Betreff
Dringlichkeitsantrag Nr. 252/2013 der FWG zum StR am 09.01.2014;
Sofortiger Stopp des Umlegungsverfahrens im F450 Geisberg und keine weitere Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächen sondern Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan / Bebauungsplan
Vorlage
13-2/330/2013
Aktenzeichen
OBM
Art
Beschlussvorlage

Die Dringlichkeit des Antrags wird verneint. Der Antrag wird in die zuständigen Gremien eingebracht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach § 29 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen können die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder Dringlichkeitsanträge einreichen. Die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages wird nicht gesehen. Der Antrag wird daher nach § 28 der Geschäftsordnung in den zuständigen Ausschuss eingebracht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 252/2013 der FWG vom 16.12.2013

                       (die Anlage zum Antrag wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht abgedruckt)