Der Bedarf für den Bau einer Sporthalle im Stadtosten wird anerkannt und dem in der Anlage befindlichen Raumprogramm wird zugestimmt.

Die Verhandlungen hinsichtlich der Verortung der Sporthalle auf dem Grundstück der Universität sind aufzunehmen. Der Finanzbedarf für das weitere Vorgehen in Höhe von zusätzlich 300.000 € sind zum Haushalt 2014 einzubringen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsschritte (Architektenwettbewerb) einzuleiten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Planung einer neuen Sporthalle zur Verbesserung des Bedarfs an gedeckten Sportflächen für den Schul- und Vereinssport

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Feststellung des Bedarfs an Schulsportflächen und Festlegung des Raumprogramms als Grundlage für einen im weiteren Verfahrensablauf noch zu beschließenden Architektenwettbewerb.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

1.1. Bedarf Schulsport

Für das gesamte Stadtgebiet besteht für den Schulsport der staatlichen und städtischen Schulen ein Bedarf an Schulsporthallen von 5 ÜE (Anlage 1).

 

Für das nordöstliche Stadtgebiet weist die Planung einen Hallenbedarf von insgesamt 3 Übungsstätteneinheiten (ÜE) aus (Anlage 2 und Anlage 3).

Unter Berücksichtigung der neuen Zweifachhalle am Marie-Therese-Gymnasium (Baubeginn 2015) besteht im Hinblick auf die Schülerentwicklung und die Anzahl der Sportklassen weiterhin Bedarf für 1 ÜE. Das Ohm-Gymnasium verfügt zwar formal über 3 Sporthalleneinheiten. Zwei davon entsprechen jedoch in ihrer Größe lediglich 1 ÜE. Darüber hinaus entspricht die Halle nicht den aktuellen baulichen Anforderungen an eine Schulsporthalle (fehlende Umkleiden, fehlender Prallschutz, Geräteräume etc.). Die Regierung von Mittelfranken hat im Bestand für das Ohm-Gymnasium 2 ÜE anerkannt sowie den Bedarf von weiteren 2 ÜE, der unter Berücksichtigung der Schülerprognose bestehen bleibt.

 

Im Schulzentrum West fehlen für den Schulsport 2 ÜE (1 ÜE am ASG und 1 ÜE an der Realschule am Europakanal).

 

In einem mit der Regierung von Mittelfranken geführten Abstimmungsgespräch am 2.5.2013 wurde seitens der Regierungsvertreter signalisiert, dass vor der geplanten Sanierung der Turnhalle am Ohm-Gymnasium (voraussichtlich 2019), einem Neubau einer Sporthalle für den Bedarf im Norden und Osten (Anlage 2 und 3) zugestimmt würde. Die Förderung nach Art. 10 FAG für den Neubau einer Schulsporthalle wurde in Aussicht gestellt.

 

Neben dem tatsächlich festgestellten Bedarf gibt es eine weitere Interessensbekundung durch das Gymnasium Fridericianum für die Intensivierung des Fachbereich Sport (siehe Anlage 4).

 

Der Bedarf der privaten Schulen Montessori Schule und Franconian International School wurde seitens des Sportamtes abgefragt und wird mit dem in der Anlage 5 beigefügten Vermerk aufgezeigt. Weiterhin wird mit einem Schreiben der FIS (Anlage 6) deutlich, dass auch eine Unterstützung im investiven Bereich vorstellbar ist. Hier wird deutlich, dass auch für Schülerinnen und Schüler, die eine private Schuleinrichtung besuchen, ein Bedarf an gedeckten Sportflächen besteht.

 

1.2. Bedarf Vereinssport

Der Bedarf an gedeckten Sportstätten wurde bereits in der Integrierten Sportentwicklungsplanung im Jahr 2006 durch das Institut für Sportwissenschaften und Sport festgestellt. So ist u.a. in der Zusammenfassung der Ergebnisse folgender Hinweis festgehalten; „Bei der Berechnung des Bedarfs an Sporthallenfläche wurde für Erlangen ein deutliches Defizit ermittelt.“ Weiterhin wurde auf Antrag des Sportbeirates in der Sportausschusssitzung vom 17.07.2012 aufgelegt (52/149/2012), welchen zusätzlichen Bedarf die Sportvereine für ihre Sportangebote haben. Dabei wurde eine Abfrage (Anlage 7) vorgelegt, die nicht mit einem in der Sportentwicklungsplanung vorgesehenen Ansatz einer richtwertbezogenen, sportverhaltensorientierten oder kooperativen Bedarfsbestimmung gleichzusetzen ist. Die Ergebnisse der Abfrage sind nach Hallengröße, Belegungszeiten, voraussichtlicher Teilnehmerzahl und Standorten aufgelistet. Daraus ergibt sich ein Bedürfnis von mind. 135 Stunden pro Woche.


Der Bedarf an Sporthalleneinheiten für den Vereinssport und die Notwendigkeit für den Leistungssport im Bereich Handball – insbesondere für den Handball Club Erlangen – ist mehrfach diskutiert worden und in mehreren Fraktionsanträgen behandelt worden. Auch der Deutsche Alpenverein Sektion Erlangen sieht eine Dringlichkeit für ein Grundstück zum Bau einer Boulderhalle mit Geschäftstelle für den Erlanger Osten (siehe Anlage 8).

 

2. Raumprogramm

 

Die Sporthalle wird in Bezug auf die vielfältigen in ihr angebotenen bzw. durchführbaren Sportmöglichkeiten multifunktional ausgestattet und von einem breiten Nutzerspektrum genutzt werden. Wichtiges bauliches Ziel ist deswegen, dass sich die angebotenen Sportarten gegenseitig nicht stören. Andererseits sollen die dazugehörigen Infrastrukturräume so angeordnet werden, dass sich mögliche Synergien optimal einstellen.

Folgende Nutzergruppen waren bei der Erstellung des Raumprogramms beteiligt: Ohm Gymnasium, Wirtschaftsschule im Röthelheimpark, Franconian International School, DAV Sektion Erlangen, Institut für Sportwissenschaft und Sport, HC Erlangen, Sportverband Erlangen, BLSV und Sportamt Erlangen. Das Raumprogramm wird mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.

Das Raumprogramm (Stand Dezember 2013) befindet sich in der Anlage 9.

 

3. Vorgehen

 

Für die Verortung einer Vierfeldsporthalle im Erlanger Osten sind Flächen zu prüfen, die sich an der Hartmannstraße befinden (Flurnummer 1945/445 und 1945/22). Die Eigentumsverhältnisse sind auf die Stadt Erlangen und den Freistaat Bayern verteilt (siehe Anlage 10). Ein Freistellungsantrag ist an die Friedrich-Alexander Universität gestellt worden. Eine Festlegung für eine gemeinsame Nutzung der Grundstücke ist herbeizuführen. Dies soll über einen wertgleichen Tausch von Flächen erreicht werden.

Synergieeffekte für die Erschließung der Grundstücke, Infrastrukturmaßnahmen und gegebenenfalls Hochbaumaßnahmen sind mit den Einrichtungen, die Interesse bekundet haben (DAV Sektion Erlangen, Franconian International School abzustimmen und vertraglich zu definieren. Die Planungen und Finanzierung für Einrichtungen des Instituts für Sportwissenschaft und Sport (Diagnostik- und Breitensportzentrum, Fitnessbereich) haben nicht über die Stadt Erlangen zu erfolgen.

 

Im Laufe der Verfahren müssen u.a. folgende städtebauliche Themen bearbeitet werden.

·      Platzierung und bauliche Integration der neuen Halle

·      verkehrliche Erschließung, evtl. Verkehrsuntersuchung / Anordnung des ruhenden Verkehrs

·      abwassertechnische Erschließung

·      Energiekonzept

·      Lärmschutz zu den nördlich und westlich angrenzen Wohngebieten (liegt bereits vor)

·      Umweltbelange durch Umweltprüfung

Die sonstigen erforderlichen Planungsschritte des Gesamtprojektes sind für einen optimalen Projektverlauf aufeinander abzustimmen.

 

Vorgesehen ist ein Architektenwettbewerb:

- Erarbeitung des Raumprogramms, Definition der funktionalen Anforderungen

- Auslobung eines Architektenwettbewerbs

- Planungsleistungen, Abstimmen mit Nutzern, Erwirken der Baugenehmigung

- Bauausführung mit Einzelgewerksvergabe, Vergabegenehmigung durch BWA/STR

Für die Vorbereitung zur Planung der Sporthalle im Erlanger Osten hat das Sportamt nach Vorgabe der Lenkungsgruppe ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Im Rahmen einer schallimmissionsschutztechnischen Voruntersuchung wurde die durch die Nutzung der Sporthalle im Umfeld zu erwartende Immissionssituation für Geräusche untersucht und gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.BlmSchV) beurteilt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Nutzung der geplanten Sporthalle für Schul- und Vereinssport aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht als unkritisch einzustufen sind. Schalltechnisch relevant ist insbesondere die geplante Nutzung für den Handballsport, so dass für den vorgesehenen Architektenwettbewerb Empfehlungen bzw. Vorgaben für die Bauausführung der Sporthalle angegeben werden.

 

Das Bauvorhaben wird derzeit nach § 34 BauGB beurteilt. Die Planung der Halle soll die genaue Lage, die Funktionszusammenhänge, das baurechtliche Einfügen sowie die abschnittsweise Realisierbarkeit konkretisieren und darstellen. In dem Verfahren sind die entsprechenden Vereine und Mitnutzer der Halle eingebunden. Zudem sind die Fraktionen mit je einem stimmberechtigten Mitglied vertreten. Die Jury spricht eine Empfehlung für den weiter zu verfolgenden Entwurf aus, die dem Stadtrat als Beschluss vorgelegt wird.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

450. 000 €

bei IPNr.: 424.F.400

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind in Höhe von 150.000 € vorhanden auf IvP-Nr. 424.F.400     

                       

      X               300.000 € sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 Gesamtplan Schulsport

                        Anlage 2 Teilplan Ost

                        Anlage 3 Teilplan Zentrum/Nord

                        Anlage 4 Fridericianum

                        Anlage 5 Bedarf private Schulen

                        Anlage 6 Bedarf FIS

                        Anlage 7 Abfrage Hallenkapazitäten Vereine

                        Anlage 8 Bedarf Alpenverein

                        Anlage 9 Raumprogramm Version Dezember 2013

                        Anlage 10 Lageplan