Die Umsetzung der Auflagen Nr. 3.1 und 3.2 aus der Haushaltsgenehmigung 2013 werden zur Kenntnis genommen
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens von Festsetzungen in der Haushaltssatzung 2013 hat die Regierung von Mittelfranken die geplanten Kreditaufnahmen unter Auflagen genehmigt.
Ziffer 3.1 gibt auf, Mehreinnahmen, insbesondere aus der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung, zur Verbesserung der Salden des Ergebnis- bzw. Finanzhaushalts zu verwenden.
Gemäß Ziffer 3.2 sind Haushaltsverbesserungen von 3 Mio. € im Haushalt 2013 der Regierung durch Beschlüsse des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung bis 30.11.2013 vorzulegen.
Nachfolgende Übersicht zeigt insbesondere im Ergebnishaushalt wesentliche Verbesserungen auf. Dies ist darin begründet, dass eine Steuerzahlung gemäß der Vorgaben der Doppik in voller Höhe im Jahr 2013 abzubilden ist. Der Finanzhaushalt, der die tatsächlichen Zahlungsströme abbildet, weist jedoch nur die erste Tranche der Steuereinnahmen aus. – Die zweite Tranche wird erst im Haushaltsjahr 2014 kassenwirksam.
Die Einsparungen ergeben sich aus den erwarteten abzurechnenden Ausgaben für Personal und Gebäudeunterhalt.
Art |
Erghh (Mio. €) |
|
Finanzhh (Mio. €) |
|
||
|
Hh-Soll |
Erwartungs- wert |
Verbesserung |
Hh-Soll |
Erwartungs- wert |
Verbesserung |
Einnahmen |
|
|
|
|
|
|
GewSt |
61,6 |
72,1 |
10,5 |
61,6 |
61,6 |
0,0 |
EinkSt |
62,1 |
64,1 |
2,0 |
62,1 |
64,4 |
2,3 |
GewSt
Nach- holungszinsen |
2,0 |
6,7 |
4,7 |
2,0 |
3,9 |
1,9 |
Summe |
|
|
17,2 |
|
|
4,2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben |
|
|
|
|
|
|
Personal |
102,8 |
101,3 |
1,5 |
102,8 |
101,3 |
1,5 (gesperrt) |
Bauunterhalt |
8,9 |
8,4 |
0,5 |
8,9 |
8,4 |
0,5 (gesperrt) |
Summe |
|
|
2,0 |
|
|
2,0 |
Der geforderte beschlussmäßig zu
behandelnde Nachweis der Haushaltskonsolidierung gestaltet sich schwierig, weil
zum einen Einnahmeverbesserungen nicht beschlossen werden können und
andererseits sich die Einsparungen abrechnungstechnisch ergeben, ohne explizit
auf beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen zu beruhen. Mit der Rechtsaufsicht
wurde vereinbart, dass die Umsetzung der Auflage auch dadurch nachgewiesen
werden kann, dass der Rat der Stadt Erlangen die erzielten
Haushaltsverbesserungen beschlussmäßig zur Kenntnis nimmt.
Die angezeigten Haushaltsverbesserungen geben jedoch keinen Raum für zusätzliche Ausgaben. Vielmehr sind erwartete Mehreinnahmen bereits in den Anfangsbestand der Liquidität im Haushaltsjahr 2014 (Entwurfsband Seite 34) eingeplant.