Betreff
Bebauungsplan Nr. 411 der Stadt Erlangen - Häuslinger Wegäcker Mitte - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/225/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.      Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 411 -Häuslinger Wegäcker Mitte- der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.11.2013 wird entsprechend geändert.

2.    Dieser wird in geänderter Fassung vom 11.02.2014 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

Anlass und Ziel der Planung

Der Planbereich liegt im Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II, die mit Bekanntmachung vom 26.01.2006 rechtsverbindlich geworden ist.
Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist es, aufgrund des erhöhten Wohnraumbedarfs in Erlangen Wohnbaugrundstücke zu entwickeln, um damit insbesondere der Abwanderung von jungen Familien aus dem Stadtgebiet vorzubeugen. Gemäß § 166 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Erlangen für den Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen. Nachdem die Planung für das erste Wohngebiet (Nr. 410) abgeschlossen und dieses Quartier fast vollständig bebaut ist, sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein weiteres Baugebiet von hoher Qualität geschaffen werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 411 - Häuslinger Wegäcker Mitte - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 03.12.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 411 in der Fassung vom 28.11.2013 gebilligt sowie
die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 19.12.2013 bis einschließlich 23.01.2014 öffentlich aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 12.12.2013 von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert
worden. Es wurden insgesamt 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 22 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der geänderten Fassung vom 11.02.2014 als Satzung beschlossen werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

Siehe Anlage 2

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 13.117.000,-

bei IPNr.: verschiedene

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

        70.000,-
          pro Jahr

Grünflächenunterhalt
EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden bei Amt 61 nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis