Betreff
Veröffentlichung Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB
Vorlage
611/222/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Baulandkataster Gewerbe nach § 200 (3) BauGB zu veröffentlichen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In Erlangen gibt es eine große Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken.

Demgegenüber stehen gewerbliche Baulücken und minder genutzte Baugrundstücke im Stadtgebiet. Die Stadt verfolgt das Ziel, dass diese Grundstücke einer Nutzung zugeführt werden, die der jeweiligen bauplanungsrechtlichen Möglichkeit entspricht.

Die Veröffentlichung des Baulandkatasters Gewerbe soll bei der Verwirklichung dieses Ziels helfen und Transparenz über die gewerblichen Baulandpotentiale in Erlangen für Marktteilnehmer und Interessierte schaffen.

Das Baulandkataster Gewerbe ergänzt das seit 2010 öffentlich geführte Baulandkataster Wohnen und verschafft somit einen vollständigen Überblick im Stadtgebiet.

Der aktuelle Antrag steht im Zusammenhang mit der Vorlage „Verfügbare Gewerbegrundstücke in Erlangen - Information über das aktuelle Angebot“ zur Beantwortung des Fraktionsantrags 222/2013 der Freien Wählergemeinschaft Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Baulandkataster Gewerbe zeigt in einer Karte für das gesamte Stadtgebiet sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Gewerbegebieten, Industriegebieten, Mischgebieten und Kerngebieten auf.

Es kann auch Flur- und Flurstücksnummern sowie Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße in Karten und Listen aufführen und enthält ggf. Angaben zur planungsrechtlichen Bebaubarkeit von Flächen.

In der Karte des Baulandkatasters sind zusätzlich die Reserveflächen Gewerbe als Hinweis aufgenommen, die entweder Baurecht, aber keine gesicherte Erschließung besitzen oder Bauerwartung aufgrund ihrer Darstellung im Flächennutzungsplan aufweisen.

Das Baulandkataster enthält keine personenbezogenen Angaben.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Absicht der Stadt Erlangen wird bekanntgemacht, ein Baulandkataster Gewerbe nach        § 200 (3) BauGB zu veröffentlichen.

In der Bekanntmachung werden die Eigentümer von betroffenen Grundstücken darauf hingewiesen, dass sie in einer angemessenen Frist einer Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster Gewerbe widersprechen können.

Sollten Widersprüche nach Ablauf der Frist eingehen, können sie nur insoweit Berücksichtigung finden, als die Streichung der Angaben ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Die Grundstücke werden dann spätestens mit der nächsten Fortschreibung herausgenommen.

Das Baulandkataster Gewerbe soll jährlich fortgeschrieben werden und die Stadtratsgremien in regelmäßigen Abständen über die Veränderungen im Kataster informiert werden.

 

Über das rechtlich Notwendige hinaus werden die betroffenen Eigentümer zusätzlich von der Verwaltung angeschrieben, um u.a. ihre Verkaufs- bzw. Entwicklungsbereitschaft abzufragen.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: