wohnstraßen Verkehrsstärken bis zu 400 Kraftfahrzeuge pro Stunde zulässig sind.
Bezüglich der von den Bürgern genannten überhöhten
Geschwindigkeiten wurde der
Anlagen: Fraktionsantrag 241/2013