Betreff
Heimaufsicht Gerontofachkraft;
Fraktionsanträge Nr. 199/2013 der SPD, Nr. 208/2013 der Grünen Liste und Nr. 213/2013 der Stadträte Grille/Jarosch
Vorlage
112/108/2013
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes dient zur Kenntnis.



Die Fachaufgaben nach Art. 11 des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (Nachfolgegesetz zum Heimgesetz, das die "Heimaufsicht" regelt) sind  den Gesundheitsämtern zugewiesen worden.
Nach Art. 1 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst nimmt diese staatlichen Fachaufgaben auf dem Gebiet der Stadt Erlangen das Gesundheitsamt am Landratsamt Erlangen-Höchstadt wahr.
Für die Fachaufgaben stehen zertifizierte Auditoren aus dem Bereich ärztlicher Dienst, Pflegefachkräfte und Hygienekontrolleure zur Verfügung.
Die genannten Fachkräfte nehmen alle Fachaufgaben im Bereich der Beratung, der Überwachung, Aufsicht und Kontrolle wahr. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nach unserer Einschätzung, aber auch nach der uns mitgeteilten Einschätzung der für den Vollzug Verantwortlichen ausreichend, dies gilt insbesondere auch für den Bereich der auditierten Pflegefachkräfte.
Die Pflegefachkräfte sind in allen Bereichen der Pflege, wie sie in den Einrichtungen vorkommen, tätig (gerontopsychiatrisch und andere körperlich pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner).

Die Vollzugsaufgaben und -verantwortung nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz liegen bei den Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte und Landratsämter. Wir hatten in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass nach unserer Erfahrung angesichts der Anzahl der zu überwachenden Einrichtungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt zwei Verwaltungsstellen dafür notwendig sind. Gleiches gilt wohl auch für die Stadt Erlangen, die eine vergleichbare Anzahl von zu überwachenden Einrichtungen hat.


Dr. med. Peter Lederer