Betreff
Verbreiterung der Fußgängerfurt vor den Arcaden
SPD-Fraktionsantrag 159/2013
Vorlage
613/176/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Fußgängerfurt an der Lichtsignalanlage Henkestraße / Nürnberger Straße wird gemäß Anlage verbreitert.

 

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

 

Der Antrag Nr. 159/2013 der SPD-Fraktion vom 15.10.2013 ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Bereich vor den Erlangen ARCADEN wird von Fußgängern sehr stark frequentiert. Zur Querung der Güterhallenstraße zwischen den nördlich der Güterhallenstraße gelegenen Haltestellen und den Arcaden wird oft der gesamte Bereich genutzt, anstatt die östlich gelegene signalisierte Fußgängerfurt zu benutzen. Im Antrag Nr. 159/2013 der SPD-Fraktion vom 15.10.2013 wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, welche Maßnahmen zur Verbreiterung des signalisierten Querungsbereiches ergriffen werden können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bestehende Fußgängerfurt kann -wie in der Anlage dargestellt- um 5 Meter verbreitert werden. Diese neue Lage der Furt kommt den tatsächlich gelaufenen Wegen sehr entgegen.

 

Eine weitere Verbreiterung der Furt zwischen Vor- und Hauptsignalquerschnitt der Lichtsignalanlage ist nicht möglich, da dieser Bereich die Busschleuse für die ÖV-Bevorrechtigung darstellt. Weiterhin wird in diesem Bereich der Radverkehr auf die Fahrbahn abgeleitet, um im weiteren Verlauf als Angebotsstreifen in der Henkestraße geführt zu werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Verbreiterung der Fußgängerfurt ist die Markierung anzupassen. Im Bereich der Verbreiterung ist auf ca. 5 Metern eine Bordabsenkung herzustellen. Die Ausstattung der Lichtsignalanlage verbleibt wie im Bestand.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Umsetzung der Maßnahme wird aus den laufenden Haushaltsmitteln von Amt 66 erbracht.

 

Auf Basis der vorliegenden Planung wurden die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme (Bordabsenkung, Markierung) auf ca. 6.000,- € geschätzt. Für die Anpassung der Lichtsignalanlage entstehen keine gesonderten Kosten.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

6.000,- €

bei Sachkonto: 522 102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk: Kst 660 290/ Ktr 54 12 10 66/ Sk 522 102

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Lageplan
                        2. SPD-Fraktionsantrag Nr. 159/2013 vom 15.10.2013