Betreff
Zug der Erinnerung
hier: Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 116/2013 v. 16. Juli 2013
Vorlage
13/094/2013
Aktenzeichen
OBM/13/LH003
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung unter Ziffer II.3 wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Fraktionsantrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 116/2013 vom 16. Juli 2013 ist
    abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die angestrebte Freistellung des Vereins „Zug der Erinnerung“ von den Gebühren / Nutzungs-entgelten für die Bahnanlagen ist nicht möglich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

------

 

3.   Prozesse und Strukturen / Sachbericht
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Sinne der Antragsteller hat Oberbürgermeister Dr. Balleis im Oktober 2013 sowohl den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herrn Dr. Rüdiger Grube, als auch den Präsidenten des Deutschen Städtetages, Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, angeschrieben und angeregt, dass die Deutsche Bahn AG zum einen von den Standgebühren in Bahnhöfen absieht und zum anderen keine km-abhängige Gebühr für die Gleisbenutzung erhebt, d.h. eine kostenfreie Fahrt des „Zuges der Erinnerung“ ermöglicht.

 

In seinem Antwortschreiben teilte der Konzernbevollmächtigte für den Freistaat Bayern, Herr Josel im Auftrag von Dr. Grube u.a. mit,
„….Unsere Infrastrukturbetriebe DB Netz und DB Station Service müssen Gebühren von dem Einsenbahnverkehrsunternehmen verlangen, die im Auftrag des Vereins „Zug der Erinnerung“ fahren. Denn nach europäischem und nationalem Recht sind Bahnunternehmen verpflichtet, von allen Kunden für die gleiche Trassenbenutzung die gleichen Gebühren zu erheben. Ein Gebührenverzicht oder eine Gebührenrückerstattung könnte als rechtswidrige Ungleichbehandlung gewertet werden. Dies ist auch von verschiedenen Gutachten des Deutschen Bundestages bestätigt worden. Aus diesen Gründen sehen wir uns daran gehindert, den „Zug der Erinnerung“ die Einnahmen zu erlassen oder zurückzuerstatten. ….“


 

Aufgrund der Anfrage des Oberbürgermeisters hat der Deutsche Städtetag ebenfalls Kontakt mit der Deutschen Bahn AG aufgenommen. Der daraufhin ergangenen Antwort durch den Leiter Verkehrspolitik Deutschland der Deutschen Bahn AG, Herrn Dr. Pennekamp, ist ebenfalls im Kern zu entnehmen, dass    ….. Trotz der vielfältigen Interventionen auch aus dem parlamentarischen Raum ein Preisnachlass oder ein Erlass der Gebühren für die Veranstalter des Zuges der Erinnerung nicht möglich sei.“

 

In beiden Stellungnahmen verweisen die Vertreter der Deutschen Bahn AG ferner darauf, dass der Verein aus Mitteln einer Spende der Deutschen Bahn AG an die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft im Jahr 2009 einen Betrag von 150.000 € erhalten hat.
Ferner wurde dargelegt, dass die DB AG größtes Verständnis für das Anliegen des Zuges der Erinnerung hat. Die Mitarbeiter von DB Netz haben mit großem persönlichem Einsatz die Fahrten des Zuges und die Bahnhofsaufenthalte ermöglicht.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag