Betreff
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung)
Vorlage
30-R/086/2013
Aktenzeichen
III/30/PM017
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 07.11.2013, Anlage) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.

Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth sowie Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Erhöhung des Grundpreises von 2,90 Euro auf 3,00 Euro,

- Erhöhung des Fahrpreises für den ersten gefahrenen Kilometer von 2,80 Euro auf 3,00 Euro,

- Erhöhung des Fahrpreises ab dem zweiten Kilometer sowie für jeden weiteren Kilometer von 1,40 Euro auf 1,50 Euro sowie

- Einführung eines Zuschlags für Bezahlung des Fahrpreises mittels Kreditkarte in Höhe von 1,00 Euro.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 16.09.2013 beantragte die Taxi Erlangen eG die Änderung des örtlichen Taxitarifs zum Jahresende 2013. Es wurden Änderungen im o.g. Umfang beantragt. Im Rahmen dieses Antrags wurden die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. sowie das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht stimmt den beantragten Änderungen zu.

Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg stuft die beantragte Tariferhöhung auch im Vergleich mit der Fahrpreisentwicklung der VAG als durchaus moderat ein. Bei der VAG sollen die Entgelte zum Jahreswechsel 2013/2014 um durchschnittlich 3,54 % angepasst werden. Auch im Vergleich mit anderen Großstädten wird ersichtlich, dass der beantragte Taxitarif in Erlangen unter dem Durchschnitt vergleichbarer Großstädte liegt. Insofern bestehen gegen die beantragte Anpassung des Taxitarifs im Stadtgebiet Erlangen im Hinblick an die eingetretenen Kostensteigerungen keine Einwendungen.

Bezogen auf die klassische IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und eine verkehrsbedingte Wartezeit von 4 Minuten), die derzeit bei 12,90 Euro liegt, ergibt der neu beantragte Taxitarif eine Steigerungsrate von 5,43 % gegenüber dem seit Januar 2012 geltenden Taxitarif.

Die IHK begrüßt außerordentlich, dass von den Taxigenossenschaften in Nürnberg, Fürth und Zirndorf im Wesentlichen gleichlautende Tarifanträge bei den zuständigen Genehmigungsbehörden gestellt wurden.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. stimmt den beantragten Erhöhungen zu. Die geforderten Beförderungsentgelte würden sowohl die Interessen des Gewerbes als auch die Belange der Kunden berücksichtigen und seien auf dem Markt durchsetzbar. Der Landesverband schätzt die beantragte Erhöhung als angemessen ein.

 

Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor, dem Antrag der Taxigenossenschaft zu entsprechen:

 

1.    Die letzte Erhöhung des Taxitarifs trat im Januar 2012 in Kraft. Die beantragte Erhöhung ist im Hinblick auf die Kosten- bzw. Preissteigerungen sowie im Vergleich zu den Erhöhungen der VAG (1.1.2013 = 3,37 % sowie 1.1.2014 = 3,54 %) als angemessen einzustufen.

2.    Die Tarife im Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen sollten im Interesse der Transparenz für die Fahrgäste im Wesentlichen ein gleiches Fahrpreisniveau aufweisen.

3.    Der beantragte Kreditkartenzuschlag erscheint notwendig, weil bei dieser Zahlungsart das Disagio je nach Karte bis zu 4,5 % des Umsatzes betragen kann. In Anpassung an die Taxitarifordnungen der Städte Nürnberg und Fürth, wo dieser Zuschlag schon seit Jahren existent ist, wird die Einführung in Erlangen als sinnvoll und verhältnismäßig eingestuft.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlage:          Entwurf der Verordnung zur Änderung der Taxitarifordnung (Anlage)