Sofortiger Stopp des Umlegungsverfahrens im F450 Geisberg und keine weitere Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächen sondern Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan / Bebauungsplan
Die Dringlichkeit des Antrags wird verneint. Der Antrag wird in die zuständigen Gremien eingebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach § 29 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen können die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder Dringlichkeitsanträge einreichen. Die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages wird nicht gesehen. Der Antrag wird daher nach § 28 der Geschäftsordnung in den zuständigen Ausschuss eingebracht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 252/2013 der FWG vom 16.12.2013
(die Anlage zum Antrag wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht abgedruckt)