1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Eine schriftliche Stellungnahme wurde vom Entwässerungsbetrieb für nicht erforderlich gehalten.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Entwässerungsbetrieb umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des
Entwässerungsbetriebs.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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