Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Stiftungen der Stadt
Erlangen
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl. 2008, 834) i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2014 werden hiermit festgesetzt. Sie schließen
1. |
für die Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung |
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1.1 |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
77.300
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
74.700
Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis)
von |
2.600
Euro |
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1.2 |
im Finanzhaushalt |
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aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
77.300
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
74.700
Euro |
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und dem Saldo von |
2.600
Euro |
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2. |
Für die Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung |
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2.1 |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
500
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
300
Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis)
von |
200
Euro |
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2.2 |
im Finanzhaushalt |
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aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
500
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
300
Euro |
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und dem Saldo von |
200
Euro |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
gez. Dr. Balleis
Oberbürgermeister
Anlagen: