SPD-Fraktionsantrag 159/2013
Die Fußgängerfurt an der Lichtsignalanlage Henkestraße / Nürnberger Straße wird gemäß Anlage verbreitert.
Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Der Antrag Nr. 159/2013 der SPD-Fraktion vom
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Bereich vor den Erlangen ARCADEN wird von Fußgängern sehr stark frequentiert. Zur Querung der Güterhallenstraße zwischen den nördlich der Güterhallenstraße gelegenen Haltestellen und den Arcaden wird oft der gesamte Bereich genutzt, anstatt die östlich gelegene signalisierte Fußgängerfurt zu benutzen. Im Antrag Nr. 159/2013 der SPD-Fraktion vom 15.10.2013 wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, welche Maßnahmen zur Verbreiterung des signalisierten Querungsbereiches ergriffen werden können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die bestehende Fußgängerfurt kann -wie in der Anlage dargestellt- um 5 Meter verbreitert werden. Diese neue Lage der Furt kommt den tatsächlich gelaufenen Wegen sehr entgegen.
Eine weitere Verbreiterung der Furt zwischen Vor- und Hauptsignalquerschnitt der Lichtsignalanlage ist nicht möglich, da dieser Bereich die Busschleuse für die ÖV-Bevorrechtigung darstellt. Weiterhin wird in diesem Bereich der Radverkehr auf die Fahrbahn abgeleitet, um im weiteren Verlauf als Angebotsstreifen in der Henkestraße geführt zu werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für die Verbreiterung der Fußgängerfurt ist die Markierung anzupassen. Im Bereich der Verbreiterung ist auf ca. 5 Metern eine Bordabsenkung herzustellen. Die Ausstattung der Lichtsignalanlage verbleibt wie im Bestand.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Umsetzung
der Maßnahme wird aus den laufenden Haushaltsmitteln von Amt 66 erbracht.
Auf Basis der vorliegenden Planung wurden die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme (Bordabsenkung, Markierung) auf ca. 6.000,- € geschätzt. Für die Anpassung der Lichtsignalanlage entstehen keine gesonderten Kosten.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
6.000,- € |
bei
Sachkonto: 522
102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk: Kst 660 290/ Ktr 54 12 10 66/ Sk 522 102
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Lageplan
2.
SPD-Fraktionsantrag Nr. 159/2013 vom 15.10.2013