Betreff
Änderung des Regelwerks über zusätzliche Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte
Vorlage
112/110/2014
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Beschlussvorlage

Das Regelwerk über zusätzliche Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte wird mit Wirkung ab 01.01.2014 gemäß der in Anlage 1 enthaltenen Fassung geändert.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die neuen Personalkostenbudgetierungsregelungen erfordern die Anpassung des Regelwerks.

 

Die ursprüngliche Fassung des Punktes 5 Abs. 5 (Vergabeumfang) enthielt lediglich den Verweis auf § 6 Abs. 6 DVLoB. Zur besseren Verständlichkeit und zur Vermeidung von Missverständnissen wird Abs. 5 ausformuliert.

 

Die Änderungen sind in der Anlage 1 textlich fett gedruckt und unterstrichen dargestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2014 umgesetzt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Nach den aktuellen Personalkostenbudgetierungsregelungen wird der Dienststelle ein Betrag i.H.v. 900 EUR pro Vergabemöglichkeit gewährt.

 

Haushaltsmittel

              sind vorhanden

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 110090/11120011/501301

 


Anlagen: Regelwerk Zusatzprämien für Tarifbeschäftigte