zum Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 007/2013 vom 14.01.2013
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 007/2013 vom 14.01.2013 ist damit abschließend bearbeitet.
Mit dem Fraktionsantrag der Erlanger Linke vom 14.01.2013 wurden
Verwaltung und GGFA beauftragt,
• zu der vom Erlanger Sozialforum
kritisierten Praxis im Umgang mit den sog.
Eingliederungsvereinbarungen (EGV) Stellung
zu nehmen.
• ggf. ihre bisherige Handhabung der EGV im
Sinne des Erlanger Sozialforums
umzustellen.
• dem Stadtrat
zeitnah über ggf. vorgenommene Änderungen zu berichten
In der SGA Sitzung vom 1.10.2013 wurde
beschlossen, ein vollständiges mit dem Sozialforum abgestimmtes Protokoll
vorzulegen. Dies finden Sie in der Anlage 1.
Die in der Eingliederungsvereinbarung
vollzogenen Änderungen finden Sie in Folge beschrieben. Ebenso wurde wie
gefordert, die Rechtsbehelfsbelehrung aus der Eingliederungsvereinbarung heraus
in ein eigenes Formblatt überführt.
Die Forderung des Sozialforums zur Einführung
einer Bedenkzeit und eines 14-tägigen Rücktrittsrechts wurde in der Weise
aufgenommen, dass bei Abschluss einer EGV im Regelfall eine siebentägige
Verhandlungsphase vereinbart wird. Bei Annahme dieses Angebots, wird ab dem
Zeitpunkt der Verhandlungsaufnahme eine weitere einwöchige Verhandlungsphase festgesetzt.
Dieses Zweischrittverfahren wurde aus Gründen der Praktikabilität konzipiert
und ergibt in der maximalen Auslegung die geforderten 14 Tage. Begründete Ausnahmen
werden bei der zeitlichen Bemessung berücksichtigt und längere Zeitläufe
ermöglicht.
Diese EGV Änderungen werden im Rahmen einer Pilotierung mit einer
Laufzeit bis Ende 2014 seit November 2013 in allen drei Jobcenterbereichen
(Fallmanagement, Personalvermittlung und 50plus) standardmäßig eingesetzt. Im letzten Jahresquartal 2014 soll deren
Wirksamkeit auf ggf. nötige Anpassungen geprüft werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass in
allen drei Bereichen nach expliziten Hinweis und Erläuterung der Möglichkeit
der erweiterten Verhandlungsphase davon bisher noch kein Gebrauch gemacht wurde.
Einige Kunden nehmen das Angebot jedoch sehr wohlwollend wahr und fühlen sich
in ihrer Position aufgewertet. Ebenso beurteilen wir das bisherige Ergebnis als
Bestätigung dafür, dass wir die EGV auf Augenhöhe abschließen und ernsthaft die
Verhandlungen um die Inhalte führen.
Abschließender Hinweis:
Ab Juni 2013 wurden folgende weitere Forderungen des Sozialforums
bereits in die Praxis umgesetzt:
-
Aushang
mit Hinweis auf die freien Beratungsstellen und ihre Öffnungszeiten
-
Herausnahme
der Pflicht der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag
aus der Eingliederungsvereinbarung
-
i.d.R.
Anonymisierung der Bewerbungsunterlagenweitergabe. Nur auf Wunsch und
schriftliche Freigabe des SGB II Empfängers gehen die Bewerbungsunterlagen mit
Klarnamen an den Arbeitgeber, bzw. nur an ausgewählte Arbeitgeber
Anlagen: 1. Abgestimmtes Protokoll des Sozialforums
2. Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 007/2013 vom 23.01.2013
3. Schreiben Erlanger Sozialforum vom 02.01.2013