Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 007/2013 vom 14.01.2013 ist damit abschließend bearbeitet.


Mit dem Fraktionsantrag der Erlanger Linke vom 14.01.2013 wurden Verwaltung und GGFA beauftragt,

 

• zu der vom Erlanger Sozialforum kritisierten Praxis im Umgang mit den sog.

Eingliederungsvereinbarungen (EGV) Stellung zu nehmen.

• ggf. ihre bisherige Handhabung der EGV im Sinne des Erlanger Sozialforums

umzustellen.

• dem Stadtrat zeitnah über ggf. vorgenommene Änderungen zu berichten

 

In der SGA Sitzung vom 1.10.2013 wurde beschlossen, ein vollständiges mit dem Sozialforum abgestimmtes Protokoll vorzulegen. Dies finden Sie in der Anlage 1.

 

Die in der Eingliederungsvereinbarung vollzogenen Änderungen finden Sie in Folge beschrieben. Ebenso wurde wie gefordert, die Rechtsbehelfsbelehrung aus der Eingliederungsvereinbarung heraus in ein eigenes Formblatt überführt.

 

Die Forderung des Sozialforums zur Einführung einer Bedenkzeit und eines 14-tägigen Rücktrittsrechts wurde in der Weise aufgenommen, dass bei Abschluss einer EGV im Regelfall eine siebentägige Verhandlungsphase vereinbart wird. Bei Annahme dieses Angebots, wird ab dem Zeitpunkt der Verhandlungsaufnahme eine weitere einwöchige Verhandlungsphase festgesetzt. Dieses Zweischrittverfahren wurde aus Gründen der Praktikabilität konzipiert und ergibt in der maximalen Auslegung die geforderten 14 Tage. Begründete Ausnahmen werden bei der zeitlichen Bemessung berücksichtigt und längere Zeitläufe ermöglicht.

 

Diese EGV Änderungen werden im Rahmen einer Pilotierung mit einer Laufzeit bis Ende 2014 seit November 2013 in allen drei Jobcenterbereichen (Fallmanagement, Personalvermittlung und 50plus) standardmäßig eingesetzt. Im letzten Jahresquartal 2014 soll deren Wirksamkeit auf ggf. nötige Anpassungen geprüft werden.

 

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass in allen drei Bereichen nach expliziten Hinweis und Erläuterung der Möglichkeit der erweiterten Verhandlungsphase davon bisher noch kein Gebrauch gemacht wurde. Einige Kunden nehmen das Angebot jedoch sehr wohlwollend wahr und fühlen sich in ihrer Position aufgewertet. Ebenso beurteilen wir das bisherige Ergebnis als Bestätigung dafür, dass wir die EGV auf Augenhöhe abschließen und ernsthaft die Verhandlungen um die Inhalte führen.

 

Abschließender Hinweis:

Ab Juni 2013 wurden folgende weitere Forderungen des Sozialforums bereits in die Praxis umgesetzt:

-       Aushang mit Hinweis auf die freien Beratungsstellen und ihre Öffnungszeiten

-       Herausnahme der Pflicht der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag aus der Eingliederungsvereinbarung

-       i.d.R. Anonymisierung der Bewerbungsunterlagenweitergabe. Nur auf Wunsch und schriftliche Freigabe des SGB II Empfängers gehen die Bewerbungsunterlagen mit Klarnamen an den Arbeitgeber, bzw. nur an ausgewählte Arbeitgeber

 


Anlagen:        1. Abgestimmtes Protokoll des Sozialforums

                        2. Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 007/2013 vom 23.01.2013

                        3. Schreiben Erlanger Sozialforum vom 02.01.2013