Fraktionsanträge Nr. 199/2013 der SPD, Nr. 208/2013 der Grünen Liste und Nr. 213/2013 der Stadträte Grille/Jarosch
Die Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes dient zur Kenntnis.
Die Fachaufgaben nach Art. 11 des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
(Nachfolgegesetz zum Heimgesetz, das die "Heimaufsicht" regelt) sind
den Gesundheitsämtern zugewiesen worden.
Nach Art. 1 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den öffentlichen
Gesundheitsdienst nimmt diese staatlichen Fachaufgaben auf dem Gebiet der Stadt
Erlangen das Gesundheitsamt am Landratsamt Erlangen-Höchstadt wahr.
Für die Fachaufgaben stehen zertifizierte Auditoren aus dem Bereich ärztlicher
Dienst, Pflegefachkräfte und Hygienekontrolleure zur Verfügung.
Die genannten Fachkräfte nehmen alle Fachaufgaben im Bereich der Beratung, der
Überwachung, Aufsicht und Kontrolle wahr. Die Zahl der zur Verfügung stehenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach unserer Einschätzung, aber auch nach
der uns mitgeteilten Einschätzung der für den Vollzug Verantwortlichen
ausreichend, dies gilt insbesondere auch für den Bereich der auditierten
Pflegefachkräfte.
Die Pflegefachkräfte sind in allen Bereichen der Pflege, wie sie in den
Einrichtungen vorkommen, tätig (gerontopsychiatrisch und andere körperlich pflegebedürftige
Bewohnerinnen und Bewohner).
Die Vollzugsaufgaben und -verantwortung nach dem Pflege- und
Wohnqualitätsgesetz liegen bei den Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien
Städte und Landratsämter. Wir hatten in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass
nach unserer Erfahrung angesichts der Anzahl der zu überwachenden Einrichtungen
im Landkreis Erlangen-Höchstadt zwei Verwaltungsstellen dafür notwendig sind.
Gleiches gilt wohl auch für die Stadt Erlangen, die eine vergleichbare Anzahl
von zu überwachenden Einrichtungen hat.
Dr. med. Peter Lederer