Betreff
Evang.- Luth. Kirchengemeinde St. Markus in Erlangen, Sieglitzhofer Str. 2: Bedarfsanerkennung für 12 Krippen-, 50 Kindergarten- und 25 Hortplätze im Löhe-Kinderhaus im Rahmen einer Generalsanierungsmaßnahme
Vorlage
512/113/2014
Aktenzeichen
IV/512/KK002 T. 2729
Art
Beschlussvorlage

In der Kindertageseinrichtung Löhe-Kinderhaus der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Markus, Sieglitzhofer Str. 2, wird aufgrund der beabsichtigten Generalsanierungsmaßnahme ein Bedarf an folgenden Betreuungsplätzen gemäß Art. 7 BayKiBiG anerkannt:

-       12 Krippenplätze

-       50 Kindergartenplätze

-       25 Hortplätze

 


Ausgangslage:

 

Die Evang.-Lutherische Gesamtkirchengemeinde hatte bereits im Oktober 2011 ihre Absicht erklärt, das Gebäude des Löhe-Kinderhauses in Sieglitzhof sanieren zu wollen. Aufgrund des Krippenausbaus wurde diese Maßnahme zunächst zurückgestellt. Im Jahr 2013 trat nun die Kirchengemeinde erneut an das Jugendamt heran, da wegen der maroden Bausubstanz eine bauliche Ertüchtigung des Gebäudes dringend angezeigt ist und die städtischen Auflagen zum Brandschutz keinen längeren Aufschub mehr dulden.

 

Die Sanierungsplanungen betreffen dabei konkret das Hauptgebäude mit aktuell 50 Kindergarten-, 50 Hortplätzen und 20 weiteren Hortplätzen, die im Anbau an das Hauptgebäude, in dem sich auch das Gemeindezentrum befindet, untergebracht sind.

Nicht Gegenstand der Betrachtung sind weitere 50 Hortplätze im Haus der Jugend (fertig gestellt in 2011), die mit städtischen und staatlichen Fördermitteln bezuschusst wurden. Diese bleiben unverändert bestehen.

 

Die Kirchengemeinde möchte die Planungen bereits in 2014 abschließen. Um die Planungen zielgerichtet vorantreiben zu können, sind Aussagen zum künftigen Betreuungsangebot und damit zum Betreuungsbedarf unerlässlich.

Mit der Änderung des BayKiBiG zum 01.01.2013 bedarf der Träger bereits für eine Investitionsmaßnahme eine Bedarfsanerkennung und nicht – wie bisher - erst für den laufenden Betrieb. Art. 27 BayKiBiG n. F. setzt für die Gewährung von Finanzhilfen nach FAG voraus, dass die Kindertageseinrichtung nach Art. 19 förderfähig ist. Die Finanzhilfen beschränken sich  dabei auf den nach Art. 7 BayKiBiG anerkannten Bedarf.

 

Die Genehmigung des Baukostenzuschusses bleibt nach Abschluss der Planungen und nach Eingang einer detaillierten Kostenschätzung nach DIN276 einem gesonderten Beschluss vorbehalten.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen unter Einbeziehung der Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsklassen an der benachbarten Adalbert-Stifter-Schule auf den Betreuungsbedarf, insbesondere beim Hort. 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Feststellung des Bedarfs nach Art. 7 BayKiBiG n.F. für die beabsichtigte Generalsanierung des bestehenden Löhe-Kinderhauses.

 

Die Jugendhilfeplanung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Von Relevanz ist, inwieweit das bisherige Betreuungsangebot auch künftig bedarfsnotwendig sein wird bzw. welche sich Änderungen ergeben. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, welchen Einfluss die Erweiterung der Ganztagsschule in der benachbarten Adalbert-Stifter-Schule auf den Hortbedarf nimmt und inwieweit daher die Bedarfssituation den neuen Verhältnissen anzupassen ist.

 

Krippe:

Die Kindertageseinrichtung „Löhehaus“ liegt geografisch im Krippenplanungsbezirk D-Innenstadt & Nordost. Dieser Planungsbezirk wird bis Ende des Jahrs 2014 voraussichtlich der einzige Erlanger Krippen-Planungsbezirk sein, indem das anvisierte, lokale Ausbauziel deutlich unterschritten werden wird. Von den angestrebten 295 Plätzen können mit den bis Jahresende 2014 vollendeten Ausbauprojekten lediglich ca. 210 Plätze verwirklicht werden. Zwar kann dieses Minus gesamtstädtisch an anderer Stelle nahezu vollständig ausgeglichen werden; im Sinne der Wahrung des Grundsatzes der wohnortnahen Versorgung erscheint aus bedarfsplanerischer Sicht die Einrichtung von zwölf zusätzlichen Krippenplätzen im Löhe-Kinderhaus jedoch durchaus als bedarfsgerechte Maßnahme, der dementsprechend zuzustimmen ist.

 

Kindergarten:

Der quantitative Bedarf nach Betreuungsplätzen für Kindergartenkinder vor Ort ist nach wie vor gegeben. Der Jugendhilfeplanung liegen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, die eine Änderung der gegenwärtigen Platzzahlen aus bedarfsplanerischer Sicht geboten erscheinen lassen. Die Planung, die Platzzahlen im Kindergartenbereich auch über die Baumaßnahmen der Generalsanierung hinweg konstant zu belassen wird aus diesem Grund durch die Jugendhilfeplanung befürwortet.

 

Hort:

Die Adalbert-Stifter-Schule wird im Schuljahr 2013/14 von 421 Kindern in den Jahrgangsstufen eins bis vier besucht. Für diesen Schulsprengel können in Einrichtungen der Jugendhilfe aktuell 186 Betreuungsplätze angeboten werden, 46 Kinder besuchen die Ganztagesklassen vor Ort, die Schulische Mittagsbetreuung wird augenblicklich von 110 Kindern besucht. Dies ergibt 342 betreute Kinder.

Bezogen auf die aktuelle Schülerzahl an der Adalbert-Stifter-Schule ergibt sich eine Quote von ca. 80%.

 

Zur weiteren Planung für den Hortbereich wurden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen dem Jugendamt, Schulverwaltungsamt, der Schulleitung und Trägervertretern geführt. Dabei wurde von folgenden Annahmen ausgegangen

 

·         Die Schülerzahlen werden aufgrund der aktuellen Schülerprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung zunächst noch leicht steigen, ab dem Schuljahr 2017/2018 stagnieren

·         Im Schuljahr 2017/18 wird die Adalbert-Stifter-Schule zwei komplette Ganztagszügen haben

·         Die Klassenstärke in den Ganztagesklassen beträgt durchschnittlich 23 Schüler

·         Die neue Hort-Einrichtung in der Doris-Ruppenstein-Straße wird zu ca. 60% von Schülern aus der Adalbert-Stifter-Schule besucht

·         Die Mittagsbetreuung wird auf 25 Plätze reduziert

 

Werden diese Annahmen zu Grunde gelegt, so kann aus bedarfsplanerischer Sicht einer Reduzierung der Hortplätze bei der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Markus von jetzt insgesamt 120Plätzen auf dann 75 Plätze zugestimmt werden. Das Jugendamt hat angeregt, auch integrative Hortplätze anzubieten.

 

Für das Schuljahr 2017/18 (nach Ausbau der Adalbert-Stifter-Schule zwei kompletten Ganztagszügen) ergibt sich dann folgende Situation für den Schulsprengel Adalbert – Stifter -Schule:

 

·         154 Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe

·         209 Kinder in Ganztagesklassen und Schulischer Mittagsbetreuung

Ergibt: 363 Plätze bei einer Prognostizierten Schülerzahl von ca. 435

 

Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 84%, somit einer Steigerung von ca. vier Prozentpunkten gegenüber dem heutigen Wert. Dies erscheint der Jugendhilfeplanung, auch in Rücksprache mit Schulleitung und Träger der zu erwartenden Entwicklung des Bedarfes angemessen.

Das Vorhaben wird deshalb aus bedarfsplanerischer Sicht befürwortet.

 

 

Nach Abschluss der Maßnahme befinden sich  im sanierten Gebäudeteil folgende Einrichtungen:

 

Kindergarten:       2 Gruppen/50 Plätze              (wie bisher)

Hort:                     1 Gruppe/25 Plätze                (statt bisher 70 Hortplätze, im Gegenzug
                                                                             Erweiterung der Ganztagsschule)

Krippe:                 1 Gruppe/12 Plätze                (bisher kein Angebot)

 

Weitere 50 Hortplätze stehen im Haus der Jugend (fertig gestellt in 2011) zur Verfügung, die von der Sanierungsmaßnahme nicht betroffen sind.  

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Kirchengemeinde sieht folgenden Zeitplan vor:

 

·         2014:                    Planung der Maßnahme

·         2015/2016:           Durchführung/Bau

·         Frühjahr 2016:      Inbetriebnahme des Gebäudes

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Haushalt 2014 stehen für die o. g. Maßnahme keine Mittel zur Verfügung. Da der Baubeginn bereits in 2015 geplant ist, will die Kirchengemeinde die Planungen bereits in 2014 abschließen. Die Kosten für die Planung wird die Kirche vorfinanzieren.

Eine detaillierte Kostenschätzung durch den Bauträger ist erst nach Abschluss der Planungen möglich. Die voraussichtliche Höhe des Investitionskostenzuschusses für o. g. Plätze wurde daher maximal in Höhe des Neubauwertes angenommen und auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses vom 27.06.2013 (2/3 der zuweisungsfähigen Kosten) ermittelt:

 

Ausgaben

 

 

Zuschuss zu den Baukosten:

Ca. € 1.200.000

bei IPNr.: 365D.880

Betriebskostenbezuschussung jährlich

keine Zusatzkosten

bei Sachkonto 530101

 

 

 

Korrespondierende Einnahmen

 

 

Staatliche Investitionskostenförderung (aktuell 40%)

Ca. € 480.000

bei IP-Nr.: 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung jährlich

keine Zusatzkosten

bei Sachkonto 414101

 

Die Genehmigung des Baukostenzuschusses bleibt nach Abschluss der Planungen und nach Eingang einer detaillierten Kostenschätzung nach DIN276 einem gesonderten Beschluss vorbehalten.

Haushaltsmittel

                         für die Betriebskostenbezuschussung werden nicht benötigt, da durch die
                 Veränderung des Betreuungsangebotes keine zusätzlichen Ausgaben entstehen

 

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

       

                               für Investitionskostenbezuschussung sind nicht vorhanden auf IP-Nr. 365D.880,
                       werden aber im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das HH-Jahr 2015ff
                       vorgemerkt

 

     

 


Anlagen: