Das Regelwerk über zusätzliche Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte wird mit Wirkung ab 01.01.2014 gemäß der in Anlage 1 enthaltenen Fassung geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die neuen Personalkostenbudgetierungsregelungen erfordern die Anpassung
des Regelwerks.
Die ursprüngliche Fassung des Punktes 5 Abs. 5 (Vergabeumfang) enthielt lediglich den Verweis auf § 6 Abs. 6 DVLoB. Zur besseren Verständlichkeit und zur Vermeidung von Missverständnissen wird Abs. 5 ausformuliert.
Die Änderungen sind in der Anlage 1 textlich fett gedruckt und
unterstrichen dargestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2014 umgesetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Nach den aktuellen Personalkostenbudgetierungsregelungen wird der Dienststelle ein Betrag i.H.v. 900 EUR pro Vergabemöglichkeit gewährt.
Haushaltsmittel
sind vorhanden
bzw.
im Budget auf Kst/KTr/Sk 110090/11120011/501301
Anlagen: Regelwerk Zusatzprämien für Tarifbeschäftigte