Betreff
Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Stiftungen der Stadt Erlangen für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
II/272/2013
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

 

Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Stiftungen der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl. 2008, 834) i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2014 werden hiermit festgesetzt. Sie schließen

 

1.

für die Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung

 

1.1

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

77.300 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

74.700 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

2.600 Euro

 

 

 

1.2

im Finanzhaushalt

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

77.300 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

74.700 Euro

 

und dem Saldo von

2.600 Euro

 

 

 

2.

Für die Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung

 

2.1

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

500 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

300 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

200 Euro

 

 

 

2.2

im Finanzhaushalt

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

500 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

300 Euro

 

und dem Saldo von

200 Euro

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

§ 5

 

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

 

 

Erlangen, den

 

STADT ERLANGEN

gez. Dr. Balleis

Oberbürgermeister

 


Anlagen: