Betreff
Teilfreistellung der Einrichtungsleitungen von Kindertagesstätten – Konzept „Leitungsassistenz“
Vorlage
11/140/2013/1
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die bereits mit Stellenplan 2013 geschaffenen 4 Planstellen werden wie folgt verwendet:

 

1.    Einrichtungsleitungen von Kindertagesstätten werden durch zusätzliche Personalressourcen von der pädagogischen Arbeit am Kind zum Teil freigestellt, um die erforderlichen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können.

2.    Die dadurch zur Verfügung stehenden Stunden der Einrichtungsleitung in der Gruppe werden vorrangig durch pädagogische Fachkräfte aufgefüllt.

3.    Liegen besondere Gründe vor, können die Einrichtungsleitungen als nachrangige Alternative durch eine Verwaltungskraft, primär aus dem vorhandenen städtischen Personal, bei den erforderlichen Verwaltungsaufgaben unterstützt werden.

 

Hinweis:
Die Abstimmung über die Neuschaffung von weiteren 4 Planstellen siehe:
Abstimmungsvorlage zum Stellenplan 2014 – Liste A – Ziffer 49

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Stellenplan 2013 sind 4 Planstellen für eine sog. „Leitungsassistenz“ geschaffen worden. Die Stellenschaffungen standen unter der Bedingung, dass ein Konzept vor einer Stellenbesetzung erarbeitet werden soll. Das Konzept wurde vom Personal- und Organisationsamt im Einvernehmen mit dem Jugendamt erarbeitet.

 

Die Verwaltung favorisiert mit den zusätzlichen Personalressourcen eine Teilfreistellung der Leitungen von der pädagogischen Arbeit am Kind, um die erforderlichen Verwaltungsaufgaben in der Einrichtung wahrnehmen zu können. Durch die Unterstützung im pädagogischen Bereich wird eine Entlastung der Leitungen erzielt. Die Leitung kann in dieser zur Verfügung stehenden Zeit ihre Verwaltungsaufgaben erledigen und ihren Führungsaufgaben nachkommen. Im Nachgang ergibt sich durch diese Maßnahme eine Entlastung des pädagogischen Personals.

 

Durch diese Umsetzung wird auch der am 01.09.2013 in Kraft getretenen Ausführungsverordnung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Rechnung getragen.

 

 

Mit dem Konzept der Teilfreistellung von Leitungen geht die Stadt Erlangen einen neuen Weg und es kann eine Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber erzielt werden. Qualifiziertes Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen kann auf diesem Weg besser gehalten und gewonnen werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Mit der Novellierung des BayKiBiG wurde § 17 AVBayKiBiG um folgendes ergänzt: Werden von der Leitung Verwaltungsaufgaben des Trägers wahrgenommen, sind diese Zeiten bei der Berechnung des Anstellungsschlüssels und der Fachkraftquote herauszurechnen (vgl. § 17 Abs. 1 und Abs. 3 AVBayKiBiG). Diese Stunden sind grundsätzlich durch pädagogische Fachkräfte zu kompensieren damit der Anstellungsschlüssel und die Fachkraftquote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Einrichtung im förderfähigen Bereich bleibt.

      Um die erforderlichen Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen werden die Einrichtungsleitungen zum Teil von der pädagogischen Arbeit am Kind freigestellt. Die dadurch zur Verfügung stehenden Stunden der Einrichtungsleitung in der Gruppe werden vorrangig durch pädagogische Fachkräfte kompensiert, damit der Anstellungsschlüssel der Einrichtung wieder den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Somit kommt die Stadt Erlangen ihrer Verpflichtung aus § 17 AVBayKiBiG nach.

      Es wird sich lediglich um eine Teilfreistellung der Leitungen handeln, keine Einrichtungsleitung wird in vollem Umfang ihrer Arbeitszeit von der pädagogischen Arbeit am Kind freigestellt. Der enorm wichtige Bezug zum Kind geht durch die Freistellung nicht verloren.

      Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Verwaltungskräfte in den Kindertageseinrichtungen einzusetzen um die erforderlichen Verwaltungsaufgaben anstelle der Einrichtungsleitung wahrzunehmen. Diese Möglichkeit wird dem Fachbereich in Abstimmung mit Abt. 112 eröffnet, wenn besondere Gründe vorliegen, die es nicht möglich machen bzw. wo es pädagogisch oder organisatorisch nicht sinnvoll erscheint, die vakanten Stunden mit pädagogischem Personal zu kompensieren. Die Einrichtungsleitung wird bei dieser Variante in vollem Umfang ihrer Arbeitszeit in den Anstellungsschlüssel und in der Fachkraftquote eingerechnet. Der Anstellungsschlüssel entspricht den gesetzlichen Anforderungen und die erforderlichen Verwaltungsaufgaben werden von der zur Verfügung gestellten Verwaltungskraft erledigt.

Für den Endausbau dieses Konzeptes (Deckung aller städtischen Kindertageseinrichtungen), bedarf es einer weiteren Stellenschaffung von 4  Planstellen „Leitungsassistenz“
(siehe Abstimmungsvorlage zum Stellenplan 2014 – Liste A – Ziffer 49).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das vorliegende Konzept soll zügig mit den bereits 4 vorhandenen Planstellen umgesetzt werden. Die dabei gemachten Erfahrungen werden für den Einsatz der weiteren Planstellen berücksichtigt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Die Personalkosten für eine/n Vollzeit beschäftige/n Erzieher/in (EG S06) belaufen sich auf ca. 44.900,00 € pro Jahr. Die Personalkosten für eine/n Vollzeit beschäftige/n Verwaltungsfachangestellte/en (EG 05) belaufen sich auf ca. 38.600,00 € pro Jahr. Die Förderung nach dem BayKiBiG bleibt an dieser Stelle unbeachtlich, da das BayKiBiG nur die kindbezogene Förderung vorsieht.

 

Haushaltsmittel:

4 Planstellen wurden bereits im Stellenplan 2013 bewilligt,

Für die weiteren 4 Planstellen betragen die Kosten zusätzlich bis zu 179.600 € jährlich.

 


 

Beratung im Gremium:  Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 20.11.2013

 

Protokollvermerk:

Der Tagesordnungspunkt wird auf Antrag von Herrn StR Dr. Ruthe bis zum 04.12.2013 vertagt.

Herr StR Winkler regt an, den Oberbürgermeister zu bitten, sich im Bayerischen Städtetag dafür einzusetzen, dass die durch das BayKiBiG verursachte Bürokratisierung abgebaut wird. Der Vorsitzende OBM Dr. Balleis sagt dies zu.

Frau StRin Pfister bittet um einen Bericht zur Ziffer 1 des Beschlussvorschlages in einem Jahr, wie sich dies bewährt hat. Weiterhin wird um Sitzungsteilnahme des Fachreferenten und der Amtsleitung bei der erneuten Behandlung am 04.12.2013 gebeten.

 

 

gez. Dr. Balleis                                          gez. Ternes

Vorsitzende/r                                             Berichterstatter/in

 

 

 

Beratung im Gremium:  Jugendhilfeausschuss am 21.11.2013

 

Protokollvermerk:

Frau StRin Hartwig regt an, zu gegebener Zeit über die Umsetzung zu berichten.

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

 

gez. Aßmus                                               gez. Dr. Rossmeissl

Vorsitzende/r                                             Berichterstatter/in

 

 

 

Beratung im Gremium:  Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 04.12.2013

 

Protokollvermerk:

Der Tagesordnungspunkt wird auf Wunsch der CSU-Fraktion abgesetzt.

 

 

gez. Dr. Balleis                                          gez. Ternes

Vorsitzende/r                                             Berichterstatter/in