Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
|
Kostenstelle
[511090 Allgemeine
Kostenstelle Abt. 511 |
Produkt
36338110 Heimerziehung |
400.000 €
für |
Sachkonto
533201 |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
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Kostenstelle 202090 Allgemeine Kostenstelle Abt.
Gemeindesteuern |
in Höhe von |
400.000 €
bei |
Produkt 11130020 |
Sachkonto 456241 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots sind nachfolgende Sachmittel notwendig:
Im
Sachkostenbudget (Ansatz) stehen Ausgabemittel zur Verfügung in Höhe von |
30.854.051 € |
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
--- |
Es
stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
--- |
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
0 € |
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
30.854.051 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter
Mittelbereitstellung) |
31.254.051€
|
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2013
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung 26.560,97 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Jugendamts
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Einbuchung der beantragten
Mittelbereitstellung
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Der überwiegende Teil der beantragten Summe wird benötigt, um die
kostenintensiven Hilfen zur Erziehung zu finanzieren. Diese Hilfe werden von
Dritten (Leistungserbringer) geleistet und sind über Pflegesätze und
Fachleistungsstunden zu finanzieren.
Die Kostensteigerungen in diesem Beeich werden von folgenden Faktoren
bestimmt:
- Die Laufzeiten der Hilfen werden, bedingt
durch gravierende Fälle länger.
- Kinder, die aufgrund von Gefährdungen im
Kleinkinderalter, teilweise als Säuglinge untergebracht werden müssen,
verbleiben bis zur Selbstständigkeit in der Hilfe.
- Zunahme an Kindern/ Jugendlichen mit einer
psychiatrischen Diagnose und vorherigem Aufenthalt in der
- Kinder- und Jugendpsychiatrie; Zunahme von
Kindern mit ADHS/ ADS (insbesondere im Bereich Erziehung in einer Tagesgruppe
spürbar).
- Zunahme der Hilfen, die über das 21.
Lebensjahr fortgeführt werden müssen.
- Zunahme an geschlossenen Unterbringungen
wegen Fremd- bzw. Selbstgefährdung (diese Maßnahmen sind sehr kostenintensiv).
- Zunahme von suchtkranken Jugendlichen.
Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel für Ausgabensteigerungen im
Gesamtbudget notwendig, die nur teilweise durch Einnahmemehrungen aufgefangen
werden können.
Die Verbuchung der Mittel soll auf der o.g. Kostenstelle erfolgen.
Anlagen: