Betreff
Mittelbereitstellung Amt 51 -Jugendamt-
Vorlage
51/140/2013
Aktenzeichen
IV/51
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

Kostenstelle [511090

Allgemeine Kostenstelle Abt. 511

Produkt 36338110

Heimerziehung

400.000 € für

Sachkonto  533201
Jugendhilfe an natürliche Personen i. E.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

 

Kostenstelle 202090 Allgemeine Kostenstelle Abt. Gemeindesteuern

in Höhe von

400.000 € bei

Produkt 11130020
Leistungen für das Finanzmanagement

Sachkonto 456241
Nachholungszinsen (f. Gewerbesteuerschulden)

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots sind nachfolgende Sachmittel notwendig:

Im Sachkostenbudget (Ansatz) stehen Ausgabemittel zur Verfügung in Höhe von

30.854.051 €

 

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) 

---

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

---

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

0 €

Summe der bereits vorhandenen Mittel

30.854.051 €

 

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)  

31.254.051€

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig für das Haushaltsjahr 2013

 

Nachrichtlich:

            Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung                  26.560,97 €

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Jugendamts

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einbuchung der beantragten Mittelbereitstellung

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Der überwiegende Teil der beantragten Summe wird benötigt, um die kostenintensiven Hilfen zur Erziehung zu finanzieren. Diese Hilfe werden von Dritten (Leistungserbringer) geleistet und sind über Pflegesätze und Fachleistungsstunden zu finanzieren.

Die Kostensteigerungen in diesem Beeich werden von folgenden Faktoren bestimmt:

-       Die Laufzeiten der Hilfen werden, bedingt durch gravierende Fälle länger.

-       Kinder, die aufgrund von Gefährdungen im Kleinkinderalter, teilweise als Säuglinge untergebracht werden müssen, verbleiben bis zur Selbstständigkeit in der Hilfe.

-       Zunahme an Kindern/ Jugendlichen mit einer psychiatrischen Diagnose und vorherigem Aufenthalt in der

-       Kinder- und Jugendpsychiatrie; Zunahme von Kindern mit ADHS/ ADS (insbesondere im Bereich Erziehung in einer Tagesgruppe spürbar).

-       Zunahme der Hilfen, die über das 21. Lebensjahr fortgeführt werden müssen.

-       Zunahme an geschlossenen Unterbringungen wegen Fremd- bzw. Selbstgefährdung (diese Maßnahmen sind sehr kostenintensiv).

-       Zunahme von suchtkranken Jugendlichen.

Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel für Ausgabensteigerungen im Gesamtbudget notwendig, die nur teilweise durch Einnahmemehrungen aufgefangen werden können.

Die Verbuchung der Mittel soll auf der o.g. Kostenstelle erfolgen.

 


Anlagen: