Betreff
Haushaltsgenehmigung 2013 - Umsetzung von Sparauflagen im Haushaltsjahr 2013
Vorlage
20/046/2013
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Umsetzung der Auflagen Nr. 3.1 und 3.2 aus der Haushaltsgenehmigung 2013 werden zur Kenntnis genommen


Im Zuge des Genehmigungsverfahrens von Festsetzungen in der Haushaltssatzung 2013 hat die Regierung von Mittelfranken die geplanten Kreditaufnahmen unter Auflagen genehmigt.

Ziffer 3.1 gibt auf, Mehreinnahmen, insbesondere aus der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung, zur Verbesserung der Salden des Ergebnis- bzw. Finanzhaushalts zu verwenden.

Gemäß Ziffer 3.2 sind Haushaltsverbesserungen von 3 Mio. € im Haushalt 2013 der Regierung durch Beschlüsse des Stadtrats zur Haushaltskonsolidierung bis 30.11.2013 vorzulegen.

Nachfolgende Übersicht zeigt insbesondere im Ergebnishaushalt wesentliche Verbesserungen auf. Dies ist darin begründet, dass eine Steuerzahlung gemäß der Vorgaben der Doppik in voller Höhe im Jahr 2013 abzubilden ist. Der Finanzhaushalt, der die tatsächlichen Zahlungsströme abbildet, weist jedoch nur die erste Tranche der Steuereinnahmen aus. – Die zweite Tranche wird erst im Haushaltsjahr 2014 kassenwirksam.

Die Einsparungen ergeben sich aus den erwarteten abzurechnenden Ausgaben für Personal und Gebäudeunterhalt.

 

Art

Erghh (Mio. €)

 

Finanzhh (Mio. €)

 

 

Hh-Soll

Erwartungs-

wert

Verbesserung

Hh-Soll

Erwartungs-

wert

Verbesserung

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

GewSt

61,6

72,1

10,5

61,6

61,6

0,0

EinkSt

62,1

64,1

2,0

62,1

64,4

2,3

GewSt Nach-

holungszinsen

2,0

6,7

4,7

2,0

3,9

1,9

Summe

 

 

17,2

 

 

4,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

Personal

102,8

101,3

1,5

102,8

101,3

1,5 (gesperrt)

Bauunterhalt

8,9

8,4

0,5

8,9

8,4

0,5 (gesperrt)

Summe

 

 

2,0

 

 

2,0

Der geforderte beschlussmäßig zu behandelnde Nachweis der Haushaltskonsolidierung gestaltet sich schwierig, weil zum einen Einnahmeverbesserungen nicht beschlossen werden können und andererseits sich die Einsparungen abrechnungstechnisch ergeben, ohne explizit auf beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen zu beruhen. Mit der Rechtsaufsicht wurde vereinbart, dass die Umsetzung der Auflage auch dadurch nachgewiesen werden kann, dass der Rat der Stadt Erlangen die erzielten Haushaltsverbesserungen beschlussmäßig zur Kenntnis nimmt.

 

Die angezeigten Haushaltsverbesserungen geben jedoch keinen Raum für zusätzliche Ausgaben. Vielmehr sind erwartete Mehreinnahmen bereits in den Anfangsbestand der Liquidität im Haushaltsjahr 2014 (Entwurfsband Seite 34) eingeplant.