Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 157/2013 der SPD-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die beiden vorhandenen Abstellanlagen sind völlig überlastet und vermitteln Besuchern keinen guten Eindruck der „Fahrradstadt Erlangen“.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Antrag, dass auf den genannten Flächen die vorhandenen Fahrradständer durch moderne Doppelstock-Fahrradparker ersetzt werden sollen, wird von der Verwaltung grundsätzlich unterstützt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Allerdings müssen dazu noch einige Punkte geklärt bzw. angemerkt werden.
1. Die Flächen sind zwar im Eigentum der Stadt Erlangen, jedoch wurde die Abstellanlage nördlich der Garagen mit ursprünglich vorgesehenen 40 Stellplätzen seitens der DB AG im Zuge des GVFG Vorhabens „P+R-Ausbauprogramm“ mit Hilfe von Fördergeldern errichtet. Nach der hierzu abgeschlossenen Vereinbarung aus dem Jahre 1998 zwischen DB und Stadt trägt die Stadt zwar die Folgekosten (Betrieb und Unterhalt), die Anlage verbleibt jedoch bei der DB, sodass eine Änderung mit dieser zu regeln ist.
2.
Durch das Aufstellen von Doppelstockparkanlagen
erhöht sich zwar die Anzahl der „offiziellen“ Stellplätze und die Nutzbarkeit
der Stellplätze wird stark verbessert.
Da dort zurzeit jedoch wesentlich mehr Fahrräder abgestellt werden, als
Stellplätze vorhanden und auch geplant sind, ist damit zu rechnen, dass die
überzähligen Räder dann „wild“ im näheren Umkreis abgestellt werden.
Außerdem sind auch in diesen Abstellanlagen „Fahrradleichen“ nicht zu vermeiden.
3. Die Kosten für die Aufstellung derartiger Doppelparksysteme können mangels bisheriger Erfahrungen nur geschätzt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bedingungen ist demnach mit dem Rückbau der bestehenden Anlagen, Montage der Doppelparker, Überdachung der nördlichsten Anlage und diverser Anpassungen ist ein Kostenaufwand von ca. 115.000,- € für 150 Doppelstellplätze erforderlich. Im Haushalt 2014 sind dafür keine Mittel berücksichtigt.
4. Doppelstockparkanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, um die Betriebssicherheit gewährleisten zu können. Dies führt zu jährlichen Folgekosten, die einschließlich der weiteren Betriebskosten ca. 3.500,- € betragen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion Nr. 157/2013
Anlage 2: Lageplan südliche Anlage
Anlage 3: Lageplan nördliche Anlage