hier: Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 116/2013 v. 16. Juli 2013
- Der Sachbericht der
Verwaltung unter Ziffer II.3 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Fraktionsantrag der
SPD-Stadtratsfraktion Nr. 116/2013 vom 16. Juli 2013 ist
abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die angestrebte Freistellung des Vereins „Zug der Erinnerung“ von den Gebühren / Nutzungs-entgelten für die Bahnanlagen ist nicht möglich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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3. Prozesse und Strukturen / Sachbericht
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Sinne der Antragsteller hat Oberbürgermeister Dr. Balleis im Oktober 2013 sowohl den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herrn Dr. Rüdiger Grube, als auch den Präsidenten des Deutschen Städtetages, Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, angeschrieben und angeregt, dass die Deutsche Bahn AG zum einen von den Standgebühren in Bahnhöfen absieht und zum anderen keine km-abhängige Gebühr für die Gleisbenutzung erhebt, d.h. eine kostenfreie Fahrt des „Zuges der Erinnerung“ ermöglicht.
In seinem Antwortschreiben
teilte der Konzernbevollmächtigte für den Freistaat Bayern, Herr Josel im
Auftrag von Dr. Grube u.a. mit,
„….Unsere Infrastrukturbetriebe DB Netz
und DB Station Service müssen Gebühren von dem Einsenbahnverkehrsunternehmen
verlangen, die im Auftrag des Vereins „Zug der Erinnerung“ fahren. Denn nach
europäischem und nationalem Recht sind Bahnunternehmen verpflichtet, von allen
Kunden für die gleiche Trassenbenutzung die gleichen Gebühren zu erheben. Ein
Gebührenverzicht oder eine Gebührenrückerstattung könnte als rechtswidrige
Ungleichbehandlung gewertet werden. Dies ist auch von verschiedenen Gutachten
des Deutschen Bundestages bestätigt worden. Aus diesen Gründen sehen wir uns
daran gehindert, den „Zug der Erinnerung“ die Einnahmen zu erlassen oder zurückzuerstatten.
….“
Aufgrund der Anfrage des
Oberbürgermeisters hat der Deutsche Städtetag ebenfalls Kontakt mit der
Deutschen Bahn AG aufgenommen. Der daraufhin ergangenen Antwort durch den
Leiter Verkehrspolitik Deutschland der Deutschen Bahn AG, Herrn Dr. Pennekamp,
ist ebenfalls im Kern zu entnehmen, dass „ ….. Trotz der vielfältigen Interventionen
auch aus dem parlamentarischen Raum ein Preisnachlass oder ein Erlass der Gebühren
für die Veranstalter des Zuges der Erinnerung nicht möglich sei.“
In beiden Stellungnahmen
verweisen die Vertreter der Deutschen Bahn AG ferner darauf, dass der Verein
aus Mitteln einer Spende der Deutschen Bahn AG an die Stiftung Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft im Jahr 2009 einen Betrag von 150.000 € erhalten hat.
Ferner wurde dargelegt, dass die DB AG größtes Verständnis für das Anliegen des
Zuges der Erinnerung hat. Die Mitarbeiter von DB Netz haben mit großem
persönlichem Einsatz die Fahrten des Zuges und die Bahnhofsaufenthalte
ermöglicht.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag