- Willi-Grasser-Straße Süd -
hier: Erlass einer Veränderungssperre
Die Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im
Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. F 217 der Stadt
Erlangen – Willi-Grasser-Straße Süd – (Entwurf vom 02.01.2014 – siehe Anlage 1)
wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der UVPA hat am 10.07.2012 beschlossen, für das Gebiet südlich der
Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der
Bundesautobahn A 3 das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 –
Willi-Grasser-Straße Süd – aufzustellen (Anlage 2).
Der bisherige Bebauungsplan Nr. F 217 mit seinen Deckblättern entbehrt
spezieller Regelungen zur Art der Nutzung, die eine Umsetzung des
städtebaulichen Einzelhandelskonzepts ermöglichen. Es ist daher beabsichtigt,
ohne den Gebietscharakter des Gewerbegebiets grundsätzlich zu verändern, das
Planungsrecht hinsichtlich der Art der Nutzung auf einen aktuellen Stand zu
bringen und das Einzelhandelskonzept umzusetzen.
Auf dem Grundstück Sylvaniastraße 14 in Frauenaurach befindet sich eine
Nahversorgungseinrichtung mit einem Lebensmittelmarkt, zu dem auch ein Bäcker,
ein Metzger, ein Getränkemarkt sowie ein Drogeriemarkt gehörten. Für den früher
von der Firma Schlecker betriebenen Drogeriemarkt wurde ohne eine Genehmigung
der Nutzungsänderung ein Sortimentswechsel vollzogen. Dort betreibt die Firma
KiK Textilien und Non-Food GmbH auf einer Fläche von 374 qm einen
Textilmarkt. Mit Bescheid vom 12.03.2013 wurde dem Betreiber die weitere
Nutzung der Räume für eine Dauer von zwölf Monaten untersagt. Die gegen diesen
Bescheid gerichtete Klage der Firma KiK wurde mit Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichts Ansbach vom 03.06.2013 abgewiesen. Eine Beschwerde der
Firma KiK gegen diesen Beschluss des VG Ansbach beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurde mit Beschluss vom 05.11.2013 ebenfalls
abgewiesen.
Auf der Grundlage des Bescheids zur Nutzungsuntersagung vom 12.03.2013
kann bis zum 11.03.2014 ein etwaiger Bauantrag zu einer Verkaufsflächennutzung
mit innenstadtrelevanten Sortimenten zurückgestellt werden, um die
städtebaulichen Ziele mittels Bebauungsplan zu sichern. Da das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan allerdings nicht rechtzeitig
abgeschlossen werden konnte, muss vor dem 12.03.2014 eine Veränderungssperre
gemäß § 14 BauGB beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden, um die
Planungsziele zu sichern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass einer Veränderungssperre (Anlage 1) für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Bundesautobahn A 3 nach den Vorschriften des BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf der Satzung über eine
Veränderungssperre vom 02.01.2014
2.
Aufstellungsbeschluss vom 10.07.2012 (Auszug)