Betreff
Weitergeltung des ÖPNV Sozialrabatts im Jahr 2014
Vorlage
50/143/2014
Aktenzeichen
V/50/VOA T. 2249
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zum 01.01.2013 wurde in Erlangen für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine ÖPNV- Ermäßigung im Erlanger Busverkehr für vier Zeitkarten (Monatsticket, 3-Monats-Ticket, 6-Monats-Ticket, Jahresticket) eingeführt, die aus Mitteln des Sozialamts finanziert wird. Im Oktober 2013 beschloss der SGA darüber hinaus, dass diese ÖPNV- Ermäßigungen ab 2014 auch für Bezieher von Leistungen nach dem dritten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten sollen.

 

Am 10.12.2013 teilten die EStW mit, dass für die betroffenen Ticketarten zum 01.01.2014 Preiserhöhungen zwischen 1,50 € und 1,70 € pro Monat in Kraft treten werden. Da die Verkaufssysteme der EStW noch in der gleichen Woche an die neuen Tarife angepasst werden müssten, sei eine schnelle Entscheidung der Stadt notwendig, ob diese Tarifanhebungen 2014 ganz oder teilweise auch auf die ermäßigten Tarife aufgeschlagen werden sollen.

 

Mit Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 11.12.2013 wurde entschieden, dass die zum 01.01.2014 in Kraft tretenden Tarifanhebungen für diese ermäßigten Sozialtickets im vollen Umfang durch entsprechend höhere städtische Zuschüsse aufgefangen werden sollen. Die Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 11.12.2013 wird in der Anlage zur Kenntnis gegeben.


Anlagen:        1. Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 11.12.2013