Betreff
Dyskalkulie – Beantwortung der Anfrage aus der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses mit dem Jugendhilfeausschuss
Vorlage
512/112/2013
Aktenzeichen
IV/512
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Bezugnehmend auf die oben genannte Anfrage (Protokollvermerk aus der 4. Sitzung des Schulausschusses und gemeinsame Sitzung des Schulausschusses mit dem Jugendhilfeausschuss, Tagespunkt 19 – öffentlich) können folgende Informationen gegeben werden:

 

Nach Auskunft der Erziehungsberatungsstelle (H. Meyer, akademischer Dyskalkulietherapeut), sind nach Landerl und Kaufmanns aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen 3 – 8,4 % Prozent aller Schüler deutschlandweit von einer Rechenstörung betroffen, d.h. ca. 1 – 2 Kinder pro Klasse. Laut Definition weisen Betroffene vor allem Defizite im Bereich der Grundrechenarten auf. Anhand der Definition der Dyskalkulie im ICD 10 wird ersichtlich, das eine Diagnoseerstellung erst nach dem Erlernen der Grundrechenarten (mindestens plus und minus) möglich ist, also nicht vor Ende der ersten Klasse.

 

Auf der Ebene des Kindergartens wird in den 3 Jahren durch Alltagssituationen fortwährend die mathematische Kompetenz geschult. Zudem wird im letzten Vorschuljahr das „Zahlenland“ -einmal wöchentlich 60 min.- durchgeführt. Dort lernen die Kinder ein Zahlenvorwissen und vergleichen Mengen (nach „mehr“ oder „weniger“) - so wird ein Mengenbewusstsein geschaffen. Natürlich achten die Mitarbeiter m/w auf eventuelle Schwächen in der Wahrnehmung, sowohl in Alltagssituationen als auch beim Zahlenland, geben individuelle Förderung oder schalten bei Bedarf die Frühförderung ein.

 

Die Anfrage ist damit beantwortet.


Anlagen: