Die Busspur in der östlichen Drausnickstraße wird aufgrund positiver Erfahrungen während des einjährigen Probebetriebs dauerhaft eingeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beschlussvorlage Nr. 613/107/2012 wurde im Juli 2012 die Einführung einer Busspur auf der Drausnickstraße in stadteinwärtiger Richtung beschlossen. Diese Busspur hat eine Länge von etwa 500 Metern, befindet sich vollständig im Stadtgebiet und wurde für ein Jahr auf Probe eingeführt. Durch diese Maßnahme sollte vor allem eine Verbesserung der verkehrlichen Situation im morgendlichen Berufsverkehr erreicht werden.
Nach
Ablauf eines Jahres kann nun die tatsächliche Wirkung der Busspur beurteilt
werden.
Die
ESTW sprechen sich ausdrücklich für einen Übergang vom Probe- in den
Dauerbetrieb aus. Bei einem Vergleich der Fahrzeiten der Linie 285 vor der LSA
Markuskirche in stadteinwärtiger Richtung kann eine deutliche Verbesserung seit
Einführung der Busspur festgestellt werden. Hierfür ist allerdings nicht nur
die neu eingeführte Busspur verantwortlich, sondern auch eine verbesserte
Steuerung der LSA Markuskirche. Auch die Busse des OVF profitieren von der
Busspur.
Für
den MIV entstehen durch diese Maßnahme keine verlängerten Wartezeiten an der
LSA Markuskirche. Die morgendliche Staulänge hat zwar zugenommen, durch
die optimierte Steuerung der LSA Markuskirche konnte jedoch eine Verbesserung
bei der individuellen Wartezeit der einzelnen Verkehrsteilnehmer aller
Verkehrsarten erreicht werden.
Darüber
hinaus hat sich gezeigt, dass durch die eindeutige Verteilung der
Verkehrsströme auf die einzelnen Fahrspuren eine Verkehrsberuhigung
stattfindet. Dadurch, dass erst unmittelbar vor der Kreuzung die Busspur als
zweiter Fahrstreifen für PKW´s freigegeben wird, können die früher oft zu
beobachtenden, störenden Fahrstreifenwechsel unterbunden werden.
Insgesamt konnte durch die Einführung der Busspur somit eine Verbesserung der verkehrlichen Situation erreicht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die
Busspur wird nach einjährigem Probebetrieb nun in den Dauerbetrieb übergehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei der Prüfung der Rechtsvorgaben für die Aufstellung des Verkehrszeichens 245 StVO "Sonderfahrstreifen für Linienomnibusse" wurde festgestellt, dass eine Überkopfbeschilderung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine fachlichen Gründe, welche für die Forderung einer Überkopfbeschilderung sprechen. Aus diesem Grund ist die derzeit bereits vorhandene Beschilderung am Fahrbahnrand für den Dauerbetrieb ausreichend und es sind keine weiteren baulichen Maßnahmen notwendig. Dementsprechend fallen keine Kosten beim Übergang in den Dauerbetrieb an.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 - Vergleich der Fahrzeiten der Busse an der LSA Markuskirche