Betreff
Fraktionsantrag SPD 183/2013: Antrag zum Arbeitsprogramm des Gebäudemanagements Übernahme von Planungsleistungen durch GME
Vorlage
242/341/2013
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht zur verstärkten Übernahme von Planungsleistungen durch die Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der SPD-Fraktion Nr.183/2013 vom 21.10.2013 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Einsparung von Haushaltsmitteln

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erbringung von Planungsleistungen durch die Verwaltung anstatt Vergabe an Planungsbüros

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit der Novellierung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) im Juli 2013 wurden auch die Honorare für Planungsleistungen gegenüber der letzten Fassung im Jahr 2009 erhöht. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung der Tafelwerte rund 17%, für Baukosten einer Maßnahme im Bereich von 1 bis 5 Millionen € sogar rund 30%. Unabhängig von diesen Erhöhungen sind die Honorare an die Baukosten gekoppelt und steigen auch mit dem Baupreisindex ständig mit.

Für ein Gebäude mit Baukosten von beispielsweise 3 Mio. € war bislang ein Architektenhonorar von ca. 245.000 zu bezahlen, nach HOAI 2013 sind es jetzt ca. 320.000 € (Mehrung 75.000 €).

Bereits bisher war die Bearbeitung der Planung in Eigenregie durch Mitarbeiter der Verwaltung in Summe günstiger als die Vergabe an externe Büros, die aktuelle Kostensteigerung der Honorare erhöht zusätzlich die Wirtschaftlichkeit der Eigenplanungen.

Auf Grund der Knappheit der Personalressourcen in der Verwaltung muss jedoch der überwiegende Anteil der Planungsaufträge für größere Projekte (ab ca. 500.000 €) fremd vergeben werden. Ein geringer Anteil (Schätzung ca. 10-20%) wird von der Verwaltung selbst beplant.

Für die vergebenen Maßnahmen bedeutet dies, dass die Verwaltung die Projektsteuerung wahrnimmt.

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2015 wird die Verwaltung für die Projektplanung der Maßnahmen im MIP die entsprechenden Personalressourcen für 2015 ff. anmelden. Sollten z.B. die Errichtung der 4-fach-Halle an der Hartmannstraße und die Sanierung des Frankenhofs in die Realisierung gehen, wären dafür jeweils eine zusätzliche Stelle für die Steuerung dieser Maßnahmen bereitzustellen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, wie der Anteil an Eigenplanungen erhöht werden kann. Die Schaffung einer oder 2 zusätzlicher Stellen könnten Einsparungen bei den Ansätzen für Planerhonorare bei den einzelnen Maßnahmen im Investitionshaushalt gegen gerechnet werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der SPD-Fraktion Nr.183/2013 vom 21.10.2013