hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1.
Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen
in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 411 -Häuslinger Wegäcker Mitte- der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.11.2013 wird
entsprechend geändert.
2. Dieser wird in geänderter Fassung vom 11.02.2014 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anlass und Ziel der Planung
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II, die mit Bekanntmachung vom 26.01.2006
rechtsverbindlich geworden ist.
Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist es, aufgrund des erhöhten Wohnraumbedarfs in
Erlangen Wohnbaugrundstücke zu entwickeln, um damit insbesondere der
Abwanderung von jungen Familien aus dem Stadtgebiet vorzubeugen. Gemäß § 166
Abs. 1 BauGB hat die Stadt Erlangen für den Entwicklungsbereich ohne Verzug
Bebauungspläne aufzustellen. Nachdem die Planung für das erste Wohngebiet (Nr.
410) abgeschlossen und dieses Quartier fast vollständig bebaut ist, sollen die
planungsrechtlichen Grundlagen für ein weiteres Baugebiet von hoher Qualität
geschaffen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 411 - Häuslinger Wegäcker Mitte - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 03.12.2013 den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 411 in der Fassung vom 28.11.2013 gebilligt sowie
die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 19.12.2013 bis einschließlich 23.01.2014 öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 12.12.2013 von der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme
aufgefordert
worden. Es wurden insgesamt 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 22 eine Stellungnahme
abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der geänderten Fassung vom 11.02.2014 als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€
13.117.000,- |
bei
IPNr.: verschiedene |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ 70.000,- |
Grünflächenunterhalt |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden bei Amt 61 nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis